656/J XXI.GP
der Abgeordneten Sevignani, Haller, Brugger
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Österreichischer Bergrettungsdienst/Landesleitung Tirol -
Beistellung eines Hubschraubers zu Ausbildungszwecken.
Der Landesleitung Tirol des Österreichischen Bergrettungsdienstes wurde bisher
jedes Jahr die Beistellung eines Hubschraubers zu Ausbildungszwecken
gewährt. In den Kursen wurden Anwärter zu Bergrettern ausgebildet und
geschult. Bisher wurde jeweils ein Hubschrauber der Flugeinsatzstelle Innsbruck
oder Nikolsdorf/Lienz an einem Tag für ca. 1 Stunde zu vier Kursen
bereitgestellt. Die Bergrettungsanwärter wurden über Gefahren,
Einsatzmöglichkeiten, Verhaltensregeln, Ausrüstung usw. bei
Hubschraubereinsätzen informiert und auch vertraut gemacht. Diese Schulungen
hatten zum Ergebnis, dass alle Einsätze in Zusammenarbeit mit den
Bergrettungsmännern unfallfrei abgewickelt werden konnten (Lawineneinsätze,
Spaltenbergungen, Felseinsätze, Pistenabholungen, usw.).
Für das Jahr 2000 erhielt die Landesleitung Tirol des Österreichischen
Bergrettungsdienstes von der Flugrettung nun eine Absage für alle angesuchten
Hubschrauberbeistellungen zu Ausbildungskursen, was nicht allein durch
Einsparungsvorhaben erklärt werden kann. Es wird vermutet, dass für den
täglichen Flugbereitschaftsdienst bei der FEST Innsbruck in Zukunft nur noch
Flugretter der Alpin - Gendarmerie eingesetzt und die Bergrettungsflugretter
abgelöst werden sollen.
Unter den Bergrettern hat sich eine „Missstimmung“ breit gemacht. Waren es
doch die Bergretter, die Anfang der 70 - er Jahre gemeinsam mit den Piloten der
Flugeinsatzstelle Bergeseilbergung, Kapperbergung usw. erfunden, erprobt und
einsatzmäßig durchgeführt und durch ihren freiwilligen und unentgeltlichen
Einsatz dem Innenministerium in den vergangenen Jahren beträchtliche Kosten
erspart haben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundesminister für
Inneres in diesem Zusammenhang folgende
A n f r a g e:
1. Entspricht es der Richtigkeit, dass der Landesleitung Tirol des
Österreichischen Bergrettungsdienstes für das Jahr 2000 keine
Hubschrauberbeistellungen für Ausbildungskurse mehr gewährt werden?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Wird von Seiten des BMfI beabsichtigt, den täglichen Flugbereitschaftsdienst
bei der FEST Innsbruck, trotz der freiwillig und vor allem unentgeltlich
erbrachten Leistungen des Bergettungsdienstes, nur noch mit
Alpingendarmen zu besetzen und die Bergrettungsflugretter abzulösen?
Wenn ja, aufgrund welcher (Kosten - )Überlegungen und Ursachen?
3. Wie bewerten Sie allgemein die ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit
der Österreichischen Bergretter und welche Maßnahmen zur Förderung des
Österreichischen Bergrettungsdienstes werden diesbezüglich in Ihrem
Ressortbereich gesetzt?