833/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Werner Miedl

und Kollegen

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

betreffend das Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst

 

Das Beamten - Dienstrechtsgesetz regelt in der Anlage 1 Punkt 11 die

Ernennungserfordernisse für Beamte in der Grundausbildung für den Exekutivdienst. Unter

Punkt 11.1 a) ist ausgeführt, daß das Höchstalter bei Eintritt in den Exekutivdienst 30 Jahre

beträgt.

 

In den letzten Jahren gab es mehrere Personen, die bereits als Exekutivbeamte ausgebildet

waren, aus verschiedenen Gründen aus ihrem Status als Beamter austraten, jedoch später

wieder in den Exekutivdienst eintreten wollten. Da diese Personen jedoch in den meisten

Fällen bereits über 30 Jahre alt waren, wurde ihrem Ersuchen um neuerliche Aufnahme nicht

stattgegeben.

 

Ebenso gab und gibt es viele Arbeitnehmer, die sich nach einem oder mehreren

Dienstverhältnissen beruflich verändern und erstmalig in den Exekutivdienst eintreten

möchten. Sind diese Personen älter als 30 Jahre, bleibt ihnen ebenfalls eine Exekutivlaufbahn

verwehrt.

 

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wieso man ehemaligen Exekutivbeamten eine

neuerliche Aufnahme - eine ,,Wiederaufnahme" ist gesetzlich nicht vorgesehen - in den

Exekutivdienst nur auf Grund einer Altersgrenze verwehrt. Da diese Personen bereits einmal

eine gute Ausbildung erhielten und sehr oft über ein größeres Fachwissen als neu ausgebildete

Beamte verfügen, kann man wegen dieser Höchstaltersgrenze wohl von einer

Ressourcenverschwendung sprechen.

 

Ebenso ist nicht einzusehen, daß Personen, die bereits über langjährige Berufserfahrung in

anderen Bereichen verfügen, ein späterer Einstieg bei der Exekutive verwehrt wird. In einer

Zeit der ständigen Veränderung und der damit notwendigen Flexibilisierung der

Arbeitnehmer sollte es auch älteren Personen möglich sein, eine Lautbahn bei der Exekutive

zu beginnen. Da für fast alle Bürger eine längere Gesamtlebensarbeitszeit entsteht, sollte der

Bund mit gutem Beispiel vorangehen und dieser Entwicklung Rechnung tragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für öffentliche

Leistung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.  Wie beurteilen Sie das derzeit geltende Höchstalter von 30 Jahren bei Eintritt in den

     Exekutivdienst?

 

2.  Ist es Ihrer Meinung nach zu rechtfertigen, daß ehemaligen Exekutivbeamten (die für

     diesen Beruf ausgebildet wurden und meistens eine hohe fachliche Qualifikation und

     dienstliche Erfahrung aufweisen) nur auf Grund ihres Alters eine neuerliche Laufbahn bei

     der Gendarmerie oder der Polizei verwehrt wird?

 

3.  Ist es in einer Zeit, in der die Arbeitnehmer öfters ihren Arbeitsplatz wechseln und immer

     mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern verlangt wird, vertretbar, daß Personen, die

     erstmalig in den Exekutivdienst aufgenommen werden wollen, unbedingt jünger als 30

    Jahre sein müssen?

 

4.  Werden Sie sich dafür einsetzen, daß diese Höchstgrenze für den Eintritt in den

     Exekutivdienst vor allem für bereits ausgebildete Beamte aufgehoben wird?

     a) Wenn ja, bis wann rechnen Sie mit einer diesbezüglichen Änderung?

     b) Wenn nein, warum nicht?

 

5.  Stimmen Sie mir zu, daß die Ausbildung eines Exekutivbeamten relativ teuer ist, und es

     daher sparsamer wäre, bereits ausgebildete Sicherheitskräfte wieder einzusetzen?