658/J XXI.GP
der Abgeordneten Brugger, DI Prinzhorn, Haller, Sevignani
und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
Bergabbruch am "Eiblschrofen“ in Schwaz in Tirol:
Stand des Verfahrens nach dem Mineralrohstoffgesetz - Entschädigungen für die betroffene
Bevölkerung.
Wie bekannt, ereignete sich am Samstag, den 10. Juli 1999 ein Felssturz mit mehreren
tausend Kubikmeter Felsmaterial im Bereich des "Eiblschrofen" oberhalb von Schwaz.
Seither kam es immer wieder zu Abgängen, hunderte Menschen des Ortsteiles Ried wurden
evakuiert und zahlreiche Betriebe mußten ihre Tätigkeit einstellen. Der ehem. Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten Farnleitner wurde kritisiert und es wurden ihm
Versäumnisse vorgeworfen (vgl. 6640/J v. 15.7.1999 und 6654/J v. 16.7.1999).
Die Errichtung von Schutzdämmen mit Kosten von rund 60 Mio. ATS für Dämme und 30
Mio. ATS für ein Monitoring wurde abgeschlossen. An den Gesamtkosten von ca. 90 Mio.
ATS, die von der Wildbach - und Lawinenverbauung getragen wurden, beteiligte sich die
Stadtgemeinde Schwaz mit 9 Mio. ATS (10 %). Die Auffangbecken der Schutzdämme sind
nach den ersten Felsstürzen nach Ansicht der Wildbach - und Lawinenverbauung wohl
ausreichend, um im Falle eines Fels - oder kleineren bis mittleren Bergsturzes herabfallende
Gesteinsmassen zum Schutze der Bevölkerung auffangen zu können. Dennoch ist die Gefahr
eines völligen „Felssturzes“ nicht gebannt: Noch immer ist die gesamte Dolomitmauer in
Bewegung. Für ein ,,Großereignis“, wie einen ,,Bergsturz“ mit einer massiven Gefährdung der
Bevölkerung, sind die Schutzdamme keinesfalls ausreichend. Aus dieser aktuellen Sicht
wurde von der Wildbach - und Lawinenverbauung auch die Fortführung des Monitorings am
„Eiblschrofen“ dringend angeraten.
Einen besonderen Problemkreis bildet in diesem Zusammenhang die Situation der betroffenen
Bevölkerung im Ortsteil Ried und deren Ängste vor einem weiteren Untertagebau, die in
einem kausalen Zusammenhang zwischen den Felsstürzen und dem Abbau durch die
Montanwerke Brixlegg als Betreiber des Bergbaues am „Falkenstein“ gesehen werden.
Aktuell geht es um die noch immer offene Frage der Weiterführung des Untertagebaus, der
von der Bevölkerung (und der Stadtgemeinde) abgelehnt wird. Aber auch um entstandene
materielle und immaterielle Schäden, wie Verlusten bei den Verkehrswerten von Häusern und
Grundstücken im betroffenen Bereich.
Die Stadtgemeinde Schwaz leistete freiwillige Entschädigungszahlungen, die das tatsächliche
Ausmaß der Beeinträchtigungen nicht decken konnten. 300 Menschen stehen noch immer vor
einer ungewissen Zukunft. Am 21. Juli 1999 hat nach § 179 MinroG eine erste Verhandlung
zur Klärung der Ursachen des Felssturzes
stattgefunden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit daher folgende
A n f r a g e :
1. Wie lautet der aktuelle Stand des Verfahrens zur Klärung der Ursachen des Schwazer
Felssturzes nach dem Mineralrohstoffgesetz und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer
Entscheidung gerechnet werden?
2. Werden Sie sich gemäß des Wunsches der Bevölkerung und der Stadtgemeinde Schwaz
für eine Schließung des Untertagebaus der Montanwerke Brixlegg am Bergbau
„Falkenstein“ aussprechen?
• Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer endgültigen Schließung gerechnet
werden?
• Wenn nein, warum nicht und aufgrund welcher Überlegungen?
3. Wie beurteilen Sie die nach wie vor dramatische (vor allem auch „psychische")
Gesamtsituation der betroffenen Bevölkerung im Schwazer Ortsteil Ried vor dem
Hintergrund einer permanenten Gefährdung durch weitere Felsstürze, wobei selbst ein
„Bergsturz“ nicht ausgeschlossen werden kann?
4. Welche Maßnahmen können von Seiten des do. Ministeriums zur Entschädigung der
betroffenen Bevölkerung hinsichtlich ihrer materiellen und immateriellen Einbussen
gesetzt werden?
5. Welche allgemeine Perspektive besitzt (noch) der Bergbau in Schwaz?