826/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Inge Jäger

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend der Situation von Migrantinnen

 

Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen emigrieren, sind nicht nur gezwungen,

ihre Familie und Freunde zu verlassen, sie sind auch gezwungen, aus bestehenden und

gewachsenen persönlichen Rahmenbedingungen herauszugeben. Dadurch entstehen

zwangsweise starke Brüche in den einzelnen Biographien.

Für Frauen stellen sich diese Brüche wesentlich stärker dar als für Männer. Dies ist in allen

Generationen von Flüchtlingen offenkundig.

Zusätzlich muss die Situation, denen Frauen in einigen Ländern ausgesetzt sind, und die

durch eklatante Menschenrechtsverletzungen geprägt sind, bei den unterschiedlichen

gesetzlichen Regelungen für Migrantinnen berücksichtigt werden.

Es ist die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, und damit auch jeder einzelnen

Gesellschaft, dafür Sorge zu tragen, dass jene Menschen, die den schweren Schicksalsschlag,

den die Emigration für jeden einzelnen bedeutet, soweit aufgefangen werden, dass es ihnen

ermöglicht wird, eine neue Existenz im Zufluchtsland aufzubauen und mit menschenwürdigen

Rahmenbedingungen konfrontiert zu sein. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die

zusätzliche Diskriminierung, die Migrantinnen aufgrund ihres Frau - Seins oft widerfährt durch

gesetzliche und sozialen Maßnahmen zurückgedrängt werden und die Situation der

Migrantinnen mit ihren spezifischen Bedürfnissen einer zusätzlichen gesetzlichen

Absicherung zugeführt wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

 

1.  Mit welchen Maßnahmen wird von Ihnen das Ziel des eigenständigen Aufenthaltsrechtes

     für Frauen realisiert werden?

2.  Wann werden diese Maßnahmen realisiert werden?

3.  Mit welchen Maßnahmen wird die Abstimmung der fremden - und

     beschäftigungsrechtlichen Bestimmungen mit dem Ziel, dass jeder Menschen, der hier

     lebt, auch legal arbeiten kann, durchgesetzt werden?

4.  Wann werden diese Maßnahmen realisiert werden?

5.  Sind von Ihnen frauenspezifische Integrationsmaßnahmen geplant?

6.  Wenn ja:

         • Wann werden diese vorliegen?

         • Sind ExpertInnen mit Ihrer Ausarbeitung betraut?

         • In welchen Zeitraum haben Sie vor, diese zu realisieren?

7.  Mit welchen Maßnahmen wird von Ihnen die Verbesserung der rechtlichen

     Rahmenbedingungen für Emigrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, durchgeführt

     werden?