828/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Wohnungsmieten und EU - Mehrwertsteuer - RL

 

 

Gerade im Umsatzsteuerbereich bestehen zahlreiche gemeinschaftsrechtliche

Determinierungen des nationalen Rechts. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von

Einkünften aus Vermietung bzw Nutzungsüberlassung gemäß der 6. MWst - RL erfolgte

in §6 Abs 1 Z 16 UstG. Zwar sind Umsätze aus Vermietung von Grundstücken

steuerfrei, für die Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken gilt der

ermäßigte Steuersatz von 1O%. Dies widerspricht nach Ansicht von Experten der RL

92/77, wonach grundsätzlich ein Normalsteuersatz von mindestens 15% anzuwenden

ist. Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen. Im Art 28 Abs 2 lit d wird jedoch

eingeräumt, dass die ermäßigten Umsatzsteuersätze bis zur Aufhebung der

Übergangsbestimmungen weiter angewendet werden können. Diese Frist, die auch im

Beitrittsvertrag Österreichs explizit festgelegt ist, ist nun abgelaufen. Deshalb ist die

Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes in nächster Zukunft in Frage gestellt, auch

wenn die Frist für die Übergangsregelung jetzt den terminlichen Vereinbarungen des

Beitrittsvertrags noch angehängt wird. Gerade der klare Wortlaut im Beitrittsvertrag und

der Grundsatz, dass im Gemeinschaftsrecht Ausnahmen stets eng auszulegen sind,

spricht für eine Verpflichtung zur Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes. Damit

erhebt sich die Frage und eröffnet sich die Möglichkeit, entweder diese Umsätze voll

zu besteuern oder aber auch gänzlich von der Steuer zu befreien. Denn den

Mitgliedsstaaten steht es - wie der EuGH erst kürzlich bestätigt hat, auch frei, das

Optionsrecht für die Besteuerung von Umsätzen aus der betrieblichen Vermietung

wieder zu beseitigen.

Auch die Besteuerung von Ablösen und Abfindungen der Mieterinnen ist nach

Auffassung des EuGH analog zu regeln. Die ist besonders für Unternehmen relevant, da

Private bisher nicht betroffen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    in welchem Zeitraum werden Sie die Ausnahmen im Umsatzsteuerbereich, zB

       bei der Besteuerung der Umsätze auf Vermietung von Grundstücken zu

       Wohnungszwecken der 6. MWSt - RL anpassen?

 

2.    In welcher Höhe lagen die Einnahmen aus der Besteuerung der Umsätze auf

       Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken in den vergangenen fünf

       Jahren?

 

3.    Wie beurteilen Sie die gänzliche Befreiung der Mieteinnahmen von der

       Umsatzsteuer?

 

4.    Wie beurteilen Sie eine Anpassung der Besteuerung der Umsätze auf

       Vermietung von Grundstücken zu Wohnungszwecken auf 15%?

 

5.    In welcher Höhe würden die Mehreinnahmen liegen?

 

6.    In welchem Zeitraum ist die entsprechende Entscheidung Ihrerseits zu erwarten?