68/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Riess - Passer und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Hilfsmittelversorgung im Bundesland Tirol
Laut Protokoll zum III "Runden Tisch" Hilfsmittelversorgung vom 18.05.1999 um 16 Uhr
im Kolpinghaus Innsbruck gibt die Obfrau des Vereines zur Förderung körperbehinderter
Menschen bekannt, daß die TGKK den Vertrag über die Bereitstellung von Hilfsmitteln und
die Depotverwaltung mit der Firma Orthopadika GesmbH. Niedere Mundestraße 15, A - 6410
Telfs einfach stillschweigend und frühzeitig verlängert hat.
Aufgrund dieser Tatsache war es zum Beispiel der Firma Danner nicht möglich bei einer
öffentlichen Ausschreibung ein Gegenoffert der TGKK zu unterbreiten Diese Situation
bedeutet für den Konsumenten nichts anderes als. daß er gezwungen ist, benötigte Hilfsmittel
beim „Quasimonopolisten Orthopadika" zu beziehen. Wenn der Konsument das benötigte
Hilfsmittel bei einem anderen Sanitätshaus billiger beziehen kann, so erfolgt die Abrechnung
mit der TGKK dennoch über die Firma Orthopädika zu deren Vertragskonditionen
Der Obmann der TGKK, Herr Franz Fuchs, kann dieser Kritik nichts abgewinnen und
bezeichnet die Hilfsmittelversorgung in Tirol als ausgezeichnet Laut Fuchs kann der
Behinderte - wenn er will - seine Hilfsmittel nach wie vor im Sanitätshaus seiner Wahl
beziehen. Weiters hinterläßt für Fuchs auch die Kritik anderer Sanitätshäuser gegen den
Vertragspartner der TGKK. die Firma Orthopadika, einen konkurrenzbedingten
Beigeschmack Fuchs kann beruhigen, daß nach Ablauf des Vertrages die Depotverwaltung
erneut ausgeschrieben wird. Somit kann jeder einschlägige Unternehmer sich um den Erhalt
dieses Auftrages bei der TGKK bewerben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales folgende
1. Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß die TGKK den Vertrag über die
Depotverwaltung und die Hilfsmittelversorgung ohne öffentliche Ausschreibung und
verfrüht verlängert hat?
2. Ist die Vorgangsweise der TGKK bei der Vertragsverlängerung rechtlich gedeckt?
a. Wenn nein, welche rechtlichen Schritte können die anderen Sanitätshäuser gegen die
TGKK unternehmen?
3. Wie sieht die Situation bei Vertragsverlängerungen der einzelnen Krankenkassen in den
anderen Bundesländern
aus?
4. Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß in Tirol Reparaturbedürftige
Hilfsmittel nur bei der Firma Orthopadika in Telfs zur Reparatur gebracht werden dürfen?
5. Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß diese ,,Quasimonopolstellung“ der
Firma Orthopadika bei der Reparatur von Hilfsmitteln für die behinderten Menschen in
Tirol oft zu einer unzumutbaren Odyssee führt?
6. Wie beurteilt ihr Bundesministerium die Aussage des Obmannes der TGKK, Fuchs daß
jegliche Kritik am Vertragspartner Orthopadika und deren verfrühte und ohne öffentliche
Ausschreibung erfolgte Vertragsverlängerung nur aus konkurrenzbedingtem Neid
entstehe
7. Werden Sie in Zukunft darauf Bedacht nehmen, daß es auch in Tirol bei derartigen
Vertragsverlängerungen zu einer öffentlichen Ausschreibung und zu somit "Fairen
Bedingungen" für alle Hilfsmittelanbieter kommt?