65/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Riess - Passer und Kollegen

an das Bundeskanzleramt

betreffend ministerielle Zuständigkeit bei der Sanierung der Innsbrucker Luftschutzstollen

 

Eine Sanierung der maroden Innsbrucker Luftschutzstollen aus der Zeit des 2. Weltkrieges sei

von höchster Dringlichkeit und könne nicht mehr länger hinausgezögert werden. Umso

verwunderlicher erscheint unter diesem Gesichtspunkt den Anfragestellern daher der schon

kuriose Züge annehmende Rechts - und Kompetenzstreit zwischen dem Bundeskanzleramt,

dem Finanzministerium, dem Landwirtschaftsministerium und der Stadt Innsbruck über die

Sanierungszuständigkeit.

 

Doch diese Frage und der damit verbundene Rechtsstreit lasse vielmehr die Bevölkerung

von Innsbruck mit einer nicht unbeträchtlichen Gefahrenquelle buchstäblich im Regen stehen.

Die Anfragesteller hoffen, daß es nicht wieder zu einem Stolleneinsturz mit menschlichen

Opfern kommen muß, bis sich eine klare Sanierungszuständigkeit finden läßt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

1. Konnte der Streit um die Sanierungszuständigkeit für die maroden Innsbrucker

Luftschutzstollen schon geklärt werden?

 

a. Wenn ja, welche Körperschaft ist dafür zuständig bzw. wer ist der rechtmäßige Eigentümer

dieser Stollen?

 

b. Wenn nein, warum konnte diese Frage noch nicht eindeutig geklärt werden ?

 

2. Wurde ein Rechtsgutachten über diese Rechtsfrage in Auftrag gegeben?

a. Wenn ja, bei wem?

 

3. Liegt dem Kanzleramt schon die Information vor, daß Teile der Luftschutzstollen vor ca. 15

Jahren an Vorarlberger Champignonzüchter und später an die Polizei als Schießstände

vermietet wurden?

 

a. Wenn ja, wer war damals der Bestandgeber bei diesen Mietverträgen ?

 

4. Hat nicht der Bestandgeber und somit Eigentümer auch für die nunmehr anstehende

Sanierung zu sorgen oder wurden die damaligen Mietverträge zu Unrecht abgeschlossen?

 

a. Wenn ja, können Rückforderungen, etwa des Miterlöses, des wahren Eigentümers an den

damaligen vermeintlichen Bestandgeber gefordert werden?

 

5. Wie wird von seiten des Bundeskanzleramtes die Tatsache beurteilt, daß vor 15 Jahren ein

"gültige" Mietvertrag zustandekommen konnte, obwohl doch die Frage des Eigentums 1999

noch immer nicht geklärt scheint?

6. Gibt es abgesehen von der Eigentumsfragen schon eine Finanzierungszusage Ihrerseits

Bundeskanzleramtes für die Sanierung der Luftschutzstollen, auch um eine etwaige

Katastrophe noch rechtzeitig verhindern zu können ?

 

7. Wann kann nach Ansicht des Bundeskanzleramtes frühestens mit einer Generalsanierung

der maroden Innsbrucker Stollen gerechnet werden?