698/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Doris Bures, Kurt Eder

und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,Budgetbegleitgesetz 2000 - zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten

Teil 3“

 

 

Das Budgetbegleitgesetz 2000 sieht im Art. 32 eine Änderung des

Wohnbauförderungsgesetzes 1984, im Art. 33 eine Änderung des

Wohnhaussanierungsgesetzes und im Art. 34 eine Änderung des

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes vor. Jede dieser Gesetzesänderungen führt - im

Gegensatz zu den Erklärungen der FPÖ/ÖVP - Koalition - zu einer Erhöhung der

Wohnungskosten für MieterInnen und/oder EigentümerInnen.

 

Durch die geplante Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes werden bestehende

,,Gerichtsgebührenbefreiungen“ (z.B. Eintragung in Grundbuchs - und Registersachen,

Eintragungen zum Erwerb des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft) von gemeinnützigen

Bauvereinigungen abgeschafft.

Um Grundkostenbelastungen für Mieter bei geförderten Genossenschaftswohnungen nicht zu

verteuern, mussten dafür bisher von den Genossenschaften keine

Grundbuchseintragungsgebühren bezahlt werden. In Zukunft müssen Genossenschaften dafür

1 Prozent des Kaufpreises bezahlen. Dies verteuert die neu errichteten

Genossenschaftswohnungen für Mieter und Eigentümer. Insgesamt werden dadurch neue

Mieter und Eigentümer von Genossenschaftswohnungen in Zukunft mit 50 Millionen

Schilling (Angabe der Regierung) im Jahr belastet.

 

Durch diese Gesetzesänderung damit ausgelöste Zusatzbelastung fließt natürlich auch in die

Mietzinskalkulation ein und hat insofern auch finanziell nachteilige Auswirkungen auf das

jeweilige Bundesland, als im Bereich einkommensschwacher Personen bzw. Familien höhere

Wohnbeihilfen zu gewähren sind. Damit ist - aufgrund der hohen Anzahl der Förderungsfälle

- mit einer nicht völlig vernachlässigbaren Mehrbelastung des jeweiligen Bundeslandes aus

dem Titel der Wohnbeihilfe zu rechnen.

 

Das Finanzministerium rechnet im Jahr 2000 vorerst mit Einnahmen von ATS 25 Millionen in

den Folgejahren mit je ATS 50 Millionen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1. Wie viele Eigentumswohnungen wurden 1997, 1998 und 1999 von gemeinnützigen

    Bauvereinigungen errichtet und übergeben (ersuche um Aufschlüsselung pro Jahr auf die

    Bundesländer)?

 

2. Wie viele Einfamilienhäuser (inkl. Reihenhäuser) wurden 1997, 1998 und 1999 von

    gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet und übergeben (ersuche um Aufschlüsselung

    pro Jahr auf die Bundesländer)?

3. Wie viele Genossenschaftswohnungen wurden 1997, 1998 und 1999 von gemeinnützigen

    Bauvereinigungen errichtet und übergeben (ersuche um Aufschlüsselung pro Jahr auf die

    Bundesländer)?

 

4. Wie sehen sie die Mehrbelastung des jeweiligen Bundeslandes aus dem Titel der

    Wohnbeihilfe aufgrund dieser Gesetzesänderung? Mit welchen Maßnahmen werden sie

    hier gegensteuern?