648/J XXI.GP

 

A n f r a g e

 

 

der Abgeordneten Schwarzenberger, Dr. Leiner

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vorgänge und bisheriges Ergebnis eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit

dem ATOMIC - Konkurs

 

Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren betreffend die Firma Atomic und KR Alois

R. führte der Verdacht, daß sich auch hochrangige Vertreter des Hauptgläubigers BAWAG,

ein Masseverwalter sowie ein Konkursrichter strafbare Handlungen zuschulden kommen

ließen, zur Erstattung der Anzeige der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos

für Salzburg vom 9.1.1998.

 

Ausgangspunkt für den Verdacht ist danach, daß aufgrund der erwarteten hohen

Befriedigungsquote, die über 90 % liegt, offenkundig Firma Atomic nicht konkursreif war.

 

Das Strafverfahren, in dessen Rahmen die genannte Anzeige erging, wurde schließlich dem

Landesgericht Steyr übertragen und über Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft nach § 90

StPO eingestellt. Der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Justiz (4162/AB,

XX. GP) ist zu entnehmen, daß die mit Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Linz

vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens auch vom damaligen Bundesminister für Justiz

gebilligt wurde.

 

Die in der genannten Anfragebeantwortung vorgetragenen juristischen Argumente lassen

außer Acht, daß eine sachverständige Prüfung der in der genannten Anzeige der

Kriminalabteilung Salzburg aufgezeigten Auffälligkeiten nicht durchgeführt wurde, und zwar

auch nicht im Konkursverfahren.

 

Auch die den Subsidiarantrag verwerfende Entscheidung der Ratskammer des

Landesgerichtes Steyr hat zu diesem Thema lediglich formaljuristische Argumente angeführt.

 

Zuletzt wurde im Bereich des Bundeslandes Salzburg gerüchteweise bekannt, daß seitens der

Staatsanwaltschaft Salzburg Weisungen oder Aufforderungen an die Kriminalabteilung des

Landesgendarmeriekommandos Salzburg ergangen sein sollten, wonach diese nicht mehr im

Fall Atomic / R. ermitteln dürfe.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

 

 

1. Wurden die vom Landesgendermariekommando für Salzburg unter Punkt V. seines

    Berichtes vom Jänner 1998 vorgeschlagenen Erhebungsschritte von der

    Staatsanwaltschaft Steyr beantragt bzw. vom Landesgericht Steyr durchgeführt?

 

2. Wenn nein, weshalb nicht?

 

3. Gab es Äußerungen oder sogar Weisungen der Staatsanwaltschaft Salzburg an die

    Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Salzburg, weitere Erhebungen im

     Fall Atomic / R. nicht durchzuführen?

 

     a) Wenn ja, wann und von wem geschah dies,

     b) mit Billigung der Oberstaatsanwaltschaft Linz,

     c) mit Billigung des BM für Justiz?

 

4. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß das gegenständliche Strafverfahren in rechtsstaatlich

    gebotener Weise unter Berücksichtigung des Berichtes des

    Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom Jänner 199ß abgeführt und die

    Vornahme der vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg zur völligen Abklärung

    des Sachverhaltes für erforderlich gehaltenen Ermittlungsschritte von den

    Strafverfolgungsbehörden veranlaßt werden?

 

5. Wenn nein, weshalb nicht?