713/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

 

betreffend Gewalt gegen Lehrlinge

 

 

Erfolge der Lehrausbildung in einzelnen Berufssparten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen,

dass es nach wie vor - und zuletzt wieder häufiger  - zu körperlichen Attacken von

„Lehrherren“ gegenüber ihren Lehrlingen kommt. Beispielsweise berichtet die „Neue

Kronenzeitung“ am 5. April 2000 über einige besondere Fälle (siehe Kopie des Artikels).

 

Bei Bekanntwerden derartiger Übergriffe an in Ausbildung stehender Jugendlicher stellt sich

natürlich die Frage, ob bei Mißachtung der Pflichten der Lehrberechtigten im Sinne des § 9

Berufsausbildungsgesetzes (BAG) das Recht auf Ausbildung nicht entzogen werden muß, um

Wiederholungen zu vermeiden.

 

Diese für die beschriebenen Jugendlichen schmerzhaften Ausfälle ihrer Lehrberechtigten

stellen natürlich auch die Rolle der sogenannten Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern in

Frage. Diese sollten eigentlich dafür sorgen, dass körperliche Gewalt gegenüber Lehrlingen

nicht zustande kommt bzw. geahndet wird.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb an den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1)            Ist ihnen der zitierte Bericht bekannt und wenn ja, haben sie Maßnahmen gesetzt, die

                Wiederholungen verhindern?

 

2)            Welche Maßnahmen haben die Lehrlingsstellen in den betroffenen Bundesländern im

                Rahmen der Überwachung der Lehrlingsausbildung gemäß § 19 BAG, Abs. 3 und 4 in

                den im Zeitungsartikel dargestellten Fällen gesetzt?

 

3)            Wie oft sind Übertretungen durch Lehrberechtigte in den Jahren 1998, 1999 und bis

                zum Stichtag 30.April 2000 den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern bekannt

                geworden und was haben diese konkret dagegen unternommen?

 

4)            Werden Sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Wirtschaftskammern

                Anweisungen an die Lehrlingsstellen geben, dass Lehrberechtigte in Zukunft das

                Berufsausbildungsgesetz zu beachten haben?