724/J XXI.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gedenkveranstaltung am 7.5.2000 in Mauthausen
Am 7.5.2000 findet am Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen
eine Gedenkveranstaltung statt. In deren Rahmen werden die Wr. Philharmoniker
Beethovens 9. Symphonie aufführen. Viele ehemalige Häftlinge halten diese Form
des Gedenkens für geschmacklos und boykottieren die Veranstaltung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass die Aufstellung von Videowänden unter anderem auch auf
dem ehemaligen Appellplatz des ehemaligen Konzentrationslagers
Mauthausen geplant ist?
2. Ist Ihnen bekannt, dass auf dem ehemaligen Appellplatz des ehemaligen
Konzentrationslagers Mauthausen während der Nazizeit „Häftlingskapellen“
gespielt haben?
3. Halten sie die Aufstellung von Videowänden an diesem Gedächtnis - Ort für
vertretbar?
4. Bei der ursprünglichen Konzeption der Veranstaltung war geplant, dass
insgesamt 10.000 BesucherInnen an der Veranstaltung teilnehmen können.
Nun können nur mehr 4 - 5.000 BesucherInnen an der Veranstaltung
teilnehmen. Warum wurde die BesucherInnenzahl eingeschränkt?
5. Über eine sogenannte Hotline besteht die Möglichkeit, Karten für das
Gedenkkonzert zu bestellen. Pro AnruferIn können nur zwei dieser Karten
bestellt werden. Warum gibt es diese Limitierung und warum müssen die
Personen namentlich genannt werden?
6. Wird es Sicherheitsüberprüfungen der BesucherInnen geben? Wenn ja,
warum?
7. Wieviel ATS wird das Gedenkkonzert kosten? (Bitte um Aufschlüsselung der
einzelnen Beträge nach Leistungen)
8. Wer wurde mit der ursprünglichen organisatorischen Durchführung beauftragt?
Wann wurde dieser Auftrag erteilt bzw. ein Vertrag zwischen welchen
VertragspartnerInnen geschlossen? Ist dieser Vertrag derzeit aufrecht? Wenn
nein, aus welchen Gründen wurde dieser beendet und welche Kosten
entstehen aus der Beendigung dieses Vertrages?
9. Welche Orchester, Chöre, SolistInnen und welche/r DirigentIn wurden mit der
Aufführung des Konzertes beauftragt? Wann wurde dieser Auftrag erteilt bzw.
ein Vertrag zwischen welchen VertragspartnerInnen geschlossen?
10. Wer wurde mit der Öffentlichkeitsarbeit für diese Veranstaltung beauftragt?
Wann wurde dieser Auftrag erteilt bzw. ein Vertrag zwischen welchen
VertragspartnerInnen geschlossen?
11. Wer ist nunmehr GeneralunternehmerIn des für den 7. Mai 2000 im
ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen geplanten Konzert der Wr.
Philharmoniker im Rahmen von Memorial/Mauthausen 2000? Wann wurde
dieser Auftrag erteilt bzw. ein Vertrag zwischen welchen VertragspartnerInnen
geschlossen?
12. In welcher Weise wurden die genannten Aufträge vergeben und wurden
Ausschreibungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
13. Wie hoch ist das Jahresbudget zur Erhaltung und Betreuung der Gedenkstätte
Mauthausen?
14. In der Anfragebeantwortung 3836/AB XX.GP hat der BM für Inneres auf die
Gutachten der Sachverständigenkommission zur Frage der Gedenkstätte
Mauthausen Stellung genommen. „Diese Gutachten /.../ werden nun von der
Fachabteilung meines Ressorts für die Erstellung eines Projektplanes der
geplanten Reform verwertet, der schließlich der öffentlichen Diskussion
zugänglich gemacht werden wird. Da sich die Verfasser der beiden Gutachten
deren Veröffentlichung vertraglich vorbehalten haben, ersuche ich um
Verständnis dafür, dass ich sie dieser Beantwortung nicht anschließe. Der
Fortgang der Reform hat sich in der letzten Zeit dadurch verzögert, dass
sämtliche verfügbaren Ressourcen in die Konzeption und Durchführung der
Aktivitäten meines Ressorts anläßlich des Gedenkjahres 1938/1998 geflossen
sind.“
Was wurde bezüglich der Reform der Gedenkstätte Mauthausen im Lichte der
Sachverständigenkommission unternommen?
15. Wie gedenken Sie in Zukunft für die wissenschaftliche Betreuung der
Gedenkstätte zu sorgen?
16. In den Empfehlungen für die Neugestaltung der Gedenkstätte hieß es wörtlich:
„Die Organisationsstruktur der Gedenkstätte sollte (....) den Erfordernissen
nach ständiger Innovation und rascher Berücksichtigung der wissenschaftlichen
und
pädagogischen Notwendigkeiten in der Weise angepasst werden, dass in
allen diesen Fragen größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit gewährleistet
ist.“ (S.8.)
Wie werden Sie diesen Empfehlungen nachgehen?