668/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend aktuelle rechtswidrige Abfallverbrennung in Arnoldstein
Seit Jahren wird am ehemaligen Standort der BBU in Arnoldstein nun ohne rechtskräftige
Genehmigung lediglich auf der Grundlage eines Versuchsbetriebes gefährlicher und
„ungefährlicher Abfall“ verbrannt. Damit wurde der Bevölkerung jeglicher Rechtsschutz
genommen. Dies obwohl diese Bevölkerung und die Umwelt dieses Standortes aus der alten
Industrietätigkeit äußerst belastet sind (siehe zB Bericht des UBA zu Industriestandorte 1992,
S 6 ff). Im Herbst vergangenen Jahres wurde vom Landeshauptmann die abfallrechtliche
Genehmigung erster Instanz erteilt. Ein weiterer Versuchsbetrieb ist daher schon aus diesem
Grunde rechtlich ausgeschlossen. Auch ist eine vorzeitige Inbetriebnahme im
abfallrechtlichen Verfahren nur für den Fall vorgesehen, dass der Antragsteller selbst gegen
die Genehmigung beruft (§ 29 Abs 10 AWG). Gegen den Genehmigungsbescheid des LH
haben jedoch Nachbarn der Anlage berufen, sodass der jetzige Betrieb rechtswidrig ist.
Berufungsinstanz und Oberste Behörde ist das angefragte Ressort.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann ist die abfallrechtliche Genehmigung erster Instanz zur Abfallverbrennung in
Arnoldstein ergangen?
2. Bis zu welchem Tag war der Versuchsbetrieb (siehe dazu auch Anfragen Nr. 3657/J und
4577/J aus 1998) für die Abfallverbrennung in Arndoldstein befristet?
3. Wie verantwortet die Abfallbehörde erster Instanz, der Landeshauptmann von Kärnten,
die nach Ablaufen der Versuchsbetriebsfrist und nach Vorliegen der
Genehmigungsentscheidung erster Instanz fortgesetzte Abfallverbrennung in
Arnoldstein?
4. Was unternahm das Ressort als Oberste Abfallbehörde bis jetzt gegen die jedenfalls seit
29. 9. 1999 rechtswidrige Abfallverbrennung in Arnoldstein?
5. Was hat das Ressort bisher im Berufungsverfahren gemacht?
6. Welche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte wurden gemäß
Immissionsschutzgesetz Luft in den letzten zwölf Monaten in Arnoldstein gemessen?
7. In welchem Ausmaß wird die bestehende Schwermetallbelastung der ansässigen
Menschen und der Umwelt im aktuellen abfallrechtlichen Verfahren
(entscheidungsrelevant) berücksichtigt?