795/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Beifügungen zu Trinkwasser
In manchen gemeinnützigen Wohnanlagen Vorarlbergs werden über Dosiergeräte dem
Trinkwasser Phosphate gegen die Verkalkung zugeführt, ohne dass die MieterInnen
darüber informiert wurden. Die Kosten für die Geräte und deren Betrieb wurde den
MieterInnen angelastet. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorgangsweise ist in mehrfacherweise
zu hinterfragen, so rät der Deutsche Verein des Gas - und Wasserfaches entschieden
davon ab. Eine Temperaturabsenkung im Warmwasser wäre vernünftiger. Außerdem
enthält das Wasseraufbereitungsmittel „Quantophos F3“, das zu Hyperaktivität bei
Kindern führt.
Vor allem erscheint die Nichtinformation der MieterInnen bedenklich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche chemischen Substanzen dürfen auf Basis gesetzlicher Regelungen dem
Trinkwasser beigemengt werden?
2. Inwieweit ist die Beimengung von Phosphaten bzw „Quantophos F3“ gestattet?
3. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
4. Wenn nein, welche Sanktionen werden verhängt?
5. Wie beurteilen Sie die Beimengung von chemischen Substanzen insgesamt,
unter welchen Bedingungen erscheinen sie Ihnen sinnvoll?
6. Sind Ihnen andere Fälle von Beimengungen zur Verminderung von Korrosionen
und Verkalkungen bekannt?
7. Welche Kontrollmöglichkeiten für die Trinkwasserqualität außerhalb der
Wasserwerke werden regelmäßig praktiziert?
8. In welcher Form müssen MieterInnen über derartige Maßnahmen informiert
werden?