768/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Gartlehner

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend späte Auszahlung von Neben gebühren für die Beamten der

Gendarmerie

 

 

Bisher war es üblich, dass Nebengebühren wie Überstunden und Journaldienste

spätestens 30 Tage nach Monatsende, in dem diese Leistungen erbracht wurden,

überwiesen wurden. Von dieser Praxis wird nun - nach Klagen vieler Beamter -

offenbar abgegangen. So wurden die Nebengebühren für den Monat Jänner 2000

erst Mitte April 2000 überwiesen, jene für Februar 2000 wurden bislang noch

immer nicht angewiesen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende

 

Anfrage:

 

 

1) Ist Ihnen der dargelegte Umstand bekannt?

 

2) Was ist der Grund für verspätete Überweisungen an die Beamten?

 

3) Sollte nicht gerade die Republik Österreich mit gutem Beispiel vorangehen und

    seinen Beschäftigten (=Beamten und Vertragsbediensteten) pünktlich die ihnen

    zustehenden Löhne und Gehälter samt Nebengebühren anweisen?

 

4) Oder gehört diese Methode der um Monate verspäteten Auszahlung von

    erbrachten Leistungen zur „Neuen Form des Regierens“, wie dies die letzten drei

   Monate mehrmals angekündigt wurde?