690/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, daß alle Dienstgeber, die mehr als 25

Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen

mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.

 

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen

Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem

erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht

nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate

behinderter Menschen, welche bereits die 35 % Marke überschritten hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie viele MitarbeiterInnen sind in Ihrem Ressort mit Stand 1.4.2000

    beschäftigt?

 

2) Wie hoch ist die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte

    DienstnehmerInnen in Ihrem Bereich mit Stand 1.4.2000?

 

3) Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen für behinderte

    DienstnehmerInnen in Ihrem Bereich mit Stand 1.4.2000?

 

4) Werden Sie die gesetzliche Einstellungspflicht von behinderten

    DienstnehmerInnen erfüllen?

    Wenn ja: Bis wann werden Sie diese erfüllen?

    Wenn nein: Warum werden Sie diese nicht erfüllen?