642/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

 

und GenossInnen

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend ökologischer Mindeststandards bei Agrarförderungen und der Umsetzung

 

von Natura 2000

 

 

Österreich hat durch den Beitritt zur EU auch die Verpflichtung zum Schutz des Europäischen

Naturerbes übernommen. Maßgebliche Richtlinien sind in diesem Zusammenhang die Fauna -

Flora - Habitatrichtlinie (FFH - RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS - RL) der EU. In einem

zeitlich festgesetzten Prozeß soll das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 geschaffen

werden.

 

Die Umsetzung von Natura 2000 erfolgt in Österreich nur mangelhaft und durch die

Länderkompetenz auch unkoordiniert. Im Rahmen eines biogeographischen Seminars im Juli

1999 in Gap (Frankreich) wurde festgestellt, dass Osterreich noch für 23 Lebensraumtypen

und 37 Arten zusätzliche Natura 2000 - Gebiete nennen muß.

 

Der WWF hat im Rahmen seiner Kampagne „Netz des Lebens" eine „Schattenliste“ von 54

Gebieten erstellt, die als Natura 2000 - Gebiete ausgewiesen werden müßten, um die

Umsetzung der EU - Richtlinien zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie

von 1998 sogar eine „Schattenliste“ von 64 Gebieten erstellt, die für Natura 2000

nachnominiert werden müßten.

 

Für die Umsetzung von Natura 2000 wurde von der EU „Life Natur“ als ein eigenes

Förderinstrument geschaffen. Die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Projekte werden bis

zu 50% von der EU kofinanziert.

 

Wegen der fehlenden Ausweisung geeigneter Gebiete, abei auch wegen mangelnder

Umsetzung der genannten EU-Richtlinien in den österreichischen Gesetzen wurden bereits 10

Beschwerdeverfahren bei der EU - Kommission gegen die Republik Österreich eingeleitet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Wird vom Instrument der ökologischen Mindeststandards als Voraussetzung zur Vergabe

    von Agrarförderungen Gebrauch gemacht?

 

2. Für welche Förderungen sollen diese ökologischen Mindeststandards gelten‘? Für welche

    nicht und wie können Sie das begründen?

 

3. Natura 2000 befindet sich in Österreich in der Umsetzungsphase. Es werden in den

    nächsten Jahren die Managementpläne für Natura 2000 Gebiete erstellt werden. Durch

    welches Finanzierungsinstrument und in welcher Höhe sind Entschädigungszahlungen für

    mögliche Bewirtschaftungseinschränkungen im Bereich Landwirtschaft gemäß Art. 16 der

    VO 1257/99 budgetär abgesichert?

 

4. Auf welcher Grundlage beruhen diese Kalkulationen?

 

5. Ist eine räumliche Fokussierung der Agrarförderungen, insbesondere der Förderungen zur

    Entwicklung des ländlichen Raumes, auf die Umsetzung von geltendem EU-Umweltrecht

    vorgesehen? (Grundwassersanierung gemäß NitratRL, Natura 2000 Gebiete gemäß FFH -

    und Vogelschutzrichtlinie) I

 

6. Wenn ja, in welcher Weise?

 

7. Das österreichische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes hat eine Laufzeit

    von 2000 - 2006. Welche Vorkehrungen wurden für den Fall getroffen, daß es auf Grund

    überproportionaler Teilnahme der land - und forstwirtschaftlichen Betriebe zu einer

    budgetären Knappheit kommt?

 

8. Ist eine Gewichtung nach ökologischen Kriterien vorgesehen? Wenn ja nach welchen

    Kriterien?

 

9. Welche Vorkehrungen zum Monitoring der Auswirkungen der Mittelvergabe im Bereich

    „Entwicklung des ländlichen Raumes“ und ,‚Strukturfonds“ wurden getroffen?

 

10. Inwieweit wird die Mittelvergabe auf Konsistenz mit dem geltenden Umwelt - und

      Naturschutzrecht überprüft?

 

11. Wer ist in diesen Überprüfungsprozeß eingebunden?

 

12. Wenn nein: Sehen sie die zukünftige Notwendigkeit eines Monitorings der Auswirkungen

      der Mittelvergabe im Bereich „Entwicklung des ländlichen Raumes“ und „Strukturfonds“

      insbesondere in Hinblick auf die jüngste Entscheidung der Europäischen Kommission und

     des Europäischen Parlamentes zur Junktimierung der Vergabe von Strukturfondsmitteln

     mit der Umsetzung von EU - Umweltrecht?

 

13. Auf welche Höhe wird der Finanzbedarf für landwirtschaftliche Investitionsmaßnahmen

      in Natura 2000 Gebieten kalkuliert? Auf welcher Grundlage beruhen diese Kalkulationen?