73/J XXI.GP
der Abgeordneten Pumberger, Povysil, Hartinger und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja.
Augenzeugen berichteten dem Erstunterzeichner, daß Behältnisse für künstliche
Ernährung im Wiener AKH die Aufschrift: Hergestellt aus gentechnisch verändertem Soja
tragen. Die Verwendung gentechnisch veränderter Inhaltsstoffe ist in Österreich zwar nicht
grundsätzlich verboten, dennoch dient die Kennzeichnung der freien Wahl des Konsumenten
zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Produkten. Darüber hinaus ist den
unterfertigten Abgeordneten sehr wohl klar, daß die Gentechnik aus der Medizin nicht mehr
wegzudenken ist. Es ist jedoch sehr wohl zu unterscheiden zwischen künstlicher Ernährung
im Sinne von Lebensmittel und Medikamenten im Sinne der Medizin.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der Umstand bekannt, daß in Österreich Sondenernährung mit gentechnisch
verändertem Soja verwendet wird?
2. Steht in Österreich als Alternative auch die Möglichkeit zur Verfügung, gentechnikfreie
Sondenernährung zu verlangen?
Wenn ja, warum wird dann nicht ausschließlich mit gentechnikfreien Inhaltsstoffen
ernährt?
Wenn nein, warum nicht und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
3. Haben die behandelnden Ärzte die Pflicht, auf die gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe
hinzuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Haben die Patienten die Möglichkeit, zwischen gentechnisch hergestellter und
gentechnikfreier Ernährung zu wählen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie erfolgt die Auswahl bei unansprechbaren Patienten?