652/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

" Tunnelsicherheitsscheck für Bundesstraßentunnel“

 

Ende März 1999 kostete ein verheerender Unfall im Mont Blanc Tunnel in Frankreich 42

Menschen das Leben. Die damals aufgeworfenen Fragen der Sicherheit in

Verkehrstunnelsystemen - sowohl für die Straße und die Schiene - veranlassten Mag. Johann

Maier und Genossen dem damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und

dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr entsprechende Anfragen (6063/J  XX. GP

und 6061/J  XX. GP) zu stellen.

Wie notwendig diese waren, wurde nur 2 Monate später tragisch bestätigt. Am 29. Mai 1999

forderte ein Brandinferno nach einem Unfall im Tauerntunnel 12 Tote und 84 Verletzte.

Im Zuge der nachfolgenden Diskussionen welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in

Tunnelsystemen gesetzt werden müssen, wurde im Zuge eines Sondernationalrates zum

Thema Tauerntunnel am 2. Juni 1999 ein Entschließungsantrag betreffend

Maßnahmenkatalog angesichts der Brandkatastrophe im Tauerntunnel ausschließlich mit den

Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen.

Darin werden u.a. der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheit und der

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ersucht, dem Nationalrat über das Ergebnis

der hinsichtlich der Eisenbahntunnel beziehungsweise Straßentunnel durchgeführten

Überprüfungen und gegebenenfalls über andere sicherheitsrelevanten Probleme zu berichten.

 

Der Bericht (III - 26/XXI. GP) vom damaligen zuständigen Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten wurde am 12.1.2000 vorgelegt. In dem nicht umfangreichen Bericht wird in

der dreizeiligen Zusammenfassung der überwiegende Teil der österreichischen

Bundesstraßentunnels entsprechend den Standard der EU - Richtlinie (RVS: Richtlinie und

Vorschriften für den Straßenbau) als sicher eingestuft. Handlungsbedarf gäbe es nur in

Einzelfällen. Diese Einschätzung entspricht jedoch nicht anderen Untersuchungen (z.B.

Beurteilung durch den ADAC)

Als Beilage war der „Bericht über das Ergebnis der hinsichtlich Straßentunnels

durchgeführten Überprüfungen“ vom 29.11.1999 der ASFINAG angefügt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr

Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

 

 

1. Welche „Einzelfalle“ - für die laut Bericht „Tunnelsicherheitscheck“ Handlungsbedarf in

    Fragen der Sicherheit besteht - sind konkret gemeint?

 

2. Welche konkreten Verbesserungen bzw. Veränderungen werden bzw. wurden in jeden

    Einzelfall vorgenommen und wie hoch sind bzw. waren die aufzuwendenden Kosten?

 

3. Gibt es einen Zeitplan für die notwendigen Arbeiten bei diesen „Einzelfällen“?

 

4. Wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

5. Wann (Datum) und von wem (Auftraggeber) wurden 1999 die Tunnelbetreiber des

    hochrangigen Straßennetzes aufgefordert „umgehend zu einer ersten

    sicherheitstechnischen Überprüfung der Tunnelanlagen und der jeweiligen Alarmpläne

    gemeinsam mit den zuständigen Behörden" vorzunehmen?

 

6. Da angeblich der ASFINAG anlässlich dieser Überprüfung keine sicherheitstechnischen

    Mängel gemeldet wurden, stellt sich die Frage, ob auch die eingebundenen zuständigen

    Behörden keine Mängel gefunden haben.

    Welche Meldungen kamen von den jeweils zuständigen Behörden zu dieser

     sicherheitstechnischen Überprüfung zu jeden der überprüften Tunnel (ersuche die Tunnel

     einzeln anzuführen)?

 

7. Welche konkrete Meldung wurde damals hinsichtlich des Katschberg - und des

    Tauerntunnels abgegeben?

 

8. In dem Bericht ,,Tunnelsicherheitscheck" des Wirtschaftsministeriums wird hingewiesen,

    dass Frankreich - welches eine mit Österreich vergleichbare Tunnellänge besitzt bis zum

    Jahr 2003 zwei Milliarden FF (= rd. 4,2 Mrd. öS) für die Verbesserung der

    Tunnelsicherheit investieren wird.

    Welche Summe ist für den gleichen Zeitraum von Österreich geplant?

 

9. Wie soll diese Summe finanziert werden?

 

10. In der Beantwortung (5730/AB XX. GP) der Anfrage (6063/J  XX.GP) von Mag. Maier

      und Genossen betreffend „Österreichische Straßentunnelsysteme und offene

      Sicherheitsfragen“ hat der damals zuständige BM für wirtschaftliche Angelegenheiten auf

      die Frage (Nr. 14) nach den Sicherheitsforderungen der Gewerkschaft HTV hingewiesen,

      dass er diese nicht kenne.

      Sind diese Sicherheitsforderungen der Gewerkschaft HTV mittlerweile bekannt?

