828/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wohnungsmieten und EU - Mehrwertsteuer - RL
Gerade im Umsatzsteuerbereich bestehen zahlreiche gemeinschaftsrechtliche
Determinierungen des nationalen Rechts. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von
Einkünften aus Vermietung bzw Nutzungsüberlassung gemäß der 6. MWst - RL erfolgte
in §6 Abs 1 Z 16 UstG. Zwar sind Umsätze aus Vermietung von Grundstücken
steuerfrei, für die Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken gilt der
ermäßigte Steuersatz von 1O%. Dies widerspricht nach Ansicht von Experten der RL
92/77, wonach grundsätzlich ein Normalsteuersatz von mindestens 15% anzuwenden
ist. Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen. Im Art 28 Abs 2 lit d wird jedoch
eingeräumt, dass die ermäßigten Umsatzsteuersätze bis zur Aufhebung der
Übergangsbestimmungen weiter angewendet werden können. Diese Frist, die auch im
Beitrittsvertrag Österreichs explizit festgelegt ist, ist nun abgelaufen. Deshalb ist die
Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes in nächster Zukunft in Frage gestellt, auch
wenn die Frist für die Übergangsregelung jetzt den terminlichen Vereinbarungen des
Beitrittsvertrags noch angehängt wird. Gerade der klare Wortlaut im Beitrittsvertrag und
der Grundsatz, dass im Gemeinschaftsrecht Ausnahmen stets eng auszulegen sind,
spricht für eine Verpflichtung zur Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes. Damit
erhebt sich die Frage und eröffnet sich die Möglichkeit, entweder diese Umsätze voll
zu besteuern oder aber auch gänzlich von der Steuer zu befreien. Denn den
Mitgliedsstaaten steht es - wie der EuGH erst kürzlich bestätigt hat, auch frei, das
Optionsrecht für die Besteuerung von Umsätzen aus der betrieblichen Vermietung
wieder zu beseitigen.
Auch die Besteuerung von Ablösen und Abfindungen der Mieterinnen ist nach
Auffassung des EuGH analog zu regeln. Die ist besonders für Unternehmen relevant, da
Private bisher nicht betroffen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. in welchem Zeitraum werden Sie die Ausnahmen im Umsatzsteuerbereich, zB
bei der Besteuerung der Umsätze auf Vermietung von Grundstücken zu
Wohnungszwecken der 6. MWSt - RL anpassen?
2. In welcher Höhe lagen die Einnahmen aus der Besteuerung der Umsätze auf
Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken in den vergangenen fünf
Jahren?
3. Wie beurteilen Sie die gänzliche Befreiung der Mieteinnahmen von der
Umsatzsteuer?
4. Wie beurteilen Sie eine Anpassung der Besteuerung der Umsätze auf
Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken auf 15%?
5. In welcher Höhe würden die Mehreinnahmen liegen?
6. In welchem Zeitraum ist die entsprechende Entscheidung Ihrerseits zu erwarten?