831/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend sicherheitsbehördliches Einschreiten bei Bettelei

 

In einigen Landesgesetzen, wie z.B. in Wien, ist festgeschrieben, daß aggressives Betteln

bzw. Bettelei mit Kindern verboten ist. Trotz dieses Verbotes werden insbesondere in der

Wiener Innenstadt und hier vor allem in den U - Bahnbereichen immer wieder Personen mit

Kindern gesehen, die betteln. Besonders erschütternd dabei ist die Tatsache, daß häufig auch

ältere Kinder durch Einwickeln in Decken als Kleinkinder dargestellt werden, um so ein

Mitleidsgefühl zu erwecken.

Aus verschiedenen Informationen empörter Passanten mußten die unterzeichneten

Abgeordneten entnehmen, daß die Sicherheitsbehörde trotz des Vorhandenseins des Gesetzes

nicht einschreitet, ja oft nicht einmal Kenntnis vom Bestehen entsprechender Gesetze hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

                                                               ANFRAGE:

 

1)  Gibt es in Ihrem Ministerium eine komplette Dokumentation in welchen Bundesländern

     Betteln verboten ist?

 

2)  Werden die entsprechenden Bestimmungen auch als Lehrinhalt an die Exekutivbeamten

     weitergegeben?

 

3)  In wievielen Fällen (aufgelistet nach den einzelnen Bundesländern) kam es zum

     Einschreiten der Sicherheitsbehörden wegen Bettelei mit Kindern, bzw. aggressivem

     Betteln?