642/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend ökologischer Mindeststandards bei Agrarförderungen und der Umsetzung
von Natura 2000
Österreich hat durch den Beitritt zur EU auch die Verpflichtung zum Schutz des Europäischen
Naturerbes übernommen. Maßgebliche Richtlinien sind in diesem Zusammenhang die Fauna -
Flora - Habitatrichtlinie (FFH - RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VS - RL) der EU. In einem
zeitlich festgesetzten Prozeß soll das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 geschaffen
werden.
Die Umsetzung von Natura 2000 erfolgt in Österreich nur mangelhaft und durch die
Länderkompetenz auch unkoordiniert. Im Rahmen eines biogeographischen Seminars im Juli
1999 in Gap (Frankreich) wurde festgestellt, dass Osterreich noch für 23 Lebensraumtypen
und 37 Arten zusätzliche Natura 2000 - Gebiete nennen muß.
Der WWF hat im Rahmen seiner Kampagne „Netz des Lebens" eine „Schattenliste“ von 54
Gebieten erstellt, die als Natura 2000 - Gebiete ausgewiesen werden müßten, um die
Umsetzung der EU - Richtlinien zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie
von 1998 sogar eine „Schattenliste“ von 64 Gebieten erstellt, die für Natura 2000
nachnominiert werden müßten.
Für die Umsetzung von Natura 2000 wurde von der EU „Life Natur“ als ein eigenes
Förderinstrument geschaffen. Die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Projekte werden bis
zu 50% von der EU kofinanziert.
Wegen der fehlenden Ausweisung geeigneter Gebiete, abei auch wegen mangelnder
Umsetzung der genannten EU-Richtlinien in den österreichischen Gesetzen wurden bereits 10
Beschwerdeverfahren bei der EU - Kommission
gegen die Republik Österreich eingeleitet.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Wird vom Instrument der ökologischen Mindeststandards als Voraussetzung zur Vergabe
von Agrarförderungen Gebrauch gemacht?
2. Für welche Förderungen sollen diese ökologischen Mindeststandards gelten‘? Für welche
nicht und wie können Sie das begründen?
3. Natura 2000 befindet sich in Österreich in der Umsetzungsphase. Es werden in den
nächsten Jahren die Managementpläne für Natura 2000 Gebiete erstellt werden. Durch
welches Finanzierungsinstrument und in welcher Höhe sind Entschädigungszahlungen für
mögliche Bewirtschaftungseinschränkungen im Bereich Landwirtschaft gemäß Art. 16 der
VO 1257/99 budgetär abgesichert?
4. Auf welcher Grundlage beruhen diese Kalkulationen?
5. Ist eine räumliche Fokussierung der Agrarförderungen, insbesondere der Förderungen zur
Entwicklung des ländlichen Raumes, auf die Umsetzung von geltendem EU-Umweltrecht
vorgesehen? (Grundwassersanierung gemäß NitratRL, Natura 2000 Gebiete gemäß FFH -
und Vogelschutzrichtlinie) I
6. Wenn ja, in welcher Weise?
7. Das österreichische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes hat eine Laufzeit
von 2000 - 2006. Welche Vorkehrungen wurden für den Fall getroffen, daß es auf Grund
überproportionaler Teilnahme der land - und forstwirtschaftlichen Betriebe zu einer
budgetären Knappheit kommt?
8. Ist eine Gewichtung nach ökologischen Kriterien vorgesehen? Wenn ja nach welchen
Kriterien?
9. Welche Vorkehrungen zum Monitoring der Auswirkungen der Mittelvergabe im Bereich
„Entwicklung des ländlichen Raumes“ und ,‚Strukturfonds“ wurden getroffen?
10. Inwieweit wird die Mittelvergabe auf Konsistenz mit dem geltenden Umwelt - und
Naturschutzrecht überprüft?
11. Wer ist in diesen Überprüfungsprozeß eingebunden?
12. Wenn nein: Sehen sie die zukünftige Notwendigkeit eines Monitorings der Auswirkungen
der Mittelvergabe im Bereich „Entwicklung des ländlichen Raumes“ und „Strukturfonds“
insbesondere in Hinblick auf die jüngste Entscheidung der Europäischen Kommission und
des Europäischen Parlamentes zur Junktimierung der Vergabe von Strukturfondsmitteln
mit der Umsetzung von EU - Umweltrecht?
13. Auf welche Höhe wird der Finanzbedarf für landwirtschaftliche Investitionsmaßnahmen
in Natura 2000 Gebieten kalkuliert? Auf welcher Grundlage beruhen diese Kalkulationen?