768/J XXI.GP
der Abgeordneten Ing. Gartlehner
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend späte Auszahlung von Neben gebühren für die Beamten der
Gendarmerie
Bisher war es üblich, dass Nebengebühren wie Überstunden und Journaldienste
spätestens 30 Tage nach Monatsende, in dem diese Leistungen erbracht wurden,
überwiesen wurden. Von dieser Praxis wird nun - nach Klagen vieler Beamter -
offenbar abgegangen. So wurden die Nebengebühren für den Monat Jänner 2000
erst Mitte April 2000 überwiesen, jene für Februar 2000 wurden bislang noch
immer nicht angewiesen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1) Ist Ihnen der dargelegte Umstand bekannt?
2) Was ist der Grund für verspätete Überweisungen an die Beamten?
3) Sollte nicht gerade die Republik Österreich mit gutem Beispiel vorangehen und
seinen Beschäftigten (=Beamten und Vertragsbediensteten) pünktlich die ihnen
zustehenden Löhne und Gehälter samt Nebengebühren anweisen?
4) Oder gehört diese Methode der um Monate verspäteten Auszahlung von
erbrachten Leistungen zur „Neuen Form des Regierens“, wie dies die letzten drei
Monate mehrmals angekündigt wurde?