763/J XXI.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Mölzer
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend Veröffentlichung eines
NS - verharmlosenden und holocaustleugnenden Artikels in der Wochenzeitung „Zur
Zeit“ (433/AB) berichten Sie, daß gegen den Autor des angesprochenen Artikels, Hans
Gamlich die Einleitung der (obligatorischen) Voruntersuchung wegen des Verdachts des
Verstoßes gegen das Verbotsgesetz beantragt wurde, während hinsichtlich des
Chefredakteurs der Zeitschrift „Zur Zeit“, Andreas Mölzer von der Staatsanwaltschaft
Wien mit der Erklärung gemäß § 90 Abs. 1 StPO die Erhebungen eingestellt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welche Erkenntnisse, Erhebungsschritte und gesetzlichen Bestimmungen stützt
sich die Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Mälzer, den Chefredakteur von
„Zur Zeit“?
2. Ist Ihnen bzw. der Staatsanwaltschaft Wien bekannt, daß der Autor Mag. Hans
Gamlich in einem Brief vom 19.6.1999, der an Herausgeber und Redaktion von
„Zur Zeit“, an die APA und an das Dokumentationsarchiv des Österreichischen
Widerstandes übermittelt wurde, über seine Buchrezension festhält:
„Diese ging rechtzeitig der Redaktion zur üblichen Prüfung zu und wurde jedoch
leider stark gekürzt, dadurch teilweise verstümmelt, vor allem aber ungeprüft am 4.
Juni 1999 veröffentlicht.“?
3. Wie beurteilen Sie diese Aussage des Autors hinsichtlich der eingestellten
Erhebungen gegen Andreas Mölzer?
4. Werden Sie dieses Schreiben von Hans Gamlich der Staatsanwaltschaft zur Prüfung
weiterer Schritte gegen Herausgeber und Redaktion von „Zur Zeit“ übermitteln?
5. Wer leitete die Vorerhebungen
gegen Hans Gamlich bzw. Andreas Mölzer?
6. Welche mündlichen und schriftlichen Interventionen von Seiten des Ministeriums gab
es bisher in dieser Angelegenheit?