830/J XXI.GP
der Abgeordneten Brosz, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Ministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Österreichisches Institut für Familienforschung
Das Österreichische Institut für Familienforschung, ein privater Verein, der 1994 gegründet
wurde, erhielt vom bisherigen BMUJF eine jährliche Basisförderung in der Höhe von etwa 3
Millionen Schilling. Ausserdem wurden Rahmenwerkverträge sowie Einzelwerkverträge
zwischen dem BMUJF und dem Institut abgeschlossen. Insgesamt flossen zwischen 1994 und
1998 40,1 Millionen Schilling vom BMUJF an das Institut für Familienforschung, im
Durchschnitt also mehr als 5 Millionen Schilling pro Jahr.
Des weiteren ging bei der Erstellung von Studien und sonstigen wissenschaftlichen
Forschungstätigkeiten des Instituts für Familienforschung für das BMUJF die Initiative zur
Erstellung dieser Arbeiten praktisch immer von Seiten des Instituts aus, kaum jemals von
Seiten des Ministeriums. Dies hatte auch zur Folge, dass es nie zu öffentlichen
Ausschreibungen für familienbezogene Forschungsarbeiten für das BMUJF kam, sondern
immer das Institut für Familienforschung diese Arbeiten ausführte.
Diese Tatsachen erscheinen aufklärungsbedürftig und wurden auch vom Rechnungshof
(Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 1998, III - 11 dB NR, XXI.
GP) kritisiert.
Das Institut für Familienforschung gibt weiters eine regelmäßig erscheinende Publikation
heraus, deren Inhalt unserer Ansicht nach zum Teil politisch tendenziös und wissenschaftlich
völlig unseriös ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Dem "Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 1998“ ist zu
entnehmen, dass in den zwischen dem BMUJF und dem Institut für Familienforschung
abgeschlossenen Rahmenwerkverträgen das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen in Form
von finanzierten Personenjahren definiert wurde. Solche Rahmenwerkverträge wurden
jährlich im Ausmaß von etwa 3 Millionen Schilling vereinbart. Weiters ist im genannten
Bericht zu lesen: "Eine stetige und hinreichend dokumentierte Konkretisierung der Aufträge
und der vom Institut erbrachten Beratungsleistungen erfolgt nicht.“
1. Welche Aufträge erteilte das BMUJF dem Institut für Familienforschung bzw. welche
sonstigen Leistungen - im Gesamtwert der jährlichen 3 Millionen Schilling
Rahmenwerkverträge - erbrachte das Institut für Familienforschung für das BMUJF?
Schlüsseln Sie dies bitte für die Jahre 1994 bis 1999 detailliert auf.
2. Wieviele wissenschaftliche Forschungsarbeiten im Bereich Familienpolitik erstellte
das Institut für Familienforschung für das BMUJF in den Jahren 1994 bis 1999?
Welchen Inhalts waren diese? Stellen Sie bitte genau dar, in welchem Zeitrahmen
wissenschaftliche Arbeiten welchen Inhalts erstellt wurden.
3. Gab es in diesen Jahren auch wissenschaftliche Tätigkeiten anderer Institutionen oder
Einzelpersonen im Bereich Familienpolitik für das BMUJF?
Wenn ja: wieviele Arbeiten waren dies, wer erstellte sie und wie wurden sie jeweils
honoriert?
4. Wie kam es bei wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten der Instituts für
Familienforschung für das BMUJF zur Beauftragung? Ging die Initiative von seiten
des Institutes oder von seiten des Ministeriums aus?
5. Prüfte das Ministerium in den Fällen der Initiative von seiten des Instituts für
Familienforschung den Bedarf an einer solchen Forschungsarbeit? In welcher Form?
6. Prüfte das Ministerium die Geeignetheit der vom Institut vorgeschlagenen
ForscherInnen?
7. Wie wurde von seiten des Ministeriums ganz allgemein geprüft, ob Personen, die
Studien für das BMUJF durchführen, ausreichend dafür qualifiziert sind?
8. Gab es überhaupt jemals Fälle, wo das Ministerium von sich aus eine
familienpolitische oder - rechtliche Forschungstätigkeit als notwendig erachtete und
damit dann das Institut für Familienforschung oder eine andere Institution/Person
damit beauftragte?
Wenn ja: Führen Sie diese Fälle an.
9. Gab es jemals ein Verfahren, an dem sich mehrere Forscherinnen oder Institutionen
beteiligen konnten und das Ministerium dann den/die jeweils vom Preis -
Leistungsverhältnis günstigste/n auswählte?
10. Sehen Sie es als Aufgabe des Familienministeriums, selbst und unabhängig zu
entscheiden, zu welchen Fragestellungen Forschungsarbeiten in Auftrag gegeben
werden?
