750/J XXI.GP

 

D R I N G L I C H E  A N F R A G E

 

 

                                               gem. § 93 Abs.] GOG - NR

 

 

 

der Abgeordneten Doris Bures

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP -

Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

Das österreichische Gesundheitssystem stellt durch die solidarische, umlagefinanzierte

Pflichtversicherung den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren

Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und

finanzieller Leistungsfähigkeit sicher.

 

Durch dieses Modell der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems ist es in

Österreich gelungen, die Spaltung der Gesellschaft und die nunmehr drohende Zwei - Klassen -

Medizin zu verhindern.

 

Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen gefährdet die FPÖVP die

gesellschaftliche Solidarität massiv.

 

Das Leitmotiv, mit dem die blau - schwarze Abkassierer - Koalition unverhohlen in die Taschen

kranker Menschen greift ist: „Wer krank ist, muss zahlen“.

 

Hier sind exemplarisch einige der blau - schwarzen Maßnahmen genannt:

 

•  Bis zu 1.000,- Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jahr und Person.

•  Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.

•  Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.

•  Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (zB Psychotherapie

   20 Prozent).

•  Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.

•  Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, etc.).

•  Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.

 

StS Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket „sozial

ausgewogen ist, weil es kranke und sozial schwache Menschen nicht zusätzlich belastet“!

 

Die unterfertigten Sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die

besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher an

die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

Anfrage:

 

 

1.   Belastet die Kürzung des Krankengeldanspruches auf 52 Wochen nicht Schwerkranke

      (Krebspatienten mit Chemo - oder Strahlentherapie, schwerste Gehirnblutungen,

      Trümmerbrüche nach Arbeitsunfällen)?

2.   Welche Einsparungen erwarten Sie durch die gänzliche Streichung des Anspruchs über

      52 Wochen?

3.   Ist es richtig, dass bei Ansprüchen über 52 Wochen die Chefärzte der Krankenkassen

      künftig folgende Entscheidungen zu treffen haben:

a)   Ist der Versicherte am Arbeitsmarkt integrierbar oder nicht?

b)   Wenn nein, kein Krankengeldanspruch über 52 Wochen?

c)   Hat der Versicherte nur mehr eine beschränkte Lebenserwartung?

d)   Wenn ja, ist die neue Form des unbegrenzter Krankengeldanspruches ein neues

       Sterbegeld?

4.   Sind Sie nicht der Meinung, dass künftig medizinisch und ethisch bedenkliche

      Entscheidungen durch Ihr Belastungspaket von Ärzten zu treffen sein werden?

5.   Was ist eine beschränkte Lebenserwartung aus Ihrer Sicht (etwa 2 Wochen oder

      6 Monate)?

6.   Wie oft zahlt ein verunfallter Mensch Ambulanzgebühr, wenn er für seine Gesundung

      in die Unfallambulanz geht und in weiterer Folge die Laborambulanz und die

      Röntgenambulanz aufsuchen muss?

 

Ambulanzgebühren und Verpflegungskostenbeitrag

 

Laut Presseunterlage werden zwei verschiedene Ambulanzgebühren eingeführt:

•   Bei Aufsuchen einer Ambulanz mittels Überweisung durch einen praktischen Arzt oder

    Facharzt S 150,-- pro Besuch,

•   Bei direkter Inanspruchnahme ohne Überweisung ein Behandlungsbeitrag von S 250,--

•   Ausgenommen sind medizinische Notfälle,

•   Insgesamt darf der Behandlungsbeitrag S 1.000,-- pro Jahr nicht überschreiten.

 

Inklusive des von S 72,-- auf S 100,-- angehobenen Verpflegskostenbeitrags je stationärem

Aufenthaltstag rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen von einer Milliarde Schilling.

 

Laut STS Waneck (APA - Meldung 0629 vom 14.4.2000/17:04 Uhr) gelten für die

Ambulanzgebühr die gleichen Ausnahmeregelungen wie bei der Rezeptgebühr.

 

7.   Ist es richtig, dass PensionistInnen und Kinder also im Gegensatz zur

      Krankenscheingebühr von den Ambulanzgebühren nicht befreit sind?

8.   Wie viele PensionistInnen und Kinder werden also in Zukunft Ambulanzgebühren zu

      zahlen haben?