 

11. Wenn ja, welche Stellungnahme haben Sie zu diesen Forderungen?

 

12. Wenn nein, weshalb nicht?

 

13. Halten Sie die EU - Richtlinie RVS für ausreichend um den größtmöglichen Standard für

      die Sicherheit in Straßentunnels zu garantieren?

 

14. Wenn nein, welche Verbesserungen bzw. Änderungen wären notwendig?

 

15. Wenn ja, wie stehen Sie dann zu den Aussagen von Sicherheitsexperten (z.B. dem Leiter

      der Tiroler Landesstelle für Brandverhütung Helmut Prader), dass es beispielsweise in

      Österreich keinen einzigen Straßentunnel mit einem wirklich funktionierenden

      Löschsystem gibt (siehe Salzburger Nachrichten vom 1.3.2000)?

 

16. Weshalb verweigern Sie, angesichts der warnenden Aussagen von Brandexperten,

      dennoch ein für heuer geplantes Forschungsprojekt im Selzthaltunnel (dabei hätte unter

      realistischen Bedingungen im Tunnel Autos entzündet werden sollen, um so die

      Ausbreitung und das Verhalten von Feuer und Rauch wissenschaftlich untersucht werden

      sollen) Ihrer finanziellen Unterstützung und verhindern es dadurch?

 

17. Im „Bericht über das Ergebnis der hinsichtlich Straßentunnel durchgeführten

      Überprüfungen“ der ASFINAG vom 29.11.1999 wird auf die Durchführung eine SOLL -

      IST Vergleiches inkl. Prioritätenreihung, Ausbaureihenfolge und einer Kostenschätzung

      hingewiesen. Die Endergebnisse werden im April 2000 vorliegen heißt es weiters darin.

      Liegen diese Endergebnisse bereits vor?

 

18. Wenn nein, weshalb nicht und haben Sie diese von der ASFINAG schon eingefordert?

 

19. Wenn ja, wann und in welcher Form werden diese veröffentlicht?

 

20. In welcher Form und wann werden Sie diese Ergebnisse dem Parlament vorbringen?

 

21. Im Bericht der ASFINAG wird festgehalten, dass sofern die längerfristigen finanziellen

      Rahmenbedingungen vorliegen (Realisierung der Mautstellenverordnung) der Vollausbau

      (2.Röhre) bestehender oder geplanten einröhrigen Tunnel geplant ist (Auflistung siehe

      ASFINAG - Bericht).

      Sind diese finanziellen Rahmenbedingungen zur Zeit gegeben?

 

22. Wenn nein, weshalb nicht?

 

23. Wenn ja, gibt es einen Zeitplan für die im ASFINAG - Bericht angeführten Projekte?

 

24. Wenn ja, wie sieht dieser für jedes einzelne Projekt aus?

 

25. Wann ist der Beginn des Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den

      Herzogbergtunnel und Assingbergtunnel geplant und mit welchen Kosten wird dafür

      gerechnet?

 

26. Wann ist der Beginn des Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den

      Gräberntunnel geplant und mit welchen Kosten wird dafür gerechnet?

 

27. Wann ist der Beginn des Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 9 Pyhrn Autobahn für den

      Kienbergtunnel und Hungerbichltunnel geplant und mit welchen Kosten wird dafür

      gerechnet?

 

28. Wann ist der Beginn des Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 10 Tauernautobahn für den

      Tauern - und den Katschbergtunnel geplant und mit welchen Kosten wird dafür gerechnet?

 

29. Wann ist der Beginn des Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 14 Rheintal Autobahn für den

      Ambergtunnel geplant und mit welchen Kosten wird dafür gerechnet?

 

30. Sind die Baumaßnahmen im ASFINAG Bericht - bei weiterhin 1- röhrig geführten Tunnels

      - zur Erhöhung der Sicherheit bei der A 9 Pyhrn Autobahn (Verlängerung des

      Sondierstollen beim Klauser Tunnel und beim Speringtunnel) und der S 16 Arlberg

      Schnellstraße (Flucht - bzw. Rettungsstollen zwischen dem Arlberg Straßentunnel und

      dem Arlberg Bahntunnel) finanziell gesichert?

 

31. Wann ist der Beginn für diese o.g. beiden Projekte, die ausschließlich der Erhöhung der

      Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dient, geplant und mit welchen Kosten wird dafür

      gerechnet?

 

32. Falls zur Zeit die finanziellen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, was wollen Sie

      unternehmen um diese zu schaffen?

33. Welchen Zeitplan stellen Sie sich vor, um die im ASFINAG - Bericht angeführten Projekte,

      welche sowohl der Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer als auch der

      Verbesserung der gesamten Infrastruktur dient, durchführen zu können?

 

34. Haben Sie eine Prioritätsliste (Sofortmaßnahmen bzw. mittelfristige Maßnahmen) der

      Ausführung für die im ASFINAG - Bericht angeführten Projekte?

 

35. Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

36. Wie wollen Sie ohne Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut für Lkws die

      notwendigen Mittel für die Planung, Bau und Instandsetzung der geplanten

      Tunnelprojekte aufbringen?