68/J XXI.GP

                              

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Riess - Passer und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Hilfsmittelversorgung im Bundesland Tirol

 

Laut Protokoll zum III "Runden Tisch" Hilfsmittelversorgung vom 18.05.1999 um 16 Uhr

im Kolpinghaus Innsbruck gibt die Obfrau des Vereines zur Förderung körperbehinderter

Menschen bekannt, daß die TGKK den Vertrag über die Bereitstellung von Hilfsmitteln und

die Depotverwaltung mit der Firma Orthopadika GesmbH. Niedere Mundestraße 15, A - 6410

Telfs einfach stillschweigend und frühzeitig verlängert hat.

 

Aufgrund dieser Tatsache war es zum Beispiel der Firma Danner nicht möglich bei einer

öffentlichen Ausschreibung ein Gegenoffert der TGKK zu unterbreiten Diese Situation

bedeutet für den Konsumenten nichts anderes als. daß er gezwungen ist, benötigte Hilfsmittel

beim „Quasimonopolisten Orthopadika" zu beziehen. Wenn der Konsument das benötigte

Hilfsmittel bei einem anderen Sanitätshaus billiger beziehen kann, so erfolgt die Abrechnung

mit der TGKK dennoch über die Firma Orthopädika zu deren Vertragskonditionen

 

Der Obmann der TGKK, Herr Franz Fuchs, kann dieser Kritik nichts abgewinnen und

bezeichnet die Hilfsmittelversorgung in Tirol als ausgezeichnet Laut Fuchs kann der

Behinderte - wenn er will - seine Hilfsmittel nach wie vor im Sanitätshaus seiner Wahl

beziehen. Weiters hinterläßt für Fuchs auch die Kritik anderer Sanitätshäuser gegen den

Vertragspartner der TGKK. die Firma Orthopadika, einen konkurrenzbedingten

Beigeschmack Fuchs kann beruhigen, daß nach Ablauf  des Vertrages die Depotverwaltung

erneut ausgeschrieben wird. Somit kann jeder einschlägige Unternehmer sich um den Erhalt

dieses Auftrages bei der TGKK bewerben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales folgende

 

 

Anfrage

 

1. Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß die TGKK den Vertrag über die

    Depotverwaltung und die Hilfsmittelversorgung ohne öffentliche Ausschreibung und

    verfrüht verlängert hat?

 

2. Ist die Vorgangsweise der TGKK bei der Vertragsverlängerung rechtlich gedeckt?

 

a. Wenn nein, welche rechtlichen Schritte können die anderen Sanitätshäuser gegen die

    TGKK unternehmen?

 

3. Wie sieht die Situation bei Vertragsverlängerungen der einzelnen Krankenkassen in den

    anderen Bundesländern aus?

4. Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß in Tirol Reparaturbedürftige

    Hilfsmittel nur bei der Firma Orthopadika in Telfs zur Reparatur gebracht werden dürfen?

 

5.  Wie steht ihr Bundesministerium zu der Tatsache, daß diese ,,Quasimonopolstellung“ der

     Firma Orthopadika bei der Reparatur von Hilfsmitteln für die behinderten Menschen in

     Tirol oft zu einer unzumutbaren Odyssee führt?

 

6. Wie beurteilt ihr Bundesministerium die Aussage des Obmannes der TGKK, Fuchs daß

    jegliche Kritik am Vertragspartner Orthopadika und deren verfrühte und ohne öffentliche

    Ausschreibung erfolgte Vertragsverlängerung nur aus konkurrenzbedingtem Neid

    entstehe

 

7. Werden Sie in Zukunft darauf Bedacht nehmen, daß es auch in Tirol bei derartigen

    Vertragsverlängerungen zu einer öffentlichen Ausschreibung und zu somit "Fairen

    Bedingungen" für alle Hilfsmittelanbieter kommt?