73/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Pumberger, Povysil, Hartinger und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch verändertem Soja.

 

Augenzeugen berichteten dem Erstunterzeichner, daß Behältnisse für künstliche

Ernährung im Wiener AKH die Aufschrift: Hergestellt aus gentechnisch verändertem Soja

tragen. Die Verwendung gentechnisch veränderter Inhaltsstoffe ist in Österreich zwar nicht

grundsätzlich verboten, dennoch dient die Kennzeichnung der freien Wahl des Konsumenten

zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Produkten. Darüber hinaus ist den

unterfertigten Abgeordneten sehr wohl klar, daß die Gentechnik aus der Medizin nicht mehr

wegzudenken ist. Es ist jedoch sehr wohl zu unterscheiden zwischen künstlicher Ernährung

im Sinne von Lebensmittel und Medikamenten im Sinne der Medizin.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist Ihnen der Umstand bekannt, daß in Österreich Sondenernährung mit gentechnisch

    verändertem Soja verwendet wird?

 

2. Steht in Österreich als Alternative auch die Möglichkeit zur Verfügung, gentechnikfreie

    Sondenernährung zu verlangen?

    Wenn ja, warum wird dann nicht ausschließlich mit gentechnikfreien Inhaltsstoffen

    ernährt?

    Wenn nein, warum nicht und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

3. Haben die behandelnden Ärzte die Pflicht, auf die gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe

    hinzuweisen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Haben die Patienten die Möglichkeit, zwischen gentechnisch hergestellter und

    gentechnikfreier Ernährung zu wählen?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, wie erfolgt die Auswahl bei unansprechbaren Patienten?