9.   Wie viele Ambulanzfälle gibt es in Österreich?

10. Welche Summe wollen Sie von PensionistInnen und Eltern insgesamt pro Jahr

      einheben?

11. Laut APA - Meldung 0629 vom 14.4.2000/17:04 Uhr meinte STS Waneck, dass die

      Österreicher sehr spitalsfreudig seien: "Man könnte sagen, das Krankenhaus ist der

      beliebteste Zweitwohnsitz des Österreichers." Frau Bundesministerin, sind diese

      Aussagen Ihres Staatssekretärs nicht ein glatter Zynismus?

12. Welche Menschen legen sich, nach Ansicht der FPÖVP - Regierung, gerne ins

      Krankenhaus und besuchen aus Jux und Tollerei eine Spitalsambulanz?

13. Ist es nicht ein Faktum, dass die niedergelassenen Ärzte die PatientInnen in das

      Krankenhaus stationär einweisen und in die Krankenhausambulanz (laut ÖBIG 50% der

      Ambulanzfälle) zuweisen?

14. Unterstellt Ihr Staatssekretär nicht den österreichischen Ärzten, dass sie medizinisch

      ungerechtfertigt ins Krankenhaus einweisen und in die Krankenhausambulanz

      zuweisen?

15. Wenn Ärzte ungerechtfertigt zuweisen, sind dann nicht Steuerungseffekte bei den

       niedergelassenen Ärzten notwendig und nicht bei den PatientInnen?

16. Sind es nicht die Spitalsärzte, die vor der Aufnahme ins Krankenhaus die

      Anstaltsbedürftigkeit festzustellen haben?

17. Wer bestimmt vor einer Entlassung, ob keine Anstaltsbedürftigkeit mehr vorliegt?

18. Unterstellt nicht Ihr Staatssekretär den Spitalsärzten, dass sie PatientInnen gesetzwidrig

      (Krankenanstaltengesetz) ins Krankenhaus aufnehmen und zu lange im Krankenhaus

      belassen, obwohl keine Anstaltsbedürftigkeit vorliegt?

      a) Wenn das so ist, sind dann nicht Steuerungseffekte bei den Spitalsärzten notwendig

      und nicht bei den PatientInnen?

19. Führen Ambulanzgebühren nicht zu einer Ungleichbehandlung der PatientInnen, vor

      allem jener im ländlichen Raum?

20. Wie wollen Sie es anstellen, im ländlichen Bereich den PatientInnen alle

      Facharztgruppen im niedergelassenen Bereich zur Verfügung zu stellen?

21. Ist es nicht so, dass im ländlichen Raum die Spitalsambulanzen die fachärztliche

      Versorgung übernehmen?

22. Ist diese Vorgangsweise der Versorgung über Spitalsambulanzen nicht ökonomisch

      sinnvoll, da bestimmte Fachärzte ohne ein entsprechendes Einzugsgebiet nicht

      überleben können?

23. Oder planen Sie eine Erhöhung der Krankenversicherungshonorare, die ein Überleben

      bei geringer Auslastung sichern würden, was aber zu einer weiteren Kostenexplosion

      der Gesundheitsausgaben führt und volkswirtschaftlich kontraproduktiv ist?

24. Ist in einer solchen Vorgangsweise nicht ein massives Qualitätsproblem versteckt, da im

      Sinne der Qualitätssicherung ein quantitatives Mindestmaß an diagnostischen und

      therapeutischen Handlungen notwendig ist?

25. Ist die ländliche Bevölkerung nicht drastisch benachteiligt, da sie nur die Wahl

      zwischen einer weiten Anreise zum niedergelassenen Facharzt oder der Bezahlung von

      Ambulanzgebühren hat?

26. Woher kommt die Erkenntnis und welche wissenschaftliche Evidenz gibt es, dass eine

      Verlagerung von medizinischen Leistungen von den Spitalsambulanzen in den

      niedergelassenen Bereich auch zwingend zu einer Kostensenkung für das

      Gesundheitswesen und speziell für die Sozialversicherung führt?

