831/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend sicherheitsbehördliches Einschreiten bei Bettelei
In einigen Landesgesetzen, wie z.B. in Wien, ist festgeschrieben, daß aggressives Betteln
bzw. Bettelei mit Kindern verboten ist. Trotz dieses Verbotes werden insbesondere in der
Wiener Innenstadt und hier vor allem in den U - Bahnbereichen immer wieder Personen mit
Kindern gesehen, die betteln. Besonders erschütternd dabei ist die Tatsache, daß häufig auch
ältere Kinder durch Einwickeln in Decken als Kleinkinder dargestellt werden, um so ein
Mitleidsgefühl zu erwecken.
Aus verschiedenen Informationen empörter Passanten mußten die unterzeichneten
Abgeordneten entnehmen, daß die Sicherheitsbehörde trotz des Vorhandenseins des Gesetzes
nicht einschreitet, ja oft nicht einmal Kenntnis vom Bestehen entsprechender Gesetze hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Gibt es in Ihrem Ministerium eine komplette Dokumentation in welchen Bundesländern
Betteln verboten ist?
2) Werden die entsprechenden Bestimmungen auch als Lehrinhalt an die Exekutivbeamten
weitergegeben?
3) In wievielen Fällen (aufgelistet nach den einzelnen Bundesländern) kam es zum
Einschreiten der Sicherheitsbehörden wegen Bettelei mit Kindern, bzw. aggressivem
Betteln?