858/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Verbesserung der rechtlichen Stellung der KonsumentInnen

 

Im Regierungsabkommen, das großen Wert auf wirtschaftliche Liberalisierungen legt,

wird der Bereich KonsumentInnenschutz nur mit wenigen Vorhaben umrissen. Diese

stehen in keinem Verhältnis zu den Anliegen der KonsumentInnen, von denen über

200.000 pro Jahr bei den verschiedenen Institutionen um Beratung ersuchen.

 

Gilt in der EU mittlerweile bei strittigen KonsumentInnenfragen das Prinzip der

Beweislastumkehr, muss in Österreich noch immer der / die KäuferIn den Defekt oder

Mangel eines Produktes nachweisen. Die Bundesregierung hält nach wie vor am

„Schutz vor Beweislastumkehr“ fest.

 

Im Jahr 1998 wurden 2670 Fälle bei Gericht wegen verdorbenen Waren behandelt,

wobei die Durchschnittsstrafe pro Fall 140 Schilling betrug.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit in der österreichische

    Rechtsordnung entsprechend den EU - Regelungen die Beweislastumkehr bei

    Produktmängel verankert wird?

 

2. Welche Schritte werden Sie im Hinblick auf eine bessere Preisauszeichnung

    setzen?

 

3. Wie werden Sie den Schutz vor Lockangeboten mit zu niedrig angegebenen

    Preisen verbessern?

 

4. Werden Sie für eine Erhöhung der Zahlen der Schlichtungsstellen sorgen? Wenn

     nein, warum nicht?

 

5. Auf welche Weise gedenken Sie für eine bessere Übersicht im Tarifwesen und der

    Preisgestaltung im Telekombereich zu sorgen?

6. In welcher Weise werden Sie die Strafen bei Verstößen gegen das

    Lebensmittelrecht erhöhen? Wenn nicht, warum nicht?

 

7. Werden Sie für verbindliche Gütesiegel für Lebensmittel eintreten? Wenn nein,

    warum nicht?

 

8. In welchem Zeitraum soll die Verbesserung des Gütesiegelbereichs wirksam

    werden?