27. In einer APA - Meldung 0512 vom 5.5.2000/16:09 Uhr wurden die durchschnittlichen

      Kosten einer Behandlung in einer Ambulanz mit dem durchschnittlichen Fallkosten in

      der freien Praxis verglichen. Werden hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen, weil das

      Leistungsspektrum der Ambulanzen „alles aus einer Hand“ mit den durchschnittlichen

      Kosten eines einzigen Krankenbehandlungsscheines ohne Medikamentenkosten

      verglichen werden?

      a) Welche konkreten Krankheitsbilder haben Sie bei diesem Kostenvergleich

      gegenübergestellt?

28. Ihr Staatssekretär hat in der APA - Meldung 0148 vom 4.5.2000/10:31 Uhr die

      überwiegende Schuld an den Finanzierungsproblemen der sozialen

      Krankenversicherung den Ambulanzen und Krankenanstalten zugeschoben. In der

      APA - Meldung 0273 vom 4.5.2000/12:39 Uhr wurde dies vom Staatssekretär anders

      dargestellt. Wie ist der tatsächliche Zusammenhang zwischen der Entwicklung der

      Spitalskosten seit 1997 und der Entwicklung der Ausgabenbelastung der sozialen

      Krankenversicherung?

29. Planen Sie den Spitalserhaltern zu empfehlen, Spitalsambulanzen zu schließen oder die

      Kapazitäten entsprechend zu reduzieren?

       a) Wenn ja, in welchem Bundesland, in welcher Gemeinde?

30. Ist diese Vorgangsweise (Schließung von Ambulanzen) überhaupt realistisch, da die

      Spitäler ambulante Einrichtungen (z.B. Radiologie, Labor) auch für den stationären

      Bereich benötigen und auch eine versorgungspolitische Vorhaltepflicht besteht?

31. Um PatientInnen ein vergleichbares qualitativ hochwertiges Angebot machen zu

      können, müssen die niedergelassenen Fachärzte mindestens 40 Stunden in der Woche,

      abzüglich Visitentätigkeit, ihre Ordinationen offen halten und für jede Facharztgruppe

      einen Nacht -, Wochenend - und Feiertagsnotdienst organisieren, damit ein Facharzt auch

      für die PatientInnen verfügbar ist:

      a) Stimmen Sie dieser Mindestanforderung zu?

      b) Wenn ja, ist diese Vorgangsweise ökonomisch für die Sozialversicherung sinnhaft

      und finanzierbar?

32. Ausgenommen von der Ambulanzgebühr sind Notfälle. Laut APA - Meldung 0629 vom

      14.4.2000/17:04 Uhr stellt STS Waneck fest, dass das Spital selbstverständlich

      bestimme, was ein Notfall ist:

      a) Ist es also künftig von der individuellen Einschätzung des Dienst habenden Arztes in

      der Krankenhausambulanz abhängig, was ein medizinischer Notfall ist?

      b) Nach welchen Kriterien müssen die Spitalsärzte vorgehen?

      c) Ist eine Schnittwunde ein Notfall?

      d) Ist es Spitalsärzten zumutbar, sich mit den PatientInnen über die Frage „Notfall ja

      oder nein" auseinander zu setzen?

      e) Besteht nicht die Gefahr einer ungeheuren Klagsflut, wenn PatientInnen der

      Auffassung sind, dass ihr Gesundheitszustand einem Notfall entspricht und der Arzt

      anders entschieden hat?

      f) Welche Kosten für Prozesse und Sachverständigengutachten haben Sie in Ihre

      Berechnungen einfließen lassen?

33. Wie hoch ist der bürokratische Aufwand für die Ambulanzgebühren?

34. Wer hebt die Ambulanzgebühren ein?

35. Werden Sie ein individuelles Ambulanzgebührenkonto für jeden Versicherten und seine

      Angehörigen für Behandlungen in Österreich einrichten lassen?

      a) Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für diese bürokratische Regelung?

      b) Wer wird dieses Ambulanzgebührenkonto führen?

36. Wie viel bezahlt ein vom Arzt überwiesener Patient beim siebten Besuch in der

      Ambulanz?

 

Laut Presseunterlage wird der Verpflegungskostenbeitrag je stationärem Aufenthaltstag von

S 72,-- auf S 100,-- angehoben. S 10,-- davon sollen der Finanzierung einer neu

einzurichtenden verschuldensunabhängigen Patientenversicherung gewidmet werden.

