725/J XXI.GP
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr
und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend AVNOJ - Beschlüsse
Bei einem kürzlichen Besuch in Laibach stellten Sie in Ihrer Funktion als
Außenministerin gegenüber dem slowenischen Amtskollegen Dimitrij Rupel
fest, daß die AVNOJ - Beschlüsse zur Nachkriegsordnung gehören und man
diese daher nicht antasten werde. (Sudetenpost, 20 April 2000, Folge 8, 46.
Jahrgang)
Aufgrund der AVNOJ - Bestimmungen war die deutschsprachige Minderheit in
Slowenien enteignet und vertrieben worden.
Die Aufhebung der AVNOJ - Bestimmungen war auch ein Bestandteil jener
Resolutionen, in denen mehrere österreichische Landtage und der Nationalrat
im vergangenen Jahr die Aufhebung der Benes - Dekrete gefordert hatten.
Auch Tschechien lehnt eine Aufhebung der Benes - Dekrete unter anderem
mit dem Hinweis ab, daß die Dekrete Bestandteil der Nachkriegsordnung seien
- jener Ordnung also, welche Sie in Laibach für unantastbar erklärt haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an
die Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die
nachstehende
A N F R A G E
1. Wie viele Angehörige der deutschsprachigen Bevölkerung sind nach dem
Zweiten Weltkrieg im ehemaligen Jugoslawien enteignet, vertrieben,
deportiert oder ermordet worden?
2. Wie viele dieser Personen sind heute
noch am Leben?
3. Welchen Wert haben die enteigneten Vermögenswerte nach heutigen
Stand?
4. Wie hoch sind die vom ehemaligen Jugoslawien bzw. deren
Nachfolgestaaten bisher geleisteten Wiedergutmachungen?
5. Wie viele Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien wurden bisher
wegen ihrer Verbrechen gegen die deutschsprachige Bevölkerung, die
aufgrund der AVNOJ - Beschlüsse begangen wurden, vor Gericht gestellt?
6. Wie viele Menschen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien
bekennen sich heute noch zur deutschsprachigen Minderheit und wie viele
von ihnen leben im heutigen Slowenien?
7. Sind Sie tatsächlich der Meinung, daß die völkerrechtswidrigen AVNOJ -
Beschlüsse zur Nachkriegsordnung gehören und nicht mehr angetastet
werden dürfen?
8. Sind Sie damit auch der Meinung, daß auch die Benes - Dekrete ein
Bestandteil der Nachkriegsordnung und unantastbar sind?
9. Sind Sie der Meinung, daß der EU - Beitritt Tschechiens und Sloweniens
sowie der übrigen beitrittswilligen Staaten an die Bedingung einer
vorherigen Wiedergutmachung gegenüber der vertriebenen, enteigneten
und deportierten deutschsprachigen Bevölkerung sowie einer
Entschädigungsleistung für die Angehörigen der Ermordeten geknüpft
werden soll?