874/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen

an den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser

betreffend den Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann

 

Seit geraumer Zeit kann bei öffentlichen Auftritten des Kärntner Landeshauptmannes

ein verstärkter Personenschutz durch Beamte der Sicherheitsexekutive

wahrgenommen werden. War es in den vergangenen Jahren durchaus üblich, dass

der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann von privaten

Sicherheitsfirmen ausgeübt wurde, so scheint nun immer häufiger der österreichische

Steuerzahler für den sehr umfangreichen Personenschutz des Kärntner

Landeshauptmannes aufkommen zu müssen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.   Aufgrund welcher Kriterien wird entschieden, ob eine Person des öffentlichen

      Lebens Personenschutz bereitgestellt bekommt? Erfüllt der Kärntner

      Landeshauptmann diese Kriterien?

 

2.   Welche Kriterien sind für den Umfang dieses Personenschutzes maßgebend?

      Entspricht der Umfang des Personenschutzes des Kärntner

      Landeshauptmannes diesen Kriterien?

 

3.   Wird der Personenschutz auf Anforderung des Kärntner Landeshauptmannes

      bereitgestellt oder wird ihm dieser durch die Sicherheitsbehörden automatisch

      zur Seite gestellt?

 

4.   Für welche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Österreich gibt es zur

      Zeit Personenschutz durch Beamte der Sicherheitsexekutive?

 

5.   Bei welchen dieser Persönlichkeiten gibt es einen eigenen Beamten, der

      ausschließlich für die Koordination des Personenschutzes verantwortlich ist?

 

6.   Welche konkreten Aufgaben hat dieser Koordinator zu erfüllen?

 

7.   Gibt es derzeit einen Politiker in Österreich der einen umfassenderen

      Personenschutz genießt als der Kärntner Landeshauptmann? Wenn ja, wer?

8.   Gibt es für die Landeshauptfrau bzw. die Landeshauptmänner der anderen

      acht österreichischen Bundesländer ebenfalls einen Personenschutz durch die

      Sicherheitsexekutive? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

9.  Wie viele Beamte sind insgesamt zum Schutz des Kärntner

      Landeshauptmannes abgestellt.

 

10. Welche zuständige Dienstbehörde koordiniert vor Ort den Personenschutz für

      den Kärntner Landeshauptmann?

 

11. Welche berufliche Qualifikation muss ein Beamter aufweisen können, um für   

      den Personenschutz des Kärntner Landeshauptmannes in Frage zu kommen?

 

12. Welche beruflichen Qualifikation muss ein Beamter aufweisen können, der den

      Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann koordiniert?

 

13. Ist abgesehen von den beruflichen Qualifikationen der den Personenschutz

      versehenden Beamten auch ein wie immer zu bezeichnendes

      Vertrauensverhältnis der Beamten zur zu beschützenden Person notwendig?

      Wenn ja, warum?

 

14. Welche finanziellen Auswirkungen hat der umfangreiche Personenschutz für

      den Kärntner Landeshauptmann für den österreichischen Steuerzahler?

 

15. Halten sie den finanziellen Aufwand für den Personenschutz des Kärntner

      Landeshauptmannes im Lichte der drastischen Sparmaßnahmen der neuen

      Bundesregierung noch für gerechtfertigt? Wenn ja, warum?