85/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

 

betreffend Überbuchungen im Reisebereich

 

Sowohl bei Beratungen als auch bei Befragungen rangiert das Problemfeld

„Urlaubslust - Urlaubsfrust“ an der Spitze der Negativnennungen. Wiederholt wies

auch der Bericht über die Lage der VerbraucherInnen auf diverse Mißstände hin.

Häufig mußten UrlauberInnen, sogar FrühbucherInnen, vor Ort feststellen, daß das

gebuchte Hotel nicht bezogen werden konnte und sie mit Ersatzquartieren - häufig

auch minderer Qualität - Vorlieb nehmen mußten. In vielen Fällen wurden

Beschwerden nach der Rückkehr höchst saumselig und mit unzulänglichen

Vergleichsangeboten behandelt. Um diesen gravierenden Mißständen wirksam zu

begegnen, sollte nach dem erfolgreichen Modell in der BRD neben dem realen

Schadenersatz auch ein immaterieller gewährt werden. Dadurch würden sich

Überbuchungen für die Reisebüros erheblich verteuern und die Mißstände für die

Reisenden verringern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Aktivitäten werden Sie im Hinblick auf die Mißstände im Reisebereich

    setzen?

 

2. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, in der österreichischen Gesetzgebung einen

    Anspruch auf immateriellen Schadenersatz zu verankern, ev. nach deutschem

    Vorbild, und damit die österreichische Rechtsordnung der anderer EU - Länder

    anzupassen?

 

3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, zum Zweck einer außergerichtlichen

    Streitbeilegung eine Schlichtungsstelle für Reisestreitigkeiten einzurichten?

 

4. Welche Schritte gedenken Sie gegen die in Österreich vergleichsweise hohen

    Stornogebühren ( bis zu 85%) zu unternehmen?