717/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Sanierung der Berger-Deponie
Aus der Anfragebeantwortung der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix, Grabner, und
Genossen an den Bundesminister für Inneres Zl. 5020/AB XX.GP betreffend die Sanierung
der sog. Berger - Deponie ergibt sich u.a., daß „562.001,5 t Abfälle aus der Berger - Deponie am
Langen Feld quasi verwertet werden konnte. Bei einem gesamten abgeführten Abfall aus der
Berger - Deponie von 882.813,16 t ergibt das einen Prozentsatz von 63,66 %....Das
Vererdungsmaterial, das angeliefert, aber nicht vererdet werden konnte, im Ausmaß von
42.762,43 t, wurde 1996 zur Deponie Frohnleiten, 1997 zu den Deponien Frohnleiten,
Halbenrain und Nord am Follig und 1998 zur Hausmülldeponie „Am Ziegelofen“ (St. Pölten)
verführt.
Offen bleibt jedoch die Art der Verwertung durch die ARGE Vererdung Langes Feld.
Die PORR Umwelttechnik GmbH, welche Gesellschafter dieser ARGE ist, teilt nämlich in
einem an das Umweltbundesamt gerichteten Schreiben vom 4.10.1999 mit, „daß tatsächlich
von den 604.764 t Material, das von der Arge Vererdung Langes Feld übernommen wurde,
nach diversen aufwendigen Sortiervorgängen
42.762 t auf Restmülldeponie verbracht
119.870 t Sägemehl bisher in der Vererdung eingebracht
52.434 t Sägemehl zur laufenden Einbringung in die Vererdung bereitgehalten, noch
nicht zu verarbeiten
151.434 t Holz, Betonbrocken, kiesiges Material mittels Recyclinganlagen stofflich
verwertet bzw. konsensgemäß deponiert
5.632 t geeignetes Material der sogenannten Schwerfraktion in die Vererdung
eingebracht
232.832 t der sogenannten Schwerfraktion zur Herstellung von
Zwischenabdeckungsmaterial verwendet, das z.T. eingesetzt wurde, z.T.
zum
Einsatz bereitgehalten wird.“
Nun läuft das Ausschreibungsverfahren für Projektmanagement und Planung für die
Räumung der Altlast Fischer - Deponie. Für dieses Vorhaben erscheint die Klärung offener
Fragen betreffend die Sanierung der Altlast Berger - Deponie maßgeblich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie der Auffassung, daß die erfolgte Verwendung von rund 41% des "quasi
verwerteten“ Altlastenmaterials zur Herstellung einer Deponie - Zwischenabdeckung
eine gesetzmäßige Verwertung nach den Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetzes
des Bundes darstellt? Welche Maßnahmen im Sinne einer solchen Verwertung
wurden von der Ablagerung des Altlastenmaterials als Zwischenabdeckung
durchgeführt?
2. Stellt die Vererdung des Altlastenmaterials eine Verwertung im Sinne des Gesetzes
dar? Welche Kriterien wurden für die Beurteilung der erfolgten bzw. noch laufenden
Vererdung als Verwertung herangezogen? Welche Genehmigungsbescheide liegen
für diese Verfahren vor?
3. 151.434 t Holz, Betonabbruch, kiesiges Material wurden laut Auskunft der PORR
Umwelttechnik GmbH „stofflich verwertet bzw. konsensgemäß deponiert“. Welchen
Mengenanteil hatte hier die Verwertung und worin bestand diese konkret (bezogen
auf die jeweilige Abfallkategorie)?
4. Ist die Sanierung der Berger - Deponie abgeschlossen? Wenn nicht: wann ist mit dem
Abschluß zu rechnen? Welche Behandlungsmaßnahmen stellt den Abschluß dieser
Sanierung dar (bloße Auskofferung und Verbringung der kontamenierten
Deponiesohle oder die Verwertung/Behandlung dieses Materials)?
5. Welche Mengen an verunreinigten Bodenmaterial sind im Bereich der Deponiesohle
der Altlast bzw. darunter angefallen und wie hoch sind die Behandlungskosten
hiefür? Welcher Behandlung bzw. Verwertung wurde dieses Material zugeführt?
Waren
diese Kosten in der Auftragssumme „Sanierung Berger - Deponie" bereits
einkalkuliert oder stellte sich dieser Kostenpunkt erst später heraus? Wurde für diese
weitere Behandlungsleistung eine Ausschreibung durchgeführt?
6. Wurden die Kosten für die Vererdung zugeführten Mengen und jene für die
Verwendung als Zwischenabdeckung jeweils gesondert ausgeschrieben, angeboten
und vergeben oder erfolgte die über einen Einheitspreis?
7. Nach welchen Kriterien wurde die ARGE Vererdung als Bestbieterin für die
604.764 t Altlastenmaterial ermittelt? Wurde dabei auch auf die
Umweltverträglichkeit der offerierten Verwertung bzw. Behandlung Bedacht
genommen? Wenn ja: nach welchen Kriterien?
8. Sind Sie bereit, die Umweltbundesamt GmbH mit einer nachprüfenden ökologischen
Kontrolle und Bewertung der bereits erfolgten Sanierung der Berger - Deponie zu
beauftragen, und damit Erkenntnisse für die bereits laufende Vergabe der Sanierung
der Fischer - Deponie zu gewinnen?