860/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG

 

Laut Koalitionsübereinkommen und Regierungserklärung sollen die Liegenschaften

des Bundes an die BIG übertragen werden. Damit sollen einerseits Effizienzgewinne

und Synergieeffekte erzielt und anderseits dem Budget 30 Milliarden zugeführt

werden. Im Bundesministeriumsgesetz wurden jedoch bereits die lukrativsten

Liegenschaften dem Ministerium für Landesverteidigung übertragen, womit sich die

Möglichkeiten, dem Budget bis 2003 insgesamt 30 Milliarden zuzuführen, drastisch

einschränkten. Hand in Hand mit der Übertragung der Liegenschaften geht eine

Umschichtung des Personals von über 900 MitarbeiterInnen.

 

Insgesamt fehlt eine seriösen Datenbasis über den Liegenschaftsbestand des

Bundes.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch wird der Gesamtwert der Liegenschaften des Bundes beziffert?

 

2. Wie soll der Gesellschaftsvertrag mit der BIG gestaltet werden?

 

3. Wie beurteilen Sie das Fruchtgenussmodell, wie das der Übertragung in

    Eigentum?

 

4. Wodurch ist garantiert, dass die BIG zu 100% im Eigentum des Bundes bleibt?

 

5. Wie stehen Sie einer klaren Trennung zwischen Eigentümerfunktion und

    Dienstleistungsagenden - Gründung einer Schwester - / bzw. Tochtergesellschaft

     - innerhalb der neu zu strukturierenden BIG gegenüber, um einerseits eine

    schlanke Führung und andererseits eine Übernahme verschiedener

    Dienstrechtskategorien optimal zu gewährleisten?

 

6. Auf welche Weise ist gewährleistet, dass verschiedene Institute des Bundes

    auch weiterhin für die Kosten ihrer Räume aufkommen können?

7. Welche Liegenschaften in welchen Ressorts sollen veräußert werden?

    Welchen realen Wert repräsentieren sie? Durch welche Instanzen wurden sie

    bewertet und ausgewählt?

 

8. Welche Kulturbauten sollen / dürfen keineswegs verkauft werden?

 

9. Wie hoch ist die Summe der Verkaufserlöse angesetzt?

 

10. In welcher Höhe bewegen sich nach Ihren Schätzungen die Effizienzgewinne?

 

11. Mit der zeitlichen Vorgabe 2001 bis 2003 entsteht ein erhöhter

      Finanzierungsdruck, der sich preisdrückend auswirkt; warum wird der

      Zeithorizont derartig knapp gesetzt?

 

12. Widerspricht nicht die vorzeitige Herauslösung der Liegenschaften des

      Ministeriums für Landesverteidigung dem Gesamtkonzept, mit welcher

      Begründung wurde sie vorgenommen?

 

13. Wieviele MitarbeiterInnen sind von der Ausgliederung der

      Liegenschaftsverwaltung und eventuellen Verkäufen betroffen?

 

14. In welcher Form erfolgt der Personal “umbau“, auf welche Weise soll die BIG in

      der Übergangszeit für die Personalkosten aufkommen?

 

15. Weiche anderen Möglichkeiten eines besseren Raummanagements - außer der

      Übertragung an die BIG - wurden überlegt?

 

16. In welcher Höhe sollen die zukünftigen Mieten für die einzelnen Liegenschaften

      liegen?

 

17. Welche Probleme bringt das Fruchtgenussmodell mit sich?

 

18. Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund der Übertragung der

      Liegenschaften für die einzelnen Körperschaften - speziell für die

      Bildungseinrichtungen?

 

19. In seinem Bericht über das Verwaltungsjahr 1997 bemängelt der

      Rechnungshof, dass weder das BmwA noch die BIG das Kostenmanagement

      im Hinblick auf Lebenszykluskosten ausrichten. Auf welche Weise werden Sie

      dieser Kritik entgegenwirken? Inwieweit wird die Ausrichtung auf

      Lebenszykluskosten in Zukunft erfolgen?