747/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Ausweitung des Mandates über die „Modalitäten der Teilnahme Österreichs“
Laut Ministerratsbeschluss vom 28. April 2000 (GZ 300.040/16 - III/SL/00) wird das
Einsatzspektrum der militärischen Beteiligung Österreichs am „multinationalen
Friedenseinsatz im Kosovo“ wesentlich ausgeweitet. Bisher beteiligte sich das
österreichische Kontingent „nicht an gewaltsamen Maßnahmen zur
Friedensdurchsetzung, was allerdings den Selbstschutz und den Schutz anderer KFOR -
Kräfte im Rahmen der Selbstverteidigung nicht einschränkt“. Aufgrund der Ereignisse
in Kosovska Mitrovica und „im Zusammenhang mit den Planungen für den Fall einer
Eskalation von Kampfhandlungen“ soll nun auch aufgrund eines „Ersuchens um
Mitwirkung“ auch an „Maßnahmen zur Friedensdurchsetzung“ teilgenommen werden.
Dem Ministerratsbeschluss zu Folge, „erscheint eine Angleichung des
Aufgabenspektrums der österreichischen Einheit an jenes der KFOR erforderlich“.
Unter Berufung auf § 1 Z 1 lit. a) des KSE - Gesetzes (früher Entsendegesetz) wurde
dieser Regierungsbeschluß gefasst.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Der entsprechende Passus des KSE - Gesetzes, auf den sich die Regierung beruft,
bestimmt lediglich die Teilnahme an „Maßnahmen der Friedenssicherung“.
Welcher Gesetzesauslegung zu Folge bestimmt die Bundesregierung, dass
„Maßnahmen der Friedensdurchsetzung“ eine bloße „Modalität“ im Rahmen
dieses Passus des KSE - Gesetzes darstellen?
2. Inwiefern ist dieser Beschluss mit den Bestimmungen der immerwährenden
Neutralität vereinbar?
3. Befürchten Sie nicht, dass es gegen die Bundesregierung zu einem Strafverfahren
wegen Neutralitätsverletzung kommen könnte, wenn beispielsweise ein
österreichischer Soldat aufgrund von Kampfhandlungen und auf Basis dieses
neuen
Regierungsbeschlusses zu Schaden kommen sollte?
4. Welche vorbeugenden Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gesetzt,
um eine "Eskalation von Kampfhandlungen“ zu verhindern?
5. Sind Sie der Auffassung, dass Maßnahmen der Friedensdurchsetzung geeignet
sind, eine Eskalation zu vermeiden, oder könnten derartige Maßnahmen nicht
selbst Teil der Eskalationsstrategie einer der Konfliktparteien sein?
6. Ist das Polizei - Kontingent der UNO im Kosovo inzwischen vollständig und
hinreichend personell ausgestattet?
7. Mit wievielen Personen beteiligt sich Österreich an der Polizei - Mission der UNO?
8. Mit wievielen Personen beteiligt sich Österreich am KFOR - Einsatz der Nato?
9. Erachten Sie den UN - Einsatz für die Stabilisierung des Kosovo nicht für
wichtiger?
10. Warum ist aus Ihrer Sicht dieser UN - Einsatz aus der neutralitätspolitischen und
der neutralitätsrechtlichen Stellung Österreichs nicht die wesentlich
angemessenere Maßnahme als der KFOR - Einsatz der Nato?