697/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Doris Bures, Kurt Eder
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten
Teil 2“
Das Budgetbegleitgesetz 2000 sieht im Art. 32 eine Änderung des
Wohnbauförderungsgesetzes 1984, im Art. 33 eine Änderung des
Wohnhaussanierungsgesetzes und im Art. 34 eine Änderung des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor. Jede dieser Gesetzesänderungen führt - im
Gegensatz zu den Erklärungen der FPÖ/ÖVP - Koalition - zu einer Erhöhung der
Wohnungskosten für Mieterinnen und/oder EigentümerInnen.
Die Änderung des Wohnhaussanierungsgesetzes sieht eine Herabsetzung der zulässigen
Wohnungsgröße für Gerichtsgebührenbefreiung von 150 m² auf 130 m² vor. Durch diese
Änderung kommt es zu einem Wegfall der Gerichtsgebührenbefreiung für geförderte
Wohnungen zwischen 130 m² und 150 m², außer es leben mehr als 5 Personen im
gemeinsamen Haushalt (bis 150 m²).
Es ist richtig, dass sich der Bund nach Artikel 6, Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a
B - VG, BGBl. Nr.: 390/1989, tatsächlich nur verpflichtet hat, Gerichtsgebührenbefreiungen
vorzusehen, „wenn das förderungsfähige Ausmaß der Nutzfläche der bis zum Ablauf des 31.
Dezember 1987 geltenden bundesgesetzlichen Regelung nicht überschritten wird. Allerdings
trifft diese Regelung auf das Wohnhaussanierungsgesetz nicht zu, da dessen 3 Zif. 2
nämlich eine Wohnung als solche mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m² ohne
Differenzierung wie viele Personen darin lebeben definiert. Artikel 6 Abs. 1 der Vereinbarung
gemäß Artikel 15 a B - VG nimmt aber nicht nur auf die Wohnbauförderung im engeren Sinn,
sondern umfassend auf das ,,Volkswohnungswesen“ Bezug, zu dem auch die
Wohnhaussanierung gehört. Aus diesen Gründen widerspricht Artikel 33 der
Regierungsvorlage der erwähnten Vereinbarung und ist deshalb schon aus rechtlichen
Gründen nicht haltbar.
Das Finanzministerium rechnet angeblich mit keinen Mehreinnahmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Wohnungen mit einer Wohnungsgröße von 130 bis 150 m² wurden 1997, 1998
und 1999 wurden mit Mitteln nach dem Wohnhaussanierungsgesetz saniert?
2. In wie vielen Wohnungen davon wohnten mehr als 5 Personen im gemeinsamen
Haushalt?
3. Welche Haltung nehmen Sie zu dem in dieser Anfrage aufgeworfenen rechtlichen
Problem ein, dass Artikel 33 der Regierungsvorlage Artikel 6, Abs. 1 der Vereinbarung
gemäß Artikel 15 a B - VG, BGBl. Nr.: 390/1989, widerspricht.