858/J XXI.GP
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Verbesserung der rechtlichen Stellung der KonsumentInnen
Im Regierungsabkommen, das großen Wert auf wirtschaftliche Liberalisierungen legt,
wird der Bereich KonsumentInnenschutz nur mit wenigen Vorhaben umrissen. Diese
stehen in keinem Verhältnis zu den Anliegen der KonsumentInnen, von denen über
200.000 pro Jahr bei den verschiedenen Institutionen um Beratung ersuchen.
Gilt in der EU mittlerweile bei strittigen KonsumentInnenfragen das Prinzip der
Beweislastumkehr, muss in Österreich noch immer der / die KäuferIn den Defekt oder
Mangel eines Produktes nachweisen. Die Bundesregierung hält nach wie vor am
„Schutz vor Beweislastumkehr“ fest.
Im Jahr 1998 wurden 2670 Fälle bei Gericht wegen verdorbenen Waren behandelt,
wobei die Durchschnittsstrafe pro Fall 140 Schilling betrug.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit in der österreichische
Rechtsordnung entsprechend den EU - Regelungen die Beweislastumkehr bei
Produktmängel verankert wird?
2. Welche Schritte werden Sie im Hinblick auf eine bessere Preisauszeichnung
setzen?
3. Wie werden Sie den Schutz vor Lockangeboten mit zu niedrig angegebenen
Preisen verbessern?
4. Werden Sie für eine Erhöhung der Zahlen der Schlichtungsstellen sorgen? Wenn
nein, warum nicht?
5. Auf welche Weise gedenken Sie für eine bessere Übersicht im Tarifwesen und der
Preisgestaltung im
Telekombereich zu sorgen?
6. In welcher Weise werden Sie die Strafen bei Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht erhöhen? Wenn nicht, warum nicht?
7. Werden Sie für verbindliche Gütesiegel für Lebensmittel eintreten? Wenn nein,
warum nicht?
8. In welchem Zeitraum soll die Verbesserung des Gütesiegelbereichs wirksam
werden?