678/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Exmatrikulationen, Studienordnung und Prüfungsvorschrift für pädagogische

Akademien

 

 

Aus der an sich sehr umfassenden parlamentarischen Anfragebeantwortung zu den

Anfragen 303/3 betreffend Studienordnung und Prüfungsvorschrift für pädagogische

Akademien und 304/J betreffend einer Exmatrikulation an der pädagogischen Akademie

Innsbruck mit den Nummern 306/AB und 307/AB ergeben sich insbesondere im

Hinblick auf die darin angeführten Daten einige zusätzliche Fragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Auf Seite 11 der Anfragebeantwortung 304/3 wird in einer Statistik aufgelistet,

      dass es in den letzten 5 Jahren zu 7 bedingten Aufnahmen in den 2

      Studienabschnitt nach negativer Beurteilung der schulpraktischen Ausbildung im

      2. Studiensemester kam.

 

a)   Bei wie vielen dieser Fälle kam es letztlich zu einem positiven Studienabschluss?

 

b)  Da vermutlich noch einige dieser Studierenden in Ausbildung stehen: Bei wie

     vielen dieser Fälle kam es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Exmatrikulation?

 

2.  Wie hoch war die Zahl der Studierenden an den pädagogischen Akademien

     Österreichs in den letzten 5 Jahren? Wie viele dieser Studierenden haben in den

     jeweiligen Jahren ihr Studium ohne Abschluss vorzeitig beendet? Bitte geben Sie

     die Daten zu dieser Frage aufgeschlüsselt nach den pädagogischen Akademien

     und dem jeweiligen Jahrgang bekannt.

3.  Auf Seite 6 der Anfragebeantwortung 306/J werden 14 Beschwerden genannt, 3

     dieser Beschwerden wurde stattgegeben.

 

a)  Wurde diesen Beschwerden auf Grund inhaltlicher oder formaler Mängel

      stattgegeben? Schildern Sie bitte kurz die Beweggründe für das Stattgeben dieser

      Beschwerden.

 

b)  Welche rechtlichen bzw. praktischen Folgen hatte in diesen 3 Fällen das

      Stattgeben der Beschwerde?

 

4.  Die Frage 6. 1. der Anfrage 303/J bezog sich nicht auf die Kriterien für eine

     positive Leistungsbeurteilung, sondern auf etwaige Kriterien, die für eine

     Exmatrikulation oder eine bedingte Aufnahme einer bzw. eines Studierenden in

     den 2. Studienabschnitt existieren.

 

a)  Gibt es klare Richtlinien, wann es zu einer Exmatrikulation bzw. zu einer

     bedingten Aufnahme in den 2. Studienabschnitt kommt?

 

5.  Die Frage 10.3. der Anfrage 303/J wurde nicht explizit beantwortet.

 

a)  Ist aus der Beantwortung der Fragen 10. 1. bis 10. 3. zu schließen, dass das

     Ministerium keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der

     Studienordnung bei der Exmatrikulationsmöglichkeit sieht?