733/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend die rechtliche Organisation des Gesundheitswesens in Hinblick auf in

diesem Bereich in Kraft stehende Gesetze und Verordnungen mit

nationalsozialistischem Gedankengut

 

 

Aufgrund des angeführten Artikels vom 19.4.2000 in der Zeitung „der Standard“ stellen

die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Was wissen Sie über in Ihrem Ressort in Kraft stehende Gesetze und

    Gesetzesbestimmungen aus der Zeit des Nationalsozialismus?

 

2. Inwiefern erachten Sie derzeit gültige Gesetzesparagraphen wie „In allen Zweigen

    der Gesundheitsfür - und - vorsorge sind die Grundsätze der Erb - und Rassenpflege

    zu beachten“ als problematisch?

 

3. Wurden seitens Ihres Bundesministeriums Vorschläge zu einer Bereinigung dieser

    Vorschriften gemacht, insbesondere im Zuge des Entwurfs des Ersten

    Bundesrechtsbereinigungsgesetzes, BGBl. 191/1999? Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wurden etwaige Gesetze, die von Ihrem Ressort zur Weitergeltung im Rahmen des

    Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes empfohlen wurden, auch inhaltlich

    überprüft?

    Wenn ja, wurde von Ihrem Ministerium veranlaßt, Paragraphen mit eindeutig

    nationalsozialistischem Gedankengut außer Kraft zu setzen? Inwiefern?

 

5. Inwiefern sehen Sie Verantwortung ihres Ministeriums daran gegeben, daß

    Bestimmungen, die nationalsozialistisches Gedankengut enthalten, nach wie vor in

    Kraft stehen?

6. Würde mit Außerkrafttreten dieser Gesetze, nämlich des Gesetzes über die

    Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sowie dessen drei

    Durchführungsverordnungen tatsächlich den Gesundheitsämtern die rechtliche

    „Grundlage für deren Aufbau und Organisation“ entzogen werden, wie vom Amt der

    Wiener Landesregierung in seiner Stellungnahme, MD - VfR - 358/99, behauptet?

    Wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum wurden diese Gesetze dann

     weiterhin in Kraft gelassen?

 

7. Inwiefern müssen sich die Gesundheitsämter rechtlich gesehen an die Verpflichtung

    halten, „praktische Erb - und Rassenpflege zu betreiben“, wie in § 52 MBI. 1 S

    327/1935, bestimmt, beziehungsweise andere rassenideologische und völkische

    Bestimmungen vollziehen?

 

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Gesetzesbestimmungen mit rassistischem,

    völkischem oder nationalsozialistischem Inhalt und Gedankengut außer Kraft

    gesetzt werden? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?