832/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Partik - Pablé, Haigermoser

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahren gegen den Bundespräsidenten Dr. Thomas Klestil

 

Medienberichten (z.B. Presse vom 11.05.00) zufolge, ist bei der Oberstaatsanwaltschaft ein

Antrag auf Überprüfung der Aktionen des Herrn Bundespräsidenten im Zusammenhang mit

den EU - Sanktionen eingelangt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1)  Ist es richtig, daß sich ein derartiger Antrag auf strafrechtliche Überprüfung des

     Verhaltens des Bundespräsidenten bei der Oberstaatsanwaltschaft befindet?

 

2)  Wie wird in diesem Verfahren vorgegangen? Ist z.B. geplant, auch Mitarbeiter des

     Bundespräsidenten zu befragen?

 

3)  Wird die Staatsanwaltschaft Wien beauftragt, den Antrag auf Vorerhebungen oder auf

     Einleitung der Voruntersuchung beim zuständigen Gericht zu stellen? Wenn nein, warum

     nicht? Wenn ja, in welcher Weise werden die Staatsanwälte in diesem Verfahren mit

     Weisungen rechnen müssen?

 

4)  Von wem wurden die Medien über die Erhebungen informiert bzw. erfolgte eine

      Informationsweitergabe durch das Justizministerium?