703/J XXI.GP
der Abgeordneten Doris Bures
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Vergütung der Rechtsträger für die Dienstleistung der zugewiesenen
Zivildienstpflichtigen
Gemäß § 41 ZDG hat der Rechtsträger der Einrichtung für die seinen Einrichtungen
zugewiesenen Zivildiener eine den Wert der Dienstleistung berücksichtigende Vergütung zu
leisten. Diese Vergütung fließt als Einnahme dem Budget zu. Durch die nun vorgesehene
Reduzierung der Zuweisung von Zivildienstpflichtigen an die Trägerorganisationen werden
auch die Einnahmen aus den durch die Rechtsträger zu leistenden Vergütungen verringert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Einnahmen an Vergütungen für zugewiesene Zivildiener wurden -
aufgeschlüsselt nach den als Träger des Zivildienstes anerkannten Einrichtungen und
der Zahl der diesen Einrichtungen zugewiesenen Zivildienstpflichtigen - im Jahr
1998 erzielt?
2. Welche Einnahmen an Vergütungen für zugewiesene Zivildiener wurden -
aufgeschlüsselt nach den als Träger des Zivildienstes anerkannten Einrichtungen und
der Zahl der diesen Einrichtungen zugewiesenen Zivildienstpflichtigen - im Jahr
1999 erzielt?
3. Welche Einnahmen an Vergütungen für zugewiesene Zivildiener werden
voraussichtlich - aufgeschlüsselt nach den als Träger des Zivildienstes anerkannten
Einrichtungen und der Zahl der für diese Einrichtungen zur Zuweisung vorgesehenen
Zivildienstpflichtigen - im Jahr 2000 erzielt?