733/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend die rechtliche Organisation des Gesundheitswesens in Hinblick auf in
diesem Bereich in Kraft stehende Gesetze und Verordnungen mit
nationalsozialistischem Gedankengut
Aufgrund des angeführten Artikels vom 19.4.2000 in der Zeitung „der Standard“ stellen
die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Was wissen Sie über in Ihrem Ressort in Kraft stehende Gesetze und
Gesetzesbestimmungen aus der Zeit des Nationalsozialismus?
2. Inwiefern erachten Sie derzeit gültige Gesetzesparagraphen wie „In allen Zweigen
der Gesundheitsfür - und - vorsorge sind die Grundsätze der Erb - und Rassenpflege
zu beachten“ als problematisch?
3. Wurden seitens Ihres Bundesministeriums Vorschläge zu einer Bereinigung dieser
Vorschriften gemacht, insbesondere im Zuge des Entwurfs des Ersten
Bundesrechtsbereinigungsgesetzes, BGBl. 191/1999? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wurden etwaige Gesetze, die von Ihrem Ressort zur Weitergeltung im Rahmen des
Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes empfohlen wurden, auch inhaltlich
überprüft?
Wenn ja, wurde von Ihrem Ministerium veranlaßt, Paragraphen mit eindeutig
nationalsozialistischem Gedankengut außer Kraft zu setzen? Inwiefern?
5. Inwiefern sehen Sie Verantwortung ihres Ministeriums daran gegeben, daß
Bestimmungen, die nationalsozialistisches Gedankengut enthalten, nach wie vor in
Kraft stehen?
6. Würde mit Außerkrafttreten dieser Gesetze, nämlich des Gesetzes über die
Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sowie dessen drei
Durchführungsverordnungen tatsächlich den Gesundheitsämtern die rechtliche
„Grundlage für deren Aufbau und Organisation“ entzogen werden, wie vom Amt der
Wiener Landesregierung in seiner Stellungnahme, MD - VfR - 358/99, behauptet?
Wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum wurden diese Gesetze dann
weiterhin in Kraft gelassen?
7. Inwiefern müssen sich die Gesundheitsämter rechtlich gesehen an die Verpflichtung
halten, „praktische Erb - und Rassenpflege zu betreiben“, wie in § 52 MBI. 1 S
327/1935, bestimmt, beziehungsweise andere rassenideologische und völkische
Bestimmungen vollziehen?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Gesetzesbestimmungen mit rassistischem,
völkischem oder nationalsozialistischem Inhalt und Gedankengut außer Kraft
gesetzt werden? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?