861/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Datenschutz
Die mit 1.1.2000 in Kraft getretene novellierte Fassung des Datenschutzgesetzes blieb
hinter den Erwartungen der KonsumentInnen zurück. Aufgrund der Dezentralisierung
der Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbestände....s.9
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Schritte werden Sie im Hinblick auf eine Reform der
Datenschutzkommission in Richtung einer unabhängigen Verwaltungsbehörde
und eines Kollegialorgans mit richterlichem Einschlag unternehmen?
2. Werden Sie die Trennung zwischen öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen
Datenverarbeitungen zugunsten einer Gesamtzuständigkeit aufzuheben
versuchen? Wenn nein, warum nicht?
3. In wie weit erscheint Ihnen zur Abwehr von Datenschutzverletzungen durch
private Datenverarbeiter die Verlagerung der Zuständigkeit von Zivilgerichten
erster Instanz in den Außerstreitbereich der Zivilgerichte bei gleichzeitiger
Anwendung sozialverträglicher Kostentragungsgrundsätze sinnvoll? Wenn nicht,
warum nicht?
4. In welcher Form werden Sie sich für die strikte Trennung von advokativer und
behördlicher Funktion innerhalb der Datenschutzkommission einsetzen?
5. Werden Sie eine Vertretung der KonsumentInnen und Branchen in der
Datenschutzkommission angesichts der Tatsache, daß dieser in Zukunft auch die
Marktaufsichtsfunktion im Bereich der Privatwirtschaft zufällt, installieren? Wenn
nein, warum nicht?
6. Auf welche Weise werden Sie das Erstellen elektronischer Kundenprofile
verhindern, da diverse Unternehmen Interesse an handelsfähigen Daten hegen
und zu diesem Zweck Direct - Mail - Preisausschreiben und Websites einrichten?
7. Wie werden Sie dafür sorgen, daß die KonsumentInnen beim Einsatz von
kommerziellen Kommunikationsmitteln deutlich auf den Marktzweck der
Datenaquisition hingewiesen werden?
8. Welche Schritte werden Sie setzen, daß Erhebungen des Kundenverhaltens zu
Marketing - und Planungszwecken nur in anonymisierter Form erfolgen?
9. Auf welche Weise werden Sie dem Druck zu "freiwilligen Selbstauskünften"
durch die VerbraucherInnen entgegenwirken, damit der Abschluß von Geschäften
nicht von der Bekanntgabe von Daten oder der Zustimmung von
Datenübermittlungen, die für die Vertragserfüllung nicht zwingend notwendig
sind, abhängig gemacht wird?
10. Werden Sie dafür sorgen, daß eine Anwendung strafrechtsrelevanter Daten für
Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Strafdaten weiterhin
meldepflichtig bleibt, da eine außer der Sicherheitsbehörden gelegene
Tätigkeitskontrolle in diesem sensiblen Bereich dringend anzuzeigen ist?
11. Welche Maßnahmen werden Sie setzten, damit der Auftraggeber einer
Datenanwendung die Betroffenen vor Aufnahme der Verarbeitung in Form der
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines gesonderten Schreibens zu
informieren hat?
12. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang (Datenschutz) zur Geltendmachung
eines „Verbandsklagerechts‘ analog der UWG - Verbandsklagebefugnis?