777/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Einem, Mag. Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Tod eines nigerianischen Häftlings

 

Zu einem mysteriösen Todesfall ist es in der Nacht vom 2. auf 3. Mai 2000 in der Justizanstalt

für Jugendliche in der Rüdengasse in Wien/Landstraße gekommen. Ein nigerianischer

Häftling wurde tot in seiner Zelle gefunden. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins

„Format“ vom 8.5.2000 handelt es sich um den 26 - jährigen Richard Ibekwe, der in Österreich

um Asyl angesucht hatte. Laut „Format“ war R. Ibekwe am 29.4.2000 bei einer Razzia in

einem Heim des Vereines ,,Soteria“ in Hernals verhaftet worden.

 

Die Obduktion hat ergeben, daß R. lbekwe einer Suchtgift - Intoxikation erlegen ist. Allerdings

befand sich der Häftling laut „Format“ bei seinem Tod bereits 4 Tage in Gewahrsam der

Behörden. Im Justizministerium hieß es dagegen auf Anfrage der ,‚APA“, daß der Mann erst

am 1.5.2000 in die Rüdengasse eingeliefert wurde.

 

Harison Ibekwe, der Cousin des Toten, erklärte laut „Format“, Richard sei völlig gesund

gewesen: „Ich habe vergangene Woche mit ihm telefoniert. Dabei klagte er über keinerlei

Beschwerden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er eines natürlichen Todes gestorben ist.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

 

                                                               Anfrage:

 

 

1. Wie lautet der Bericht über den bezeichneten Vorfall?

2. Welcher Tatbestand wird der Verhaftung R. Ibekwe zugrunde gelegt?

 

3. Wann wurde R. lbekwe in die Justizanstalt für Jugendliche in der Rüdengasse

     eingeliefert?

 

4. Wurde der Verhaftete ärztlich auf Hafttauglichkeit untersucht und wie lautete das

    Ergebnis?

 

5. Was werden Sie zur Aufklärung dieses genannten Vorfalles tun?

 

6. Werden Sie dem Menschenrechtsbeirat einen Bericht über den Vorfall vorlegen?