751/J XXI.GP
der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Gisela Wurm, Reheis
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aushungern des Gedenkdienstes
Der Gedenkdienst - Verein zur Leistung eines Gedenkdienstes an Holocaustgedenkstätten ist
ein nach § 12b ZDG anerkannter politisch unabhängiger und überkonfessioneller
Trägerverein für einen Gedenkdienst an internationalen Holocaust - Gedenkstätten. Momentan
werden 21 österreichische Zivilersatzdienstleistende im Ausland betreut - die an
renommierten Einrichtungen wie z.B. der Gedenkstätte Yad Vashem (Israel) ihren 14
monatigen Gedenkdienst leisten.
Die von der FP/VP - Koalition geplante Gesetzesänderung im Bereich des Zivildienstes stellt
den Gedenkdienst vor eine ernste finanzielle Situation. Mit den geplanten Einsparungen
werden nicht nur die Ausgaben bei Zivildienern im Inland gekürzt, sondern auch die der
Gedenkdiener, wie es im § 12b, Abs. 8 ZDG festgeschrieben ist: „Der Bundesminister für
Inneres ist ermächtigt, anerkannten Trägern jene Kosten, die ihnen durch den
Zivildienstpflichtigen (..) erwachsen sind, bis zu dem Betrag zu ersetzen, der vom Bund im
letzten Jahr (..) durchschnittlich für einen Zivildienstpflichtigen aufgewendet wurde.“ Die
Bemessungsgrundlage pro Gedenkdiener belief sich 1999 auf 138.991,- öS.
Die Einsparungen im Inland von ca. 40.000,- öS pro Zivildiener übertragen sich daher analog
auf die Finanzierung zukünftiger Gedenkdienstleistender. Angesichts der längeren Dienstzeit
von 2 Monaten und den erhöhten Aufwendungen, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird
damit ein international renommiertes Projekt ausgehungert. Ein Gedenkdiener in Jerusalem
müßte beispielsweise mit monatlich 3.500,- öS auskommen, obwohl sich seine tatsächlichen
Kosten auf 12.000,- öS belaufen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie die Kürzung der finanziellen Mittel für den Zivildienst und somit für den
Gedenkdienst für vertretbar?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Kürzung für die Beschickung der
einzelnen Gedenkstätten durch Gedenkdiener?
3. Wie bewerten Sie die Tätigkeit des Gedenkdienstes für das Ansehen Österreichs?
4. Halten Sie die für das Jahr 1999 angesetzte Bemessungsgrundlage für ausreichend?
5. Welche Initiativen werden Sie ergreifen, daß auch in Zukunft ein Gedenkdienst im
Ausland unter fairen Bedingungen möglich ist?
6. Werden Sie sich für eine Änderung des § 12b Abs. 8 ZDG dahingehend einsetzen,
daß die Aufwendungen für die Gedenkdiener erhöht werden?