826/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Inge Jäger
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend der Situation von Migrantinnen
Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen emigrieren, sind nicht nur gezwungen,
ihre Familie und Freunde zu verlassen, sie sind auch gezwungen, aus bestehenden und
gewachsenen persönlichen Rahmenbedingungen herauszugeben. Dadurch entstehen
zwangsweise starke Brüche in den einzelnen Biographien.
Für Frauen stellen sich diese Brüche wesentlich stärker dar als für Männer. Dies ist in allen
Generationen von Flüchtlingen offenkundig.
Zusätzlich muss die Situation, denen Frauen in einigen Ländern ausgesetzt sind, und die
durch eklatante Menschenrechtsverletzungen geprägt sind, bei den unterschiedlichen
gesetzlichen Regelungen für Migrantinnen berücksichtigt werden.
Es ist die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, und damit auch jeder einzelnen
Gesellschaft, dafür Sorge zu tragen, dass jene Menschen, die den schweren Schicksalsschlag,
den die Emigration für jeden einzelnen bedeutet, soweit aufgefangen werden, dass es ihnen
ermöglicht wird, eine neue Existenz im Zufluchtsland aufzubauen und mit menschenwürdigen
Rahmenbedingungen konfrontiert zu sein. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die
zusätzliche Diskriminierung, die Migrantinnen aufgrund ihres Frau - Seins oft widerfährt durch
gesetzliche und sozialen Maßnahmen zurückgedrängt werden und die Situation der
Migrantinnen mit ihren spezifischen Bedürfnissen einer zusätzlichen gesetzlichen
Absicherung zugeführt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Mit welchen Maßnahmen wird von Ihnen das Ziel des eigenständigen Aufenthaltsrechtes
für Frauen realisiert werden?
2. Wann werden diese Maßnahmen realisiert werden?
3. Mit welchen Maßnahmen wird die Abstimmung der fremden - und
beschäftigungsrechtlichen Bestimmungen mit dem Ziel, dass jeder Menschen, der hier
lebt, auch legal arbeiten kann, durchgesetzt werden?
4. Wann werden diese Maßnahmen realisiert werden?
5. Sind von Ihnen frauenspezifische Integrationsmaßnahmen geplant?
6. Wenn ja:
• Wann werden diese vorliegen?
• Sind ExpertInnen mit Ihrer Ausarbeitung betraut?
• In welchen Zeitraum haben Sie vor, diese zu realisieren?
7. Mit welchen Maßnahmen wird von Ihnen die Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für Emigrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, durchgeführt
werden?