690/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, daß alle Dienstgeber, die mehr als 25
Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen
mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate
behinderter Menschen, welche bereits die 35 % Marke überschritten hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele MitarbeiterInnen sind in Ihrem Ressort mit Stand 1.4.2000
beschäftigt?
2) Wie hoch ist die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte
DienstnehmerInnen in Ihrem Bereich mit Stand 1.4.2000?
3) Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen für behinderte
DienstnehmerInnen in Ihrem Bereich mit Stand 1.4.2000?
4) Werden Sie die gesetzliche Einstellungspflicht von behinderten
DienstnehmerInnen erfüllen?
Wenn ja: Bis wann werden Sie diese erfüllen?
Wenn nein: Warum werden Sie diese nicht erfüllen?