794/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Dampfkraftwerk St. Andrä/Ktn.

 

 

Aus Anlass der erteilten Versuchsbetriebsgenehmigung zur Mitverbrennung „nicht

gefährlicher“ Abfälle im Ausmaß bis zu 20.000 Tonnen jährlich im Dampfkraftwerk

St. Andrä durch den Landeshauptmann von Kärnten stellt sich die Frage, welche

Luftschadstoffemissionen dieses Werk gemäß dem Luftreinhaltegesetz für

Kesselanlagen verursachen darf.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Welche Grenzwerte der Anlage 1 des LRG - K sind für das Dampfkraftwerk St.

    Andrä maßgeblich?

 

2. Welche dieser Grenzwerte wurden überschritten?

 

3. a) Welche Sanierungsmaßnahmen wurden zur Einhaltung der Grenzwerte

        laut Anlage 1 des LRG - K gesetzt und mit welchen Bescheiden

        genehmigt?

    b) Welche Techniken zur Reduktion der Luftschadstoffe kommen insgesamt

        zum Einsatz?

 

4. Wurde für das Dampfkraftwerk St. Andrä die Regelung zur Restlaufzeit (§ 12

    Abs 6 LRG - K) in Anspruch genommen?

 

5. Welche tatsächlichen Emissionskonzentrationen wurden beim Dampfkraftwerk

    St. Andrä bei den Luftschadstoffen Staub, CO, SO2 und NOx in den letzten drei

    Heizperioden gemessen und wie lauten die Summenübersichten laut den

    jeweiligen Emissionserklärungen?