708/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Exportförderungen für das umstrittene chinesische ‚Dreischluchten -

Staudamm - Projekt‘

 

 

Aktuell wird auf internationaler Ebene wieder einmal über das berühmt - berüchtigte

‚Drei - Schluchten¢ - Wasserkraftwerk in China, den größten Wasserstaudamm der

Welt, diskutiert.

 

In einer parlamentarischen Debatte Ende März hat der kanadische Minister für

Internationalen Handel, Pierre S. Pettigrew die Beteiligung der Kanadischen Export -

Förderungsinstitution (EDC) an dem Mammut - Projekt mit der Teilnahme u.a. der

österreichischen Partnerbank (genau hieß es: „similar financial institutions from

France, Germany, Japan and Austria...“) zu begründen versucht. Die kanadische (so

wie die zur Frage stehende österreichische) Beteiligung steht nämlich im

Widerspruch zur ablehnenden Haltung der Weltbank und der US - Exportförderung

zum chinesischen Staudamm - Projekt. Die Weltbank verweist auf Umweltprobleme

und soziale kosten des Großprojektes, die US - Exportförderung auf die aktuelle

Menschenrechtslage in China.

 

Tatsache ist, dass Umweltschützer und Menschenrechtsorganisationen gegen das

Drei - Schluchten - Kraftwerk sehr massive Bedenken vorbringen. Ausserdem wird das

Projekt in einem eminent erdbebengefährdeten Gebiet errichtet. Über eine Million

Menschen müssen aus dem riesigen Überschwemmungsgebiet ausgesiedelt

werden. Auch sind inzwischen Korruptionsfälle auf chinesischer Seite nachgewiesen

worden.

 

Noch im Gedächtnis sind die Bilder von verheerenden

Überschwemmungskatastrophen am Jang - Tse - Fluss. Hunderttausende Menschen

sind bei den Dammbrüchen umgekommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurden Lieferungen und/oder Leistungen österreichischer Unternehmen im

Rahmen dieses Staudammprojektes gefördert?

Wenn ja:

 

   a) warum wurden diese Lieferungen und/oder Leistungen durch die

       Oesterreichische Kontrollbank gefördert?

   b) welchen sozialen und ökologischen Richtlinien folgt die Vergabe der

       Förderungen bzw. an welche Konditionen ist sie gebunden?

   c) in welcher Weise und in welcher Höhe beteiligt sich die Oesterreichische

       Kontrollbank?

 

2. Exportförderung heißt auch öffentliche Bürgschaft. Für wen verbürgt sich die

    öffentliche Hand im Fall des Drei - Schluchten - Staudammes?

 

3. Sollte Österreich am Drei - Schluchten - Staudamm beteiligt sein: Wie rechtfertigen

    Sie, daß mit Steuergeldern Umweltzerstörung und gewaltsame soziale Eingriffe

    bei der lokalen Bevölkerung gefördert werden?