85/J XXI.GP
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend Überbuchungen im Reisebereich
Sowohl bei Beratungen als auch bei Befragungen rangiert das Problemfeld
„Urlaubslust - Urlaubsfrust“ an der Spitze der Negativnennungen. Wiederholt wies
auch der Bericht über die Lage der VerbraucherInnen auf diverse Mißstände hin.
Häufig mußten UrlauberInnen, sogar FrühbucherInnen, vor Ort feststellen, daß das
gebuchte Hotel nicht bezogen werden konnte und sie mit Ersatzquartieren - häufig
auch minderer Qualität - Vorlieb nehmen mußten. In vielen Fällen wurden
Beschwerden nach der Rückkehr höchst saumselig und mit unzulänglichen
Vergleichsangeboten behandelt. Um diesen gravierenden Mißständen wirksam zu
begegnen, sollte nach dem erfolgreichen Modell in der BRD neben dem realen
Schadenersatz auch ein immaterieller gewährt werden. Dadurch würden sich
Überbuchungen für die Reisebüros erheblich verteuern und die Mißstände für die
Reisenden verringern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Aktivitäten werden Sie im Hinblick auf die Mißstände im Reisebereich
setzen?
2. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, in der österreichischen Gesetzgebung einen
Anspruch auf immateriellen Schadenersatz zu verankern, ev. nach deutschem
Vorbild, und damit die österreichische Rechtsordnung der anderer EU - Länder
anzupassen?
3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, zum Zweck einer außergerichtlichen
Streitbeilegung eine Schlichtungsstelle für Reisestreitigkeiten einzurichten?
4. Welche Schritte gedenken Sie gegen die in Österreich vergleichsweise hohen
Stornogebühren ( bis zu 85%) zu unternehmen?