11. Gibt es jetzt ein geordnetes Ausschreibungsverfahren für Forschungsaufträge?
Wenn ja: wie sieht dieses genau aus?
Wenn nein, wann wird es ein solches geben?
C. Der 4 Familienbericht:
12. Welche Vergabekriterien wurden für die Erstellung des 4. Familienberichtes im
Vergabeverfahren festgelegt?
Im „Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 1998“ wird kritisiert,
dass mit der Koordination (600.000 Schilling) das Institut für Familienforschung beauftragt
wurde, obwohl die wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung des vierten
Familienberichtes bereits in einem mit dem Institut abgeschlossenen Rahmenwerkvertrag
vorgesehen war.
13. Welcher Betrag war im Rahmenvertrag zwischen BMUJF und dem Institut für
Familienforschung für die „wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung des vierten
Familienberichtes“ vorgesehen?
14. Wie erklären Sie die „Doppelbeauftragung“?
Gleichzeitig mit der Auftragserteilung wurde - entgegen den Ausschreibungsbestimmungen
bereits die Hälfte des Vertragsentgeltes ausbezahlt.
15. Ist das die übliche Vorgangsweise des Ministeriums bei Auftragsvergaben?
Wenn nein: Weshalb kam es im speziellen Fall dazu?
Das Institut für Familienforschung gibt regelmäßig eine Publikation heraus
(„beziehungsweise“), als deren Herausgeber das (bisherige) BMUJF fungiert. Der Untertitel
dazu lautet “unabhängig/wissenschaftlich/interdisziplinär/anwendungsbezogen"
In dieser Publikation finden sich des öfteren Beiträge, die unseres Erachtens politisch
tendenziös sind. Beispielsweise war dort in der Ausgabe vom August 1999 als Überschrift
über einen Artikel zu lesen „Frauen stehen sich bei HALBE/HALBE selbst im Weg“. In der
Ausgabe vom November 1999 findet sich ein als „Kommentar“ deklarierter Beitrag mit der
Überschrift „Ausgenutzt und hängengelassen - Familien, die Narren der Gesellschaft“. Dieser
„Kommentar“ wurde laut Hinweis aus der Zeitung „Die Furche“ übernommen und ist ohne
jeglichen Verweis, dass dies die persönliche Meinung des Autors ist, abgedruckt.
Zitate aus diesem Kommentar:
„Vergleichen wir im Zuge einer Dummheits - Verträglichkeitsprüfung eine Eltern - Zwei - Kind -
Familie mit einem Double - Incom - No - Kids - Paar (kurz DINKs genannt). Die einen wenden in
die Millionen gehende Beträge zur Aufrechterhaltung des Generationenvertrages auf. Mit
ihren Leistungen produzieren sie jene Zahler, die dereinst auch für das DINK - Paar
aufkommen werden. Die Gesellschaft bedankt sich dafür auf ihre Weise: die dummen Eltern
werden für ihre Investition ordentlich ab gestraft. Ihre Einzahlungen in die eigene
Zukunftsabsicherung können sie vergessen, die wandern in den unermeßlichen Pott des
Umlagesystems. Vielmehr werden auch sie in den Strudel der durch DINKs und Singles
mitverursachten Verschlechterung der Relationen zwischen den Aktiven und Inaktiven
hineingezogen.“
„Während die dumme Mutter 5O Stunden pro Woche ihre unbezahlten Dienste leistet, dabei
dem Staat kostspielige Kinderbetreuungseinrichtungen erspart, auf diese Weise ihre
mobilen und flexiblen DINKs und Singles in hochgradig intelligenter Weise die Chancen der
neuen Arbeitsmärkte nutzen. Sollte sich die Mutter doch in die Erwerbswelt wagen (müssen),
dann dumpen die DINK - und Single - Frauen ihre armen (von der Frauenbewegung dafür
verhöhnten) Konkurrentinnen, die sich mit bleiernen Kugeln am Bein durch die deregulierten
Arbeitsmärkte kämpfen, mit links aus dem Feld.“
„Die wichtigsten Bruch - und Kippstellen dieser Tendenz, die dann letztlich auch den alten
Generationenvertrag aushebelt, sind:
- die ungelöste Frauenfrage, die sich bei Destabilisierung der Familienverhältnisse und einem
massiv verschärften Wettbewerb am Arbeitsmarkt drastisch zuspitzt;“
16. Vertritt Ihr Ministerium die Meinung, dass „DINKS und Singles“ Mitverursacher der
„Verschlechterung der Relationen zwischen Aktiven und Inaktiven“ sind?
