663/J XXI.GP
der Abgeordneten Pilz und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Thomson - Kompensation
Da viele Begleitumstände des Thomson - Geschäftes 1994 nach wie vor ungeklärt sind, richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. Die Kompensationsvereinbarung mit Thomsons umfaßte 270 Prozent des Auftragsvolumens. Wieviele
Prozent konnten bisher in welchen Jahren realisiert werden?
2. Wieviel ist auf dem Conto Separati noch offen?
3. Wie lauten die einzelnen firmenbezogenen Kompensationsvereinbarungen?
4. Wie heißen die einzelnen Firmen und welche Vereinbarungen wurden mit ihnen getroffen?
5. Welche dieser Vereinbarungen konnte bisher als Auftrag abgewickelt werden?
6. Welche dieser Vereinbarungen hat wann zu konkreten Aufträgen (Verträgen) geführt?
7. Welche dieser Vereinbarungen hat wann zu konkreten Exportgeschäften (Verträgen) in welche Staaten
geführt?
8. Wer hat die einzelnen Kompensationsgeschäfte überprüft und anerkannt?
9. Wer ist in welchem Ausmaß für die Überprüfung und Anerkennung bezahlt worden?
10. Aus welchen Gründen sind die noch nicht zustandegekommenen?
11. Aus welchem Grund wurde im August 1998 die Vereinbarung mit der AOEM gekündigt?
12. Wie hoch waren die gesamten Vergütungen des BMWA an AOEM?
13. Wurden die Zusagen der Firma Thomson aus 1994 eingehalten?
14. Wurde die Zusage der Firma Thomson aus 1994 betr. Der Firma Steyrermühl eingehalten?
15. Welche Forschungsaufträge wurden im Zusammenhang mit dem Thomson - Geschäft vereinbart?
16. Welche davon sind zustandegekommen?
17. Aus welchen Gründen sind welche Forschungsaufträge nicht zustandegekommen?