795/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Beifügungen zu Trinkwasser

 

 

 

 

 

 

In manchen gemeinnützigen Wohnanlagen Vorarlbergs werden über Dosiergeräte dem

Trinkwasser Phosphate gegen die Verkalkung zugeführt, ohne dass die MieterInnen

darüber informiert wurden. Die Kosten für die Geräte und deren Betrieb wurde den

MieterInnen angelastet. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorgangsweise ist in mehrfacherweise

zu hinterfragen, so rät der Deutsche Verein des Gas - und Wasserfaches entschieden

davon ab. Eine Temperaturabsenkung im Warmwasser wäre vernünftiger. Außerdem

enthält das Wasseraufbereitungsmittel „Quantophos F3“, das zu Hyperaktivität bei

Kindern führt.

 

Vor allem erscheint die Nichtinformation der MieterInnen bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Welche chemischen Substanzen dürfen auf Basis gesetzlicher Regelungen dem

    Trinkwasser beigemengt werden?

 

2. Inwieweit ist die Beimengung von Phosphaten bzw „Quantophos F3“ gestattet?

 

3. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

4. Wenn nein, welche Sanktionen werden verhängt?

 

5. Wie beurteilen Sie die Beimengung von chemischen Substanzen insgesamt,

    unter welchen Bedingungen erscheinen sie Ihnen sinnvoll?

 

6. Sind Ihnen andere Fälle von Beimengungen zur Verminderung von Korrosionen

    und Verkalkungen bekannt?

7. Welche Kontrollmöglichkeiten für die Trinkwasserqualität außerhalb der

    Wasserwerke werden regelmäßig praktiziert?

 

8. In welcher Form müssen MieterInnen über derartige Maßnahmen informiert

    werden?