67/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

der Abg. Mag. Hartinger, Mag. Haupt, Gaugg

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Krankengeldanspruch

 

In der Wiener Gebietskrankenkasse ist die Anspruchsdauer des

Krankengeldbezuges von 72 auf 78 Wochen mit Juni letzten Jahres verlängert

worden.

Die Steiermärkischen Gebietskrankenkasse hat entsprechend der 53. ASVG -

Novelle eine gesetzliche Anspruchsdauer von 52. Wochen umgesetzt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

A N F R A G E :

 

1. Wie sieht der Krankengeldanspruch in den anderen Bundesländern und den

    Berufskrankenkassen aus?

 

2. Halten Sie eine einheitliche Regelung für sinnvoll und welche Vorschläge

    haben Sie zur Umsetzung?