 

37. Zahlen sich PatientInnen künftig ihre Schmerzengelder und Schadenersatzzahlungen

      selbst, da aus der Erhöhung des Verpflegskostenbeitrags die verschuldensunabhängige

      Patientenversicherung finanziert wird?

      a) Welchen Beitrag leisten die Krankenanstalten, die Ärzte, die Pharmaindustrie in

      diesen Fonds?

 

Rezeptgebühr und Selbstmedikation

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

 

•  Die Rezeptgebühr wird von S 45,-- auf S 55,-- erhöht.

•  Keine Veränderung bei der Rezeptgebührenbefreiung.

•  Die Selbstmedikation soll durch Ausweitung der rezeptfreien Arzneimittel stärker

   ermöglicht werden.

 

38. Soll mit der Erhöhung der Rezeptgebühr dem steigenden Arzneimittelverbrauch

      Rechnung getragen werden?

39. Was hat die Rezeptgebühr mit dem steigenden Arzneimittelkonsum zu tun?

40. Werden Medikamente nicht von den Ärzten verordnet?

41. Müsste man Ärzte in die ökonomische Verantwortung im Gesundheitswesen einbinden?

42. Gibt es Studien, wie viele PatientInnen gegenüber dem Arzt gar nicht den Wunsch nach

      Medikamenten äußern?

43. Kennen Sie die Studie des deutschen Gesundheitswissenschafters Prof. Schwartz,

      Mitglied des Sachverständigenrates der deutschen Bundesregierung, der feststellt, dass

      Ärzte das „Medikamentenbedürfnis“ der PatientInnen völlig falsch einschätzen?

      a) Teilen Sie diese Einschätzung?

44. Bedeutet die Ausweitung der Selbstmedikation nicht ein totales Nachgeben gegenüber

      der Pharmaindustrie?

45. Bedeutet die Einführung eines 100 prozentigen Selbstbehaltes nicht ein totales

      Nachgeben gegenüber der Pharmaindustrie?

      a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie wann setzen um diesen Zustand zu

      verändern?

46. Ist bei Selbstmedikation nicht ein noch höherer Privatpreis in der Apotheke zu

      befürchten, da die Rabatte der Krankenkassen wegfallen?

47. Welche Einsparungen erwarten Sie durch die Selbstmedikation für die Krankenkassen?

48. Welche Mehrbelastungen erwarten Sie für die betroffenen Menschen?

49. Besteht nicht die Gefahr, dass die Selbstmedikation dazu führt, dass durch chronischen

      „Medikamentenmissbrauch“ die Dialysefälle massiv ansteigen werden?

      a) Wird durch die Folgekosten das Gesundheitswesen nicht massiv belastet?

 

Heilbehelfe und Hilfsmittel

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

•  Einsparung bei Zuzahlung von Heilbehelfen sollen sich ebenfalls kostendämpfend

   auswirken,

•  Maßnahmen der Rehabilitation sind davon ausgenommen (Rollstühle, orthopädische

   Gehbehelfe, etc.)

 

50. Werden Heilbehelfe und Hilfsmittel für die PatientInnen noch teurer?

51. Ist es richtig, dass den Versicherten massive Teuerungen ins Haus stehen, weil viele

      Gebietskrankenkassen die satzungsmäßigen Höchstgrenzen ausgeschöpft haben, um die

      Versicherten finanziell maximal zu entlasten?

52. Wie hoch sind diese Mehrbelastungen für die Menschen?

Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

·  Zuzahlungen für neu einzuführende Leistungen im Verantwortungsbereich der

    Krankenkassen (z.B. 20 % Selbstbehalt bei Vertragsabschluss Psychotherapie)

 

53. Soll der gesamte medizinische Fortschritt selbstbehaltspflichtig werden?

54. Geht es nur um Leistungen wie Psychotherapie?

55. Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung nicht, dass jede neue Leistung, die in

      einen Ärztegesamtvertrag aufgenommen wird, in Zukunft mit einem 20 prozentigen

      Selbstbehalt belegt werden müsste?

56. Verstehen Sie darunter auch jedes neue Medikament, das in das Heilmittelverzeichnis

      aufgenommen wird?

57. Bedeutet das, dass jeder neue Rehabilitationsartikel zu einem 20 prozentigen

      Selbstbehalt führt?

