879/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Haftungsrecht

 

 

Das  1985 in Kraft getretene Produkthaftungsgesetz war zwar aus Sicht des

Konsumentenschutzes ein Meilenstein, inzwischen haben sich aber doch gewisse

Schutzlücken gezeigt.

 

Ein weitgehend ungeregeltes Gebiet ist andererseits die Haftung bei Patientenschäden

nach medizinischen Behandlungen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.     Ist eine Erweiterung der Produkthaftung um die Entwicklungsrisiken geplant?

        Wenn nein, warum nicht?

 

Derzeit sind Fälle von der Haftung ausgeschlossen, bei denen Eigenschaften des

Produkts nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des

lnverkehrbringens nicht als Fehler erkannt werden können, was zB im

Arzneimittelbereich von erheblicher Relevanz sein kann.

 

2.     Halten Sie die derzeitige absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren bei der

        Produkthaftung für ausreichend? Gerade bei möglichen gesundheitlichen

        Spätfolgen durch ein fehlerhaftes Produkt ist ein längerer "time-lag" sehr

        wahrscheinlich.

 

3.    Treten Sie für eine Aufhebung des Selbstbehalts von S 7.900,- bei Sachschäden

       ein? Wenn nein, warum nicht? Dieser Selbstbehalt führt häufig dazu, dass solche

       Schäden nicht geltend gemacht werden können.

 

4.    Treten Sie für die Einbeziehung von Vermögensschäden in die Produkthaftung

       ein? Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Werden Sie auch für eine Änderung der EU - Richtlinie eintreten, um die beiden

       letztgenannten Punkte im österreichischen Recht verankern zu können? Wenn

       nein, warum nicht?