Wenn nein: weshalb ist dies dann in einer vom BMUJF herausgegebenen Publikation
zu lesen?
17. Vertritt Ihr Ministerium die Meinung, dass Familien Millionen zur Erhaltung des
Generationenvertrags aufwenden, „Singles und DINKS“ dagegen nichts?
Wenn nein: weshalb ist dies dann in einer vom BMUJF herausgegebenen Publikation
zu lesen?
18. Vertritt Ihr Ministerium die Meinung, dass „DINK - und Single - Frauen“ die
Hauptursache dafür sind, dass Frauen mit Kindern im Berufsleben Probleme haben?
Wenn nein: weshalb ist dies dann in einer vom BMUJF herausgegebenen Publikation
zu lesen?
19. Vertritt Ihr Ministerium die Meinung, dass die „ungelöste Frauenfrage“ der wichtigste
Grund für das „Aushebeln des alten Generationenvertrages“ ist?
Wenn nein: weshalb ist dies dann in einer vom BMUJF herausgegebenen Publikation
zu lesen?
20. Vertritt Ihr Ministerium die Meinung, dass „Frauen sich bei halbe/halbe selbst im Weg
stehen“, das heisst, dass Frauen und ihr Verhalten der Hauptgrund dafür sind, dass die
Umverteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern nur schleppend vor sich
geht?
Wenn nein: weshalb ist dies dann in einer vom BMUJF herausgegebenen Publikation
zu lesen?
21. Meinen Sie wirklich, dass Texte in der Art des von Prof. Firlei verfassten in der
Publikation eines wissenschaftlichen Institutes, die vom Staat herausgegeben wird,
Platz haben sollten?
22. Hat Prof. Firlei für den Abdruck seines „Kommentars“ in „beziehungsweise“ ein
Honorar erhalten?
Wenn ja: in welcher Höhe?
23. Gab es zwischen Frau Mag. Irene Kernthaler, die für die Novemberausgabe 1999
inhaltlich verantwortlich ist, und dem Ministerium einen Informationsaustausch
darüber, welchen Inhalts die Novemberausgabe von „beziehungsweise“ ist?
Wenn nein: wie begründen Sie diese Tatsache?
Wenn ja: Wer ist im Ministerium die für die Kontrolle dieses Inhalts verantwortliche
Person? Wie rechtfertigt diese Person ihre Zustimmung zu den oben zitierten Inhalten?
24. Entspricht es den Gepflogenheiten des Familienministeriums, als Herausgeber von
Publiktionen zu fungieren, deren Inhalt dem Ministerium nicht bekannt ist?
25. Wie planen Sie, bei der Mittelvergabe für wissenschaftliche Arbeiten zu
familienpolitischen Fragen in Zukunft vorzugehen? Wird in Hinkunft das Ministerium
selbst bestimmen, zu welchen familienpolitischen Fragestellungen Forschungsarbeiten
in Auftrag gegeben werden? Wird es dann dazu ein öffentliches
Ausschreibungsverfahren geben?
26. Gibt es in Ihrem Ministerium bereits Überlegungen dazu, zu welchen
familienpolitischen Fragestellungen Forschungsarbeiten durchgeführt werden sollen?
Wenn ja: welche Fragestellungen sind dies?
27. Wer sind die Personen bzw. die Abteilungen im Ministerium, die sich mit
Überlegungen zu familienpolitischer Forschung befassen?
28. In welchem Ausmaß wird das Institut für Familienforschung im Jahr 2000 Mittel
bekommen?
29. Werden Sie weiterhin die Publikation „beziehungsweise“ fördern?
Wenn ja: Wird es in Hinkunft diesbezüglich einen besseren Informationsfluss
zwischen dem Institut für Familienforschung und dem Ministerium geben?
30. Finden Sie es verhältnismäßig, dass das Institut für Familienforschung jährlich mit ca.
5 Millionen Schilling gefördert wird, während viele Frauenservicestellen und
Frauenprojekte in ihrer Existenz bedroht sind, weil sie einige hunderttausend Schilling
an Fördermitteln jährlich neu beantragen müssen und überhaupt keine Basisförderung
erhalten?
31. Wieso ist das Institut für Familienforschung als einzige Institution im Bereich des
Familienministeriums von den massiven Kürzungen bei der Projektförderung de facto
nicht betroffen (Der Budgetansatz wurde von 3.037.000,-- im Jahr 1999 auf 3 Mio. im
Jahr 2000 - also so gut wie überhaupt nicht - gekürzt)?
32. Resultiert diese zuvorkommende Behandlung auf der ideologisch wertvollen Arbeit,
die das Institut für die neue Bundesregierung leistet?