58. Wenn jede neue Leistung mit einem 20 prozentigen Selbstbehalt belegt wird, wie

      erklären Sie die Versprechungen der FPÖVP, keinen Selbstbehalt bei niedergelassenen

      Ärzten einzuführen?

59. Wer soll diese neuen Selbstbehalte vorschreiben?

      a) Von wem werden sie eingehoben?

      b) Wie hoch sind die Verwaltungskosten für diese Maßnahmen?

      c) Werden diese Verwaltungskosten den Spitalsträgern abgegolten?

      d) Welche zusätzlichen Einnahmen erwarten Sie durch die Einhebung dieser neuen

      Selbstbehalte?

 

Vorziehung der Einführung der Chipkarte

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

·  Vorziehung der Einführung der Chipkarte in das Jahr 2002 mit der Zusatzmöglichkeit für

    jeden PatientInnen, freiwillig medizinische Notfalldaten darauf speichern zu können

 

60. Ist es richtig, dass mit Einführung der Chipkarte die Krankenscheingebühr abgeschafft

      und ein genereller prozentueller Selbstbehalt eingeführt wird?

61. Will man die Versicherten durch die Einführung des prozentuellen Selbstbehalts noch

      vor Ende dieser Legislaturperiode belasten?

      a) Wenn ja, in welcher Höhe?

62. Was sind medizinische Notfalldaten die freiwillig gespeichert werden können?

63. Dürfen diese medizinischen Notfalldaten, von einem Arzt ohne entsprechende

      Gegenprobe verwendet werden?

64. Wer hat Zugriff auf diese medizinischen Notfalldaten (zB der Betriebsarzt)?

 

Einsparungen im Bereich Arzneimittelkosten

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

•  Einsparungen im Bereich Arzneimittelkosten, mit dem Ziel, die erwarteten

   Kostensteigerungen bis Ende 2001 um 2,5 Mrd. zu senken.

•  Reduzierung der Großhandelsspanne, der Apothekenspanne, sowie durch laufende

   Verhandlungen des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger mit

   der pharmazeutischen Industrie unter Anwendung der bestehenden Instrumente.

•  Durch Einführung eines EDV - gestützten Informationssystems (Ökonomiemodul) soll die

   Verschreibepraxis der Vertragsärzte ebenfalls zu einer Reduzierung der

   Arzneimttelkosten beitragen.

•  Keinesfalls dürfen starre Deckelungen eingeführt werden.

•  Preiskommission soll vor allem bei den häufig verordneten Medikamenten einen

   ständigen EU - weiten Preisvergleich durchführen.

 

65. Was hat Ihr Ressort, seit Ihrem Amtsantritt, an Regelungsmaßnahmen für die

      Dämpfung der Arzneimittelkosten erlassen?

      a) Was sind die finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen?

      b) Sind diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht ausreichend?

66. Was werden Sie in Ihrem Ressort unternehmen, um dieses Paket umzusetzen?

      a) Bei den Industriepreisen?

      b) Bei den Großhandelsspannen?

      c) Bei den Apothekenspannen?

67. Wie soll die Sozialversicherung dieses Paket gegen die Apothekerkammer und die

      Bundeswirtschaftskammer (Großhandel und pharmazeutische Industrie) ohne politische

      und gesetzliche Unterstützung durchdrücken?

68. Werden Sie gesetzlich einen besonderen Sanktionsmechanismus gegenüber

      Vertragsärzten im Rahmen des Ökonomiemoduls einführen?

      a) Wenn ja, wie sieht dieser aus?

      b) Wenn nein, warum nicht?

69. Warum kommt es zu keinen Deckelungen der Arzneimittelausgaben?

 

Einsparungen im Verwaltungsbereich

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

•  Einsparungen im Verwaltungsbereich des Hauptverbandes der Österreichischen

   Sozialversicherungsträger und der Krankenversicherungsträger und bei den

   Ermessensausgaben durch:

•  Nutzung von Synergien (Realisierung eines funktionsfähigen EDV - Netzwerkes)

•  Steigerung der Effizienz

•  Nulllohnrunde

•  Streichung nicht zeitgemäßer Zulagen

•  und im Bereich der freiwilligen höheren Satzungsleistungen

•  Jahreseinsparungssumme 1,5 Mrd.

