65/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Riess - Passer und Kollegen
an das Bundeskanzleramt
betreffend ministerielle Zuständigkeit bei der Sanierung der Innsbrucker Luftschutzstollen
Eine Sanierung der maroden Innsbrucker Luftschutzstollen aus der Zeit des 2. Weltkrieges sei
von höchster Dringlichkeit und könne nicht mehr länger hinausgezögert werden. Umso
verwunderlicher erscheint unter diesem Gesichtspunkt den Anfragestellern daher der schon
kuriose Züge annehmende Rechts - und Kompetenzstreit zwischen dem Bundeskanzleramt,
dem Finanzministerium, dem Landwirtschaftsministerium und der Stadt Innsbruck über die
Sanierungszuständigkeit.
Doch diese Frage und der damit verbundene Rechtsstreit lasse vielmehr die Bevölkerung
von Innsbruck mit einer nicht unbeträchtlichen Gefahrenquelle buchstäblich im Regen stehen.
Die Anfragesteller hoffen, daß es nicht wieder zu einem Stolleneinsturz mit menschlichen
Opfern kommen muß, bis sich eine klare Sanierungszuständigkeit finden läßt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler folgende
1. Konnte der Streit um die Sanierungszuständigkeit für die maroden Innsbrucker
Luftschutzstollen schon geklärt werden?
a. Wenn ja, welche Körperschaft ist dafür zuständig bzw. wer ist der rechtmäßige Eigentümer
dieser Stollen?
b. Wenn nein, warum konnte diese Frage noch nicht eindeutig geklärt werden ?
2. Wurde ein Rechtsgutachten über diese Rechtsfrage in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, bei wem?
3. Liegt dem Kanzleramt schon die Information vor, daß Teile der Luftschutzstollen vor ca. 15
Jahren an Vorarlberger Champignonzüchter und später an die Polizei als Schießstände
vermietet wurden?
a. Wenn ja, wer war damals der Bestandgeber bei diesen Mietverträgen ?
4. Hat nicht der Bestandgeber und somit Eigentümer auch für die nunmehr anstehende
Sanierung zu sorgen oder wurden die damaligen Mietverträge zu Unrecht abgeschlossen?
a. Wenn ja, können Rückforderungen, etwa des Miterlöses, des wahren Eigentümers an den
damaligen vermeintlichen Bestandgeber gefordert werden?
5. Wie wird von seiten des Bundeskanzleramtes die Tatsache beurteilt, daß vor 15 Jahren ein
"gültige" Mietvertrag zustandekommen konnte, obwohl doch die Frage des Eigentums 1999
noch immer nicht geklärt scheint?
6. Gibt es abgesehen von der Eigentumsfragen schon eine Finanzierungszusage Ihrerseits
Bundeskanzleramtes für die Sanierung der Luftschutzstollen, auch um eine etwaige
Katastrophe noch rechtzeitig verhindern zu können ?
7. Wann kann nach Ansicht des Bundeskanzleramtes frühestens mit einer Generalsanierung
der maroden Innsbrucker Stollen gerechnet werden?