861/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Datenschutz

 

Die mit 1.1.2000 in Kraft getretene novellierte Fassung des Datenschutzgesetzes blieb

hinter den Erwartungen der KonsumentInnen zurück. Aufgrund der Dezentralisierung

der Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbestände....s.9

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Schritte werden Sie im Hinblick auf eine Reform der

    Datenschutzkommission in Richtung einer unabhängigen Verwaltungsbehörde

    und eines Kollegialorgans mit richterlichem Einschlag unternehmen?

 

2. Werden Sie die Trennung zwischen öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen

    Datenverarbeitungen zugunsten einer Gesamtzuständigkeit aufzuheben

    versuchen? Wenn nein, warum nicht?

 

3. In wie weit erscheint Ihnen zur Abwehr von Datenschutzverletzungen durch

    private Datenverarbeiter die Verlagerung der Zuständigkeit von Zivilgerichten

    erster Instanz in den Außerstreitbereich der Zivilgerichte bei gleichzeitiger

    Anwendung sozialverträglicher Kostentragungsgrundsätze sinnvoll? Wenn nicht,

    warum nicht?

 

4. In welcher Form werden Sie sich für die strikte Trennung von advokativer und

    behördlicher Funktion innerhalb der Datenschutzkommission einsetzen?

 

5. Werden Sie eine Vertretung der KonsumentInnen und Branchen in der

    Datenschutzkommission angesichts der Tatsache, daß dieser in Zukunft auch die

    Marktaufsichtsfunktion im Bereich der Privatwirtschaft zufällt, installieren? Wenn

    nein, warum nicht?

6. Auf welche Weise werden Sie das Erstellen elektronischer Kundenprofile

    verhindern, da diverse Unternehmen Interesse an handelsfähigen Daten hegen

    und zu diesem Zweck Direct - Mail - Preisausschreiben und Websites einrichten?

 

7. Wie werden Sie dafür sorgen, daß die KonsumentInnen beim Einsatz von

    kommerziellen Kommunikationsmitteln deutlich auf den Marktzweck der

    Datenaquisition hingewiesen werden?

 

8. Welche Schritte werden Sie setzen, daß Erhebungen des Kundenverhaltens zu

    Marketing - und Planungszwecken nur in anonymisierter Form erfolgen?

 

9. Auf welche Weise werden Sie dem Druck zu "freiwilligen Selbstauskünften"

    durch die VerbraucherInnen entgegenwirken, damit der Abschluß von Geschäften

    nicht von der Bekanntgabe von Daten oder der Zustimmung von

    Datenübermittlungen, die für die Vertragserfüllung nicht zwingend notwendig

    sind, abhängig gemacht wird?

 

10. Werden Sie dafür sorgen, daß eine Anwendung strafrechtsrelevanter Daten für

      Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Strafdaten weiterhin

      meldepflichtig bleibt, da eine außer der Sicherheitsbehörden gelegene

      Tätigkeitskontrolle in diesem sensiblen Bereich dringend anzuzeigen ist?

 

11. Welche Maßnahmen werden Sie setzten, damit der Auftraggeber einer

      Datenanwendung die Betroffenen vor Aufnahme der Verarbeitung in Form der

      allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines gesonderten Schreibens zu

      informieren hat?

 

12. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang (Datenschutz) zur Geltendmachung

      eines „Verbandsklagerechts‘ analog der UWG - Verbandsklagebefugnis?