746/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

betreffend Gutachten des Bundesdenkmalamtes über den statischen Zustand des Bürohauses

„Kaipalast“, 1010 Wien, Franz - Josefs - Kai 47

 

Seit einigen Monaten bereits wird über den Abriss des im Besitz der Zürich - Kosmos

Versicherungs - AG befindlichen Hauses am Franz Josefs - Kai diskutiert. Im Zuge der

Sanierung wurden statische Mängel festgestellt, die laut Vorstandsdirektor Rudolf Kraft

als irreparabel einzustufen sind. Aus diesem Grund soll das Gebäude, das in einer

Schutzzone steht und als architektonische Pionierleistung seiner Zeit gilt, einem Neubau

weichen. Es handelt sich bei dem Gebäude um einen der ersten Stahlbetonbauten, die in

Wien errichtet wurden.

Zum statischen Zustand und dem Erhaltungswert des Gebäudes wurden zwei Gutachten

erstellt. Eines wurde vom Eigentümer, der Zürich - Kosmos - Versicherung, in Auftrag

gegeben. In diesem Gutachten wurde das Gebäude aufgrund der hohen Kosten für nicht

sanierbar erklärt. Zu einem späteren Zeitpunkt gab dann das Bundesdenkmalamt

ebenfalls ein Gutachten in Auftrag um das Gebäude unter Umständen zu retten.

Letztlich entschied das Bundesdenkmalamt aufgrund des Gutachtens, das Gebäude für

zwar architekturhistorisch interessant, jedoch aufgrund statischer Mängel für nicht

erhaltbar einzustufen.

Nun obliegt es den zuständigen Behörden, eine entsprechende Genehmigung zum

Abriss zu erteilen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

 

ANFRAGE:

 

1.)    Welche Untersuchungen wurden an dem Gebäude unternommen, um dessen

        statische Sicherheit zu überprüfen? Wann wurden diese Untersuchungen

        durchgeführt und von wem wurden sie in Auftrag gegeben?

2.)    Wer wurde mit der Erstellung des Gutachtens seitens des Bundesdenkmalamtes

        beauftragt? Wie erfolgte die Auswahl des Gutachters?

3.)   Wann genau wurde das Gutachten in Auftrag gegeben und wann wurde es

        vorgelegt?

 

4.)   War den Experten das von der Zürich Cosmos AG in Auftrag gegebene Gutachten

        bekannt? Wenn ja, wurden darin enthaltene Feststellungen übernommen?

 

5.)   Kann dieses Gutachten des Bundesdenkmalamtes der Anfragebeantwortung

       beigelegt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wie wurde der nicht

       sanierbare Zustand begründet?

 

6.) Hätte das Bundesdenkmalamt das Gebäude unter Schutz gestellt, wenn die

     Gebäudeschäden nicht so groß gewesen wären?

 

7.) Betreffen die bisher vorgelegten Gutachten ausschließlich den heutigen statischen

     Zustand oder wurden auch verschiedene Möglichkeiten für eine Sanierung

     untersucht?