777/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dr. Einem, Mag. Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Tod eines nigerianischen Häftlings
Zu einem mysteriösen Todesfall ist es in der Nacht vom 2. auf 3. Mai 2000 in der Justizanstalt
für Jugendliche in der Rüdengasse in Wien/Landstraße gekommen. Ein nigerianischer
Häftling wurde tot in seiner Zelle gefunden. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins
„Format“ vom 8.5.2000 handelt es sich um den 26 - jährigen Richard Ibekwe, der in Österreich
um Asyl angesucht hatte. Laut „Format“ war R. Ibekwe am 29.4.2000 bei einer Razzia in
einem Heim des Vereines ,,Soteria“ in Hernals verhaftet worden.
Die Obduktion hat ergeben, daß R. lbekwe einer Suchtgift - Intoxikation erlegen ist. Allerdings
befand sich der Häftling laut „Format“ bei seinem Tod bereits 4 Tage in Gewahrsam der
Behörden. Im Justizministerium hieß es dagegen auf Anfrage der ,‚APA“, daß der Mann erst
am 1.5.2000 in die Rüdengasse eingeliefert wurde.
Harison Ibekwe, der Cousin des Toten, erklärte laut „Format“, Richard sei völlig gesund
gewesen: „Ich habe vergangene Woche mit ihm telefoniert. Dabei klagte er über keinerlei
Beschwerden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er eines natürlichen Todes gestorben ist.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautet der Bericht über den
bezeichneten Vorfall?
2. Welcher Tatbestand wird der Verhaftung R. Ibekwe zugrunde gelegt?
3. Wann wurde R. lbekwe in die Justizanstalt für Jugendliche in der Rüdengasse
eingeliefert?
4. Wurde der Verhaftete ärztlich auf Hafttauglichkeit untersucht und wie lautete das
Ergebnis?
5. Was werden Sie zur Aufklärung dieses genannten Vorfalles tun?
6. Werden Sie dem Menschenrechtsbeirat einen Bericht über den Vorfall vorlegen?