832/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Partik - Pablé, Haigermoser
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verfahren gegen den Bundespräsidenten Dr. Thomas Klestil
Medienberichten (z.B. Presse vom 11.05.00) zufolge, ist bei der Oberstaatsanwaltschaft ein
Antrag auf Überprüfung der Aktionen des Herrn Bundespräsidenten im Zusammenhang mit
den EU - Sanktionen eingelangt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, daß sich ein derartiger Antrag auf strafrechtliche Überprüfung des
Verhaltens des Bundespräsidenten bei der Oberstaatsanwaltschaft befindet?
2) Wie wird in diesem Verfahren vorgegangen? Ist z.B. geplant, auch Mitarbeiter des
Bundespräsidenten zu befragen?
3) Wird die Staatsanwaltschaft Wien beauftragt, den Antrag auf Vorerhebungen oder auf
Einleitung der Voruntersuchung beim zuständigen Gericht zu stellen? Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja, in welcher Weise werden die Staatsanwälte in diesem Verfahren mit
Weisungen rechnen müssen?
4) Von wem wurden die Medien über die Erhebungen informiert bzw. erfolgte eine
Informationsweitergabe durch das Justizministerium?