874/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anton Leikam und Genossen
an den Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser
betreffend den Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann
Seit geraumer Zeit kann bei öffentlichen Auftritten des Kärntner Landeshauptmannes
ein verstärkter Personenschutz durch Beamte der Sicherheitsexekutive
wahrgenommen werden. War es in den vergangenen Jahren durchaus üblich, dass
der Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann von privaten
Sicherheitsfirmen ausgeübt wurde, so scheint nun immer häufiger der österreichische
Steuerzahler für den sehr umfangreichen Personenschutz des Kärntner
Landeshauptmannes aufkommen zu müssen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
1. Aufgrund welcher Kriterien wird entschieden, ob eine Person des öffentlichen
Lebens Personenschutz bereitgestellt bekommt? Erfüllt der Kärntner
Landeshauptmann diese Kriterien?
2. Welche Kriterien sind für den Umfang dieses Personenschutzes maßgebend?
Entspricht der Umfang des Personenschutzes des Kärntner
Landeshauptmannes diesen Kriterien?
3. Wird der Personenschutz auf Anforderung des Kärntner Landeshauptmannes
bereitgestellt oder wird ihm dieser durch die Sicherheitsbehörden automatisch
zur Seite gestellt?
4. Für welche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Österreich gibt es zur
Zeit Personenschutz durch Beamte der Sicherheitsexekutive?
5. Bei welchen dieser Persönlichkeiten gibt es einen eigenen Beamten, der
ausschließlich für die Koordination des Personenschutzes verantwortlich ist?
6. Welche konkreten Aufgaben hat dieser Koordinator zu erfüllen?
7. Gibt es derzeit einen Politiker in Österreich der einen umfassenderen
Personenschutz
genießt als der Kärntner Landeshauptmann? Wenn ja, wer?
8. Gibt es für die Landeshauptfrau bzw. die Landeshauptmänner der anderen
acht österreichischen Bundesländer ebenfalls einen Personenschutz durch die
Sicherheitsexekutive? Wenn ja, in welchem Umfang?
9. Wie viele Beamte sind insgesamt zum Schutz des Kärntner
Landeshauptmannes abgestellt.
10. Welche zuständige Dienstbehörde koordiniert vor Ort den Personenschutz für
den Kärntner Landeshauptmann?
11. Welche berufliche Qualifikation muss ein Beamter aufweisen können, um für
den Personenschutz des Kärntner Landeshauptmannes in Frage zu kommen?
12. Welche beruflichen Qualifikation muss ein Beamter aufweisen können, der den
Personenschutz für den Kärntner Landeshauptmann koordiniert?
13. Ist abgesehen von den beruflichen Qualifikationen der den Personenschutz
versehenden Beamten auch ein wie immer zu bezeichnendes
Vertrauensverhältnis der Beamten zur zu beschützenden Person notwendig?
Wenn ja, warum?
14. Welche finanziellen Auswirkungen hat der umfangreiche Personenschutz für
den Kärntner Landeshauptmann für den österreichischen Steuerzahler?
15. Halten sie den finanziellen Aufwand für den Personenschutz des Kärntner
Landeshauptmannes im Lichte der drastischen Sparmaßnahmen der neuen
Bundesregierung noch für gerechtfertigt? Wenn ja, warum?