729/J XXI.GP
der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Entbürokratisierung des Exekutivdienstes
Exekutivbeamte werden durch verschiedene Verwaltungserfordernisse vom eigentlichen
Exekutivdienst abgehalten. So müssen zum Beispiel ausstehende Verwaltungsstrafen noch
immer von 2 Beamten vor Ort eingetrieben und kassiert werden. Im Bereich der
,,Blaulichtsteuer“ wird derzeit der Aufwand von den jeweiligen Dienstposten über die
Bezirkshauptmannschaft weiter zu den Landesgendarmeriekommanden und wieder zurück
verfrachtet. Die Kontrolle der Bestimmungen des Waffengesetzes könnte ebenfalls von
anderen Stellen übernommen werden.
Die Abrechnung der Fahrkostenzuschüsse erfolgt derzeit nach einem aufwendigen Modus
und könnte nach dem Muster der OÖ. Landesregierung einfach und unbürokratisch geregelt
werden. Weiters ist im Bereich des Massafonds eine administrative Vereinfachung möglich.
Nachstehend unterzeichnete Abgeordnete richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen diese von Ihrem Vorgänger ungelöst hinterlassenen Probleme bekannt?
2. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Exekutivbeamten ehestmöglich von den
oben angeführten zeitraubenden bürokratischen Tätigkeiten zu entlasten?