838/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Verbotene Tierarzneimittel bzw. Antibiotika“

 

Weltweit stellt das zunehmende Vorkommen von Antibiotika - Resistenzen ein immer größeres

Problem dar. Ursache dafür ist der vermehrte und oft auch ungerechtfertigte Einsatz von

Antibiotika in Tierfüttermittel.

 

Nach Presseberichten (Kronen Zeitung vom 12. 2. 2000) wurde bei einem Schweinezüchter in

Niederösterreich das Tierarzneimittel Chlortetracylinhydrochlorid (CTC) gefunden.

Insgesamt wurden 25 Kilogramm in Reinsubstanz sichergestellt. Die Ermittler gehen davon

aus, dass dieser Landwirt dieses für die Menschen extrem gefährliche Arzneimittel auch

verfüttert hat. Dieses Medikament gehört zu der Gruppe der Breitbandantibiotika. Wenn man

es über die Nahrungskette aufnimmt, kann CTC besonders für Kinder und Schwangere

gefährlich werden. Die Krankheitserreger im Körper gewöhnen sich nämlich daran, jede

weitere Behandlung im Ernstfall schlägt dann fehl. Das kann sogar zum Tod führen. CTC darf

als Arzneimittel nur in kleinsten Dosen nach genauer Anleitung eines Tierarztes abgegeben

werden.

 

Ein Landwirt in Niederösterreich steht im Verdacht, dieses Arzneimittel CTC illegal gekauft

und nach Österreich verbracht zu haben. Ein Deutscher Tierarzt soll ihn dabei unterstützt

haben. Für das Arzneimittelrecht ist das BM für Soziale Sicherheit und Generationen

zuständig (457/AB XXI. GP).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an nachstehende die Bundesministerin für

Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende


 

Anfrage:

 

1. Welche Beschränkungen liegen für die Abgabe von CTC vor?

2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Verfütterung von CTC durch

    Bauern unterbleibt.?

3. Wie hoch schätzen Sie die illegale Verfütterung von verbotenen Arzneimitteln etc in

    Österreich an Nutztiere in der Landwirtschaft?

4. In welcher Form wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des

    Futtermittelgesetzes kontrolliert?

5. Wie und wann werden Sie die Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur

    Antibiotikarestistenz „Eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung“ in

    Österreich umsetzen?

6. Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf?