751/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Gisela Wurm, Reheis

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aushungern des Gedenkdienstes

 

 

Der Gedenkdienst - Verein zur Leistung eines Gedenkdienstes an Holocaustgedenkstätten ist

ein nach § 12b ZDG anerkannter politisch unabhängiger und überkonfessioneller

Trägerverein für einen Gedenkdienst an internationalen Holocaust - Gedenkstätten. Momentan

werden 21 österreichische Zivilersatzdienstleistende im Ausland betreut - die an

renommierten Einrichtungen wie z.B. der Gedenkstätte Yad Vashem (Israel) ihren 14

monatigen Gedenkdienst leisten.

 

Die von der FP/VP - Koalition geplante Gesetzesänderung im Bereich des Zivildienstes stellt

den Gedenkdienst vor eine ernste finanzielle Situation. Mit den geplanten Einsparungen

werden nicht nur die Ausgaben bei Zivildienern im Inland gekürzt, sondern auch die der

Gedenkdiener, wie es im § 12b, Abs. 8 ZDG festgeschrieben ist: „Der Bundesminister für

Inneres ist ermächtigt, anerkannten Trägern jene Kosten, die ihnen durch den

Zivildienstpflichtigen (..) erwachsen sind, bis zu dem Betrag zu ersetzen, der vom Bund im

letzten Jahr (..) durchschnittlich für einen Zivildienstpflichtigen aufgewendet wurde.“ Die

Bemessungsgrundlage pro Gedenkdiener belief sich 1999 auf 138.991,- öS.

 

Die Einsparungen im Inland von ca. 40.000,- öS pro Zivildiener übertragen sich daher analog

auf die Finanzierung zukünftiger Gedenkdienstleistender. Angesichts der längeren Dienstzeit

von 2 Monaten und den erhöhten Aufwendungen, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird

damit ein international renommiertes Projekt ausgehungert. Ein Gedenkdiener in Jerusalem

müßte beispielsweise mit monatlich 3.500,- öS auskommen, obwohl sich seine tatsächlichen

Kosten auf 12.000,- öS belaufen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Halten Sie die Kürzung der finanziellen Mittel für den Zivildienst und somit für den

      Gedenkdienst für vertretbar?

 

2.   Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Kürzung für die Beschickung der

      einzelnen Gedenkstätten durch Gedenkdiener?

 

3.   Wie bewerten Sie die Tätigkeit des Gedenkdienstes für das Ansehen Österreichs?

 

4.   Halten Sie die für das Jahr 1999 angesetzte Bemessungsgrundlage für ausreichend?

 

5.   Welche Initiativen werden Sie ergreifen, daß auch in Zukunft ein Gedenkdienst im

      Ausland unter fairen Bedingungen möglich ist?

 

6.   Werden Sie sich für eine Änderung des § 12b Abs. 8 ZDG dahingehend einsetzen,

      daß die Aufwendungen für die Gedenkdiener erhöht werden?