717/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Sanierung der Berger-Deponie

 

Aus der Anfragebeantwortung der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix, Grabner, und

Genossen an den Bundesminister für Inneres Zl. 5020/AB XX.GP betreffend die Sanierung

der sog. Berger - Deponie ergibt sich u.a., daß „562.001,5 t Abfälle aus der Berger - Deponie am

Langen Feld quasi verwertet werden konnte. Bei einem gesamten abgeführten Abfall aus der

Berger - Deponie von 882.813,16 t ergibt das einen Prozentsatz von 63,66 %....Das

Vererdungsmaterial, das angeliefert, aber nicht vererdet werden konnte, im Ausmaß von

42.762,43 t, wurde 1996 zur Deponie Frohnleiten, 1997 zu den Deponien Frohnleiten,

Halbenrain und Nord am Follig und 1998 zur Hausmülldeponie „Am Ziegelofen“ (St. Pölten)

verführt.

 

Offen bleibt jedoch die Art der Verwertung durch die ARGE Vererdung Langes Feld.

 

Die PORR Umwelttechnik GmbH, welche Gesellschafter dieser ARGE ist, teilt nämlich in

einem an das Umweltbundesamt gerichteten Schreiben vom 4.10.1999 mit, „daß tatsächlich

von den 604.764 t Material, das von der Arge Vererdung Langes Feld übernommen wurde,

nach diversen aufwendigen Sortiervorgängen

 

42.762 t                  auf Restmülldeponie verbracht

119.870 t                Sägemehl bisher in der Vererdung eingebracht

52.434 t                  Sägemehl zur laufenden Einbringung in die Vererdung bereitgehalten, noch

                               nicht zu verarbeiten

151.434 t                Holz, Betonbrocken, kiesiges Material mittels Recyclinganlagen stofflich

                               verwertet bzw. konsensgemäß deponiert

5.632 t                    geeignetes Material der sogenannten Schwerfraktion in die Vererdung

                               eingebracht

232.832 t                der sogenannten Schwerfraktion zur Herstellung von

                               Zwischenabdeckungsmaterial verwendet, das z.T. eingesetzt wurde, z.T.

                               zum Einsatz bereitgehalten wird.“

Nun läuft das Ausschreibungsverfahren für Projektmanagement und Planung für die

Räumung der Altlast Fischer - Deponie. Für dieses Vorhaben erscheint die Klärung offener

Fragen betreffend die Sanierung der Altlast Berger - Deponie maßgeblich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.             Sind Sie der Auffassung, daß die erfolgte Verwendung von rund 41% des "quasi

                verwerteten“ Altlastenmaterials zur Herstellung einer Deponie - Zwischenabdeckung

                eine gesetzmäßige Verwertung nach den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes

                des Bundes darstellt? Welche Maßnahmen im Sinne einer solchen Verwertung

                wurden von der Ablagerung des Altlastenmaterials als Zwischenabdeckung

                durchgeführt?

 

2.             Stellt die Vererdung des Altlastenmaterials eine Verwertung im Sinne des Gesetzes

                dar? Welche Kriterien wurden für die Beurteilung der erfolgten bzw. noch laufenden

                Vererdung als Verwertung herangezogen? Welche Genehmigungsbescheide liegen

                für diese Verfahren vor?

 

3.             151.434 t Holz, Betonabbruch, kiesiges Material wurden laut Auskunft der PORR

                Umwelttechnik GmbH „stofflich verwertet bzw. konsensgemäß deponiert“. Welchen

                Mengenanteil hatte hier die Verwertung und worin bestand diese konkret (bezogen

                auf die jeweilige Abfallkategorie)?

 

4.             Ist die Sanierung der Berger - Deponie abgeschlossen? Wenn nicht: wann ist mit dem

                Abschluß zu rechnen? Welche Behandlungsmaßnahmen stellt den Abschluß dieser

                Sanierung dar (bloße Auskofferung und Verbringung der kontamenierten

                Deponiesohle oder die Verwertung/Behandlung dieses Materials)?

 

5.             Welche Mengen an verunreinigten Bodenmaterial sind im Bereich der Deponiesohle

                der Altlast bzw. darunter angefallen und wie hoch sind die Behandlungskosten

                hiefür? Welcher Behandlung bzw. Verwertung wurde dieses Material zugeführt?

                Waren diese Kosten in der Auftragssumme „Sanierung Berger - Deponie" bereits

                einkalkuliert oder stellte sich dieser Kostenpunkt erst später heraus? Wurde für diese

                weitere Behandlungsleistung eine Ausschreibung durchgeführt?

 

6.             Wurden die Kosten für die Vererdung zugeführten Mengen und jene für die

                Verwendung als Zwischenabdeckung jeweils gesondert ausgeschrieben, angeboten

                und vergeben oder erfolgte die über einen Einheitspreis?

 

7.             Nach welchen Kriterien wurde die ARGE Vererdung als Bestbieterin für die

                604.764 t Altlastenmaterial ermittelt? Wurde dabei auch auf die

                Umweltverträglichkeit der offerierten Verwertung bzw. Behandlung Bedacht

                genommen? Wenn ja: nach welchen Kriterien?

 

8.             Sind Sie bereit, die Umweltbundesamt GmbH mit einer nachprüfenden ökologischen

                Kontrolle und Bewertung der bereits erfolgten Sanierung der Berger - Deponie zu

                beauftragen, und damit Erkenntnisse für die bereits laufende Vergabe der Sanierung

                der Fischer - Deponie zu gewinnen?