747/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Ausweitung des Mandates über die „Modalitäten der Teilnahme Österreichs“

 

Laut Ministerratsbeschluss vom 28. April 2000 (GZ 300.040/16 - III/SL/00) wird das

Einsatzspektrum der militärischen Beteiligung Österreichs am „multinationalen

Friedenseinsatz im Kosovo“ wesentlich ausgeweitet. Bisher beteiligte sich das

österreichische Kontingent „nicht an gewaltsamen Maßnahmen zur

Friedensdurchsetzung, was allerdings den Selbstschutz und den Schutz anderer KFOR -

Kräfte im Rahmen der Selbstverteidigung nicht einschränkt“. Aufgrund der Ereignisse

in Kosovska Mitrovica und „im Zusammenhang mit den Planungen für den Fall einer

Eskalation von Kampfhandlungen“ soll nun auch aufgrund eines „Ersuchens um

Mitwirkung“ auch an „Maßnahmen zur Friedensdurchsetzung“ teilgenommen werden.

Dem Ministerratsbeschluss zu Folge, „erscheint eine Angleichung des

Aufgabenspektrums der österreichischen Einheit an jenes der KFOR erforderlich“.

 

Unter Berufung auf § 1 Z 1 lit. a) des KSE - Gesetzes (früher Entsendegesetz) wurde

dieser Regierungsbeschluß gefasst.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Der entsprechende Passus des KSE - Gesetzes, auf den sich die Regierung beruft,

       bestimmt lediglich die Teilnahme an „Maßnahmen der Friedenssicherung“.

       Welcher Gesetzesauslegung zu Folge bestimmt die Bundesregierung, dass

       „Maßnahmen der Friedensdurchsetzung“ eine bloße „Modalität“ im Rahmen

       dieses Passus des KSE - Gesetzes darstellen?

 

2.    Inwiefern ist dieser Beschluss mit den Bestimmungen der immerwährenden

       Neutralität vereinbar?

 

3.    Befürchten Sie nicht, dass es gegen die Bundesregierung zu einem Strafverfahren

       wegen Neutralitätsverletzung kommen könnte, wenn beispielsweise ein

       österreichischer Soldat aufgrund von Kampfhandlungen und auf Basis dieses

       neuen Regierungsbeschlusses zu Schaden kommen sollte?

4.   Welche vorbeugenden Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gesetzt,

      um eine "Eskalation von Kampfhandlungen“ zu verhindern?

 

5.    Sind Sie der Auffassung, dass Maßnahmen der Friedensdurchsetzung geeignet

       sind, eine Eskalation zu vermeiden, oder könnten derartige Maßnahmen nicht

       selbst Teil der Eskalationsstrategie einer der Konfliktparteien sein?

 

6.    Ist das Polizei - Kontingent der UNO im Kosovo inzwischen vollständig und

       hinreichend personell ausgestattet?

 

7.    Mit wievielen Personen beteiligt sich Österreich an der Polizei - Mission der UNO?

 

8.    Mit wievielen Personen beteiligt sich Österreich am KFOR - Einsatz der Nato?

 

9.    Erachten Sie den UN - Einsatz für die Stabilisierung des Kosovo nicht für

       wichtiger?

 

10.  Warum ist aus Ihrer Sicht dieser UN - Einsatz aus der neutralitätspolitischen und

       der neutralitätsrechtlichen Stellung Österreichs nicht die wesentlich

       angemessenere Maßnahme als der KFOR - Einsatz der Nato?