879/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Haftungsrecht
Das 1985 in Kraft getretene Produkthaftungsgesetz war zwar aus Sicht des
Konsumentenschutzes ein Meilenstein, inzwischen haben sich aber doch gewisse
Schutzlücken gezeigt.
Ein weitgehend ungeregeltes Gebiet ist andererseits die Haftung bei Patientenschäden
nach medizinischen Behandlungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist eine Erweiterung der Produkthaftung um die Entwicklungsrisiken geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Derzeit sind Fälle von der Haftung ausgeschlossen, bei denen Eigenschaften des
Produkts nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des
lnverkehrbringens nicht als Fehler erkannt werden können, was zB im
Arzneimittelbereich von erheblicher Relevanz sein kann.
2. Halten Sie die derzeitige absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren bei der
Produkthaftung für ausreichend? Gerade bei möglichen gesundheitlichen
Spätfolgen durch ein fehlerhaftes Produkt ist ein längerer "time-lag" sehr
wahrscheinlich.
3. Treten Sie für eine Aufhebung des Selbstbehalts von S 7.900,- bei Sachschäden
ein? Wenn nein, warum nicht? Dieser Selbstbehalt führt häufig dazu, dass solche
Schäden nicht geltend gemacht werden können.
4. Treten Sie für die Einbeziehung von Vermögensschäden in die Produkthaftung
ein? Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Sie auch für eine Änderung der EU - Richtlinie eintreten, um die beiden
letztgenannten Punkte im österreichischen Recht verankern zu können? Wenn
nein, warum nicht?