668/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend aktuelle rechtswidrige Abfallverbrennung in Arnoldstein

 

 

 

Seit Jahren wird am ehemaligen Standort der BBU in Arnoldstein nun ohne rechtskräftige

Genehmigung lediglich auf der Grundlage eines Versuchsbetriebes gefährlicher und

„ungefährlicher Abfall“ verbrannt. Damit wurde der Bevölkerung jeglicher Rechtsschutz

genommen. Dies obwohl diese Bevölkerung und die Umwelt dieses Standortes aus der alten

Industrietätigkeit äußerst belastet sind (siehe zB Bericht des UBA zu Industriestandorte 1992,

S 6 ff). Im Herbst vergangenen Jahres wurde vom Landeshauptmann die abfallrechtliche

Genehmigung erster Instanz erteilt. Ein weiterer Versuchsbetrieb ist daher schon aus diesem

Grunde rechtlich ausgeschlossen. Auch ist eine vorzeitige Inbetriebnahme im

abfallrechtlichen Verfahren nur für den Fall vorgesehen, dass der Antragsteller selbst gegen

die Genehmigung beruft (§ 29 Abs 10 AWG). Gegen den Genehmigungsbescheid des LH

haben jedoch Nachbarn der Anlage berufen, sodass der jetzige Betrieb rechtswidrig ist.

Berufungsinstanz und Oberste Behörde ist das angefragte Ressort.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann ist die abfallrechtliche Genehmigung erster Instanz zur Abfallverbrennung in

     Arnoldstein ergangen?

 

2. Bis zu welchem Tag war der Versuchsbetrieb (siehe dazu auch Anfragen Nr. 3657/J und

     4577/J aus 1998) für die Abfallverbrennung in Arndoldstein befristet?

 

3. Wie verantwortet die Abfallbehörde erster Instanz, der Landeshauptmann von Kärnten,

     die nach Ablaufen der Versuchsbetriebsfrist und nach Vorliegen der

     Genehmigungsentscheidung erster Instanz fortgesetzte Abfallverbrennung in

     Arnoldstein?

4. Was unternahm das Ressort als Oberste Abfallbehörde bis jetzt gegen die jedenfalls seit

     29. 9. 1999 rechtswidrige Abfallverbrennung in Arnoldstein?

 

5. Was hat das Ressort bisher im Berufungsverfahren gemacht?

 

6. Welche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte wurden gemäß

     Immissionsschutzgesetz Luft in den letzten zwölf Monaten in Arnoldstein gemessen?

 

7. In welchem Ausmaß wird die bestehende Schwermetallbelastung der ansässigen

    Menschen und der Umwelt im aktuellen abfallrechtlichen Verfahren

    (entscheidungsrelevant) berücksichtigt?