834/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Werner Miedl , Edeltraud Gatterer

und Kollegen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend die gesetzliche Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und

Diensthund in Österreich

 

Im Juli 1996 wurde im Parlament die Bürgerinitiative Nr.8 eingebracht. Ziel dieser

Bürgerinitiative war die erforderlichen legistischen und politischen Rahmenbedingungen zu

schaffen, um die Anerkennung des Rehabilitationshundes herbeizuführen. Die Forderungen

der Bürgerinitiative lauteten konkret:

 

I. Anerkennung als Hilfsmittel durch die Krankenkassen

II. Anerkennung als Diensthund:

      a) Verankerung des weißen Führgeschirres in der Straßenverkehrsordnung als

          Verkehrschutzzeichen

      b) Zutrittsrecht zu allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

      c) Verankerung der Mitnahmepflicht in den Beförderungsrichtlinien (Bus, Bahn)

          öffentlicher und privater (Taxi) Beförderungsunternehmen

      d) Zutrittsrecht in allen Geschäften des täglichen Bedarfes

 

Nach den parlamentarischen Behandlungen dieser Bürgerinitiative im Ausschuß für

Petitionen und Bürgerinitiativen sowie im Ausschuß für Arbeit und Soziales wurde am

16.6.1998 in der 128. Sitzung des Nationalrates eine Entschließung in der Fassung eines

Abänderungsantrages angenommen, die wie folgt lautete:

 

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit den in Betracht

kommenden Rehabilitationsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern und Ländern)

zum Zwecke der Vereinheitlichung der Vorgangsweise Gespräche über die Schaffung der

rechtlichen Rahmenbedingungen für die Definition und Anerkennung von Blindenführhunden

ehebaldigst zu führen."

 

Da es in dieser Angelegenheit noch keine gesetzlichen Änderungen gegeben hat, stellt sich

die Frage, zu welchen Ergebnisse die Gespräche der früheren Sozialministern Hostasch mit

den Rehabilitationsträgern führten. Tatsache ist. daß eine baldige gesetzliche Anerkennung

des Blindenführhundes als Hilfsmittel wie auch als Diensthund dringend nötig wäre, um

enorme Kosten zu vermeiden sowie viele bürokratische Hindernisse für unseren blinden

Menschen abzubauen. Auch wenn diese Petition in der vergangenen Legislaturperiode

eingebracht wurde, handelt es sich dabei um Anliegen. die auch heute noch ihre Berechtigung

haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

Anfrage:

 

1.  Zu welchen Ergebnissen kamen die Gespräche der früheren Sozialministerin Hostasch mit

    den Rehabilitationsträgern (Sozialversicherungsträgern und Ländern)?

 

2.  Ergeben sich auf Grund dieser Gespräche Möglichkeiten die Definition und Anerkennung

     von Blindenführhunden bald zu erreichen?

 

3.  Gab es von Ihrer Vorgängerin Initiativen, die Forderungen der Bürgerinitiative Nr.8 zu

     verwirklichen?

 

4. Falls es zu keinen bzw. unbefriedigenden Gesprächsergebnissen zwischen

    Bundesministerin Hostasch und den Rehabilitationsträgern gekommen ist, werden Sie

    diesbezüglich neue Schritte setzen. um dem parlamentarischen Entschließungsantrag aus

    der früheren Gesetzgebungsperiode nachzukommen?

 

5.  Werden Sie sich dafür einsetzen, die Forderungen der Bürgerinitiative Nr.8 zu

     verwirklichen? Welche Schritte werden Sie in diesem Zusammenhang konkret setzen?

 

6. Planen Sie darüber hinaus noch zusätzliche Initiativen bzw. Unterstützungen für blinde

    Menschen? Wenn ja, welche?