868/J XXI.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ,,Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten“

 

Es liegt die Empfehlung der Kommission vom 30.3.1998 „Betreffend die Grundsätze für

Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

zuständig sind", vor (98/257/EG). Die Kommission empfiehlt dabei, dass jede bestehende,

wie noch zu schaffende Einrichtung, der die außergerichtliche Beilegung von

Rechtsstreitigkeiten obliegt, den Grundsatz der Unabhängigkeit, der Transparenz, der

kontradiktorischen Verfahrensweise, der Effizienz, der Rechtmäßigkeit, der Handlungsfreiheit

sowie der Vertretung wahrt.

 

Die Empfehlung geht u.a. auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.

November 1996 zurück.

 

Bei den von der Empfehlung betroffenen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren handelt es

sich um solche, die unabhängig von der ,,Rechtsnatur" des Verfahrensergebnisses

(Entscheidung, Empfehlung oder Vergleichsvorschlag) dadurch gekennzeichnet sind, dass

eine Dritte Partei (z.B. Schlichtungsstelle, privater Ombudsmann, Schiedsgericht usw.)

insoweit in das Verfahren eingreift, als diese eine Lösung vorlegt oder vorschreibt. Nicht

betroffen sind somit von dieser Initiative Verfahren, die sich darauf beschränken, auf eine

einvernehmliche Einigung der Parteien hinzuwirken (z.B. Interventionstätigkeit der

Arbeiterkammern oder des Vereins für Konsumenteninformation; Tätigkeit bestimmter

österreichischer sog. Schlichtungsstellen).

Diese Empfehlung stellt eine der Initiativen der Kommission im Bereich des Zugangs

der Verbraucher zum Recht dar.

 

Mit außergerichtlichen Schlichtungsverfahren soll der Zugang der Verbraucher zum Recht

einerseits erleichtert und anderseits vereinfacht werden. Im Sinne der Effizienz muss

demzufolge bestimmten - im Rahmen der gerichtlichen Verfahren auftretenden Problemen,

wie hohe Kosten, lange Verfahrensdauer und schwerfälliger Verfahrensgang, abgeholfen

werden. Als Zielvorstellung schwebt der Kommission auch vor, dass sich VerbraucherInnen

bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten an die zuständige außergerichtliche Stelle ihres

Landes wenden können, die Kontakt mit der entsprechenden Stelle im Ausland herstellen

sollte.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende Anfrage:

 

1. Mit welchen Kosten bzw. sonstigem Aufwand ist die Einhaltung dieser og. Grundsätze bei

    außergerichtlichen Einrichtungen zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten

    verbunden?

 

2. Welche Einrichtungen in Österreich werden bereits jetzt diesen Grundsätzen gerecht bzw

    werden diese in der Empfehlung genannten Garantien erfüllen?

 

3. Wie soll die Zielvorstellung der Kommission für grenzüberschreitende Streitigkeiten

    verwirklicht werden, wenn es keine zuständige außergerichtliche Stelle - die dieser

    Empfehlung entspricht - im Inland gibt?

 

4. Gibt es die von der Kommission angekündigte Datenbank, in der außergerichtliche

    Einrichtungen zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten erfasst werden?

 

5. Wenn ja, können Sie uns diese zur Verfügung stellen?

 

6. Erscheint es Ihnen nicht sinnvoll, eine Dokumentation auch hinsichtlich der

    außergerichtlichen Verfahren und Einrichtungen vorzunehmen, die sich darauf

    beschränken, auf eine einvernehmliche Einigung der Parteien hinzuwirken, ohne dabei

    den Kriterien dieser Empfehlung zu entsprechen?

 

7. Auch in den Schlussfolgerungen des Grünbuches „Zugang der Verbraucher zum Recht

    und die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten der Verbraucher im Binnenmarkt“ wird unter

    anderem die Annahme einer „Empfehlung der Kommission" mit dem Ziel, das

    Funktionieren und die Transparenz von Ombudseinrichtungen (Schlichter) zu verbessern,

    die mit der Behandlung von Verbraucherstreitigkeiten befasst sind.

    Wie werden Sie das Funktionieren und die Transparenz dieser Ombudseinrichtungen

    (Schlichter) in Österreich verbessern?