859/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG
Laut Koalitionsübereinkommen und Regierungserklärung sollen die Liegenschaften
des Bundes an die BIG übertragen werden. Damit sollen einerseits Effizienzgewinne
und Synergieeffekte erzielt und anderseits dem Budget 30 Milliarden zugeführt
werden. Im Bundesministeriumsgesetz wurden jedoch bereits die lukrativsten
Liegenschaften dem Ministerium für Landesverteidigung übertragen, womit sich die
Möglichkeiten, dem Budget bis 2003 insgesamt 30 Milliarden zuzuführen, drastisch
einschränkten. Hand in Hand mit der Übertragung der Liegenschaften geht eine
Umschichtung des Personals von über 900 MitarbeiterInnen.
Insgesamt fehlt eine seriösen Datenbasis über den Liegenschaftsbestand des
Bundes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch wird der Gesamtwert der Liegenschaften des Bundes beziffert?
2. Wie soll der Gesellschaftsvertrag mit der BIG gestaltet werden?
3. Wie beurteilen Sie das Fruchtgenussmodell, wie das der Übertragung in
Eigentum?
4. Wodurch ist garantiert, dass die BIG zu 100% im Eigentum des Bundes bleibt?
5. Wie stehen Sie einer klaren Trennung zwischen Eigentümerfunktion und
Dienstleistungsagenden - Gründung einer Schwester - / bzw. Tochtergesellschaft
- innerhalb der neu zu strukturierenden BIG gegenüber, um einerseits eine
schlanke Führung und andererseits eine Übernahme verschiedener
Dienstrechtskategorien optimal zu gewährleisten?
6. Auf welche Weise ist gewährleistet, dass verschiedene Institute des Bundes
auch weiterhin für die
Kosten ihrer Räume aufkommen können?
7. Welche Liegenschaften in welchen Ressorts sollen veräußert werden?
Welchen realen Wert repräsentieren sie? Durch welche Instanzen wurden sie
bewertet und ausgewählt?
8. Welche Kulturbauten sollen / dürfen keineswegs verkauft werden?
9. Wie hoch ist die Summe der Verkaufserlöse angesetzt?
10. In welcher Höhe bewegen sich nach Ihren Schätzungen die Effizienzgewinne?
11. Mit der zeitlichen Vorgabe 2001 bis 2003 entsteht ein erhöhter
Finanzierungsdruck, der sich preisdrückend auswirkt; warum wird der
Zeithorizont derartig knapp gesetzt?
12. Widerspricht nicht die vorzeitige Herauslösung der Liegenschaften des
Ministeriums für Landesverteidigung dem Gesamtkonzept, mit welcher
Begründung wurde sie vorgenommen?
13. Wieviele MitarbeiterInnen sind von der Ausgliederung der
Liegenschaftsverwaltung und eventuellen Verkäufen betroffen?
14. In welcher Form erfolgt der Personal “umbau“, auf welche Weise soll die BIG in
der Übergangszeit für die Personalkosten aufkommen?
15. Welche anderen Möglichkeiten eines besseren Raummanagements - außer der
Übertragung an die BIG - wurden überlegt?
16. In welcher Höhe sollen die zukünftigen Mieten für die einzelnen Liegenschaften
liegen?
17. Welche Probleme bringt das Fruchtgenussmodell mit sich?
18. Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund der Übertragung der
Liegenschaften für die einzelnen Körperschaften - speziell für die
Bildungseinrichtungen?
19. In seinem Bericht über das Verwaltungsjahr 1997 bemängelt der
Rechnungshof, dass weder das BmwA noch die BIG das Kostenmanagement
im Hinblick auf Lebenszykluskosten ausrichten. Auf welche Weise werden Sie
dieser Kritik entgegenwirken? Inwieweit wird die Ausrichtung auf
Lebenszykluskosten in Zukunft erfolgen?