770/J XXI.GP
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Datenerhebungen bei Demonstrationen gegen die ÖVP/FPÖ - Regierung
„Die Polizei filmte aus Sicherheitsgründen die Demonstranten.“ (aus: Tiroler Tageszeitung,
14.2.2000, in einem Bericht zu einer Innsbrucker Demonstration). Aus anderen Medienberichten
wissen wir, dass diese Aufnahmen kein Einzelfall waren: die Exekutive hat auch weitere
Manifestationen gegen die neugewählte ÖVP/FPÖ - Regierung in ganz Österreich - im Speziellen
bei der Großkundgebung in Wien am 19.2.2000 -, fotografiert oder Daten über die
TeilnehmerInnen in anderer Form erhoben. Dies geschah mit dem Hinweis, dass eventuell
Ausschreitungen zu befürchten wären und die TeilnehmerInnen zu deren eigenen Schutz gefilmt
würden.
Die Demonstrationen der letzten Monate verliefen (bis auf ganz wenige Ausnahmen) friedlich.
Die für eine allfällige Gefahrenabwehr oder spätere Aufklärung von Straftaten vorbeugend
erhobenen Daten haben ihre Rechtsgrundlage verloren und der jedem Bürger grundrechtlich
zugestandene Bildnisschutz erfordert es, diese Daten zu vernichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Bei welchen Demonstrationen, Kundgebungen oder anderen öffentlichen Manifestationen
gegen die ÖVP/FPÖ - Regierung wurden in den Monaten Februar - Mai 2000 in ganz
Österreich TeilnehmerInnen gefilmt, fotografiert oder wurden Daten in anderer Form
erhoben?
2. Wurde die Datenerhebung im Einklang mit den bestehenden Gesetzen (insbes. Datenschutz
und SPG)
durchgeführt?
3. Wurde der Datenschutzbeirat von den Ermittlungsaktionen in Kenntnis gesetzt?
4. Wie wurden die erhobenen Daten gespeichert?
5. Wie lange werden die erhobenen Daten gespeichert?
6. Wurden die Videos, Filme oder anderen Daten der ÖsterreicherInnen, die von ihrem
Demonstrationsrecht friedlichen Gebrauch machten, bereits wieder gelöscht oder vernichtet?
7. Gab es während der Datenerhebung Einsprüche, Proteste oder andere Formen des
Widerstands gegen die Erhebung durch die Exekutive?
8. Gab es Anzeigen oder Prozesse gegen DemonstrantInnen, bei denen Videos, Fotos oder
andere Daten als Beweismittel Verwendung fanden?
9. Falls diese Daten, die für die Strafrechtspflege von keiner Bedeutung mehr sind, noch nicht
gelöscht wurden, werden Sie deren Löschung veranlassen und wenn ja, bis wann?