729/J XXI.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Entbürokratisierung des Exekutivdienstes

 

Exekutivbeamte werden durch verschiedene Verwaltungserfordernisse vom eigentlichen

Exekutivdienst abgehalten. So müssen zum Beispiel ausstehende Verwaltungsstrafen noch

immer von 2 Beamten vor Ort eingetrieben und kassiert werden. Im Bereich der

,,Blaulichtsteuer“ wird derzeit der Aufwand von den jeweiligen Dienstposten über die

Bezirkshauptmannschaft weiter zu den Landesgendarmeriekommanden und wieder zurück

verfrachtet. Die Kontrolle der Bestimmungen des Waffengesetzes könnte ebenfalls von

anderen Stellen übernommen werden.

Die Abrechnung der Fahrkostenzuschüsse erfolgt derzeit nach einem aufwendigen Modus

und könnte nach dem Muster der OÖ. Landesregierung einfach und unbürokratisch geregelt

werden. Weiters ist im Bereich des Massafonds eine administrative Vereinfachung möglich.

 

Nachstehend unterzeichnete Abgeordnete richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Sind Ihnen diese von Ihrem Vorgänger ungelöst hinterlassenen Probleme bekannt?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Exekutivbeamten ehestmöglich von den

    oben angeführten zeitraubenden bürokratischen Tätigkeiten zu entlasten?