•  unter anderem durch flexible Budgetierung

 

70. Wie wollen Sie die Einsparungen bei Verwaltungskosten auf die einzelnen

      Krankenversicherungsträger gewichten?

71. Können Sie die ASVG - Träger mit der BVA, der SVA der Bauern, der SVA der

      gewerblichen Wirtschaft vergleichen, obwohl sie kein Krankengeld zu zahlen haben

      und keinen Schwerpunkt ,,Mutterschaftsfälle“ haben?

72. Ist es richtig, dass die ASVG - Krankenversicherungsträger derzeit rund halb so hohe

      Verwaltungskosten je geschützter Person im Vergleich zu anderen KV - Trägem (BVA,

      SVA der Bauern, der SVA der gewerblichen Wirtschaft) haben?

73. Welche Serviceverschlechterungen werden Sie definieren, mit denen die Versicherten

      (Öffnungszeiten, Standorte) zu rechnen haben?

74. Planen Sie Schließungen von Außenstellen der Gebietskrankenkassen?

75. Welche Kontrollen gegenüber Vertragspartnern (Honorare, Medikamentenkosten,

      Falschabrechnungen, etc.), Dienstgebern (Beitragsprüfung) und Versicherten

      (Krankenstandskontrollen) sollen eingeschränkt werden und wer hat die

      Ausgabensteigerung und Einnahmendämpfung zu verantworten?

76. Wie wollen sie sicherstellen, dass die Ärzte mit den Krankenkassen EDV - mäßig

      abrechnen?

      a) Planen Sie hier gesetzliche Unterstützungen?

      b) Wenn ja, wann und welche?

      c) Wenn nein, warum nicht?

 

Controlling - Gremium

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

•  Im BMSG/STS ist ein Controlling - Gremium einzurichten, das unter Einbeziehung

   externer Experten eine ständig begleitende Beobachtung der KV auf Einhaltung des

   Maßnahmenmixes durchführt.

•  Diesem Gremium ist vom HVB monatlich ein Finanzbericht über die Entwicklung des

   Budgetvollzuges vorzulegen.

 

77. Was ist die Aufgabe des Controlling - Gremiums?

      a) Wer sind die Mitglieder?

      b) Werden die Ergebnisse veröffentlicht?

78. Werden Sie die Krankenkassen bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber

      Ärzten, Apothekern, Spitälern, Pharmaindustrie und allen anderen Vertragspartnern im

      Rahmen dieses Controllinginstruments unterstützen?

      a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

      b) Wenn nein, warum nicht?

 

Selbstverwaltung

 

Laut Pressekonferenzunterlage der Bundesregierung:

•  Auftrag und Verpflichtung, dass die Krankenkassen ihre Finanzierungsprobleme zu lösen

   haben.

•  Die Führungsorgane müssen ihre Verantwortung im Selbstverwaltungsbereich im Sinne

   einer raschen Anpassung an moderne Unternehmensstrukturen wahrnehmen, was auch die

   Haftung der Mitglieder der Verwaltungskörper der Versicherungsträger und des

   Hauptverbandes beinhaltet.

 

Laut APA - Meldung 0608 vom 14.4.2000/16:29 Uhr stellte der Bundeskanzler klar, dass der

HVB zu Strukturmaßnahmen bereit sein müsse: „Es kann nicht sein, dass alles immer beim

Alten bleiben muss.“ Sollte sich der HVB nicht gesprächsbereit zeigen, „werden wir uns die

Frage nach der Legitimität der Funktionäre zu stellen haben“, erklärte der Bundeskanzler.

Weiters darf auf das Interview in der ZIB 2 am 14.4.2000 verwiesen werden.

 

79. Finden Sie die Aussagen des Herrn Bundeskanzlers nicht für demokratiepolitisch

      Bedenklich?

      a) Wird die Selbstverwaltung, wenn Sie nicht spurt, für illegitim erklärt?

      b) Wollen Sie die basisdemokratische Selbstverwaltung ausschalten?

      c) Wenn ja, wie ist die weitere Vorgangsweise?

      d) Wenn nein, warum gibt es dann diese Drohgebärden?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG - NR

dringlich zu behandeln.