880/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Lebensmittelkennzeichnung

 

 

 

 

 

Einerseits besteht eine Vielzahl von Lebensmittel - Gütezeichen, was zu erheblicher

Unübersichtlichkeit führt, andererseits mangelt es an klaren Kennzeichnungen. So

kommt es zu Fehlinformationen und Irreführungen.

 

Nach wie vor fehlt in Österreich die Kennzeichnung von offen verkauften Waren.

Außerdem kommt es häufig zu Kennzeichnungsfehlern bei Lebensmitteln. Schlecht

lesbare Angaben, fehlende Haltbarkeitsangaben, fehlende Zusatzstoffangaben

unzureichende Angaben über Hersteller - oder Vertriebsfirmen sowie unübersichtliche

Anordnung der Angaben führen zu mangelhafter Information der VerbraucherInnen.

Dieser mangelnden Kennzeichnungsmoral der Produzenten stehen ein erhöhte

Anforderungen der VerbraucherInnen gegen über.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Welche Initiative werden Sie setzen, um eine konsumentInnenfreundlichere

      Kennzeichnung zu erwirken?

 

2.   Denken Sie an Mindestanforderungen durch die Festlegung von

      Mindestschriftgrößen?

 

3.   Wenn nein, warum nicht?

 

4.   Wie werden Verstöße gegen die Kennzeichnungsverordnung geahndet?

 

5.   Wieviele Verstöße gab es seit 1995 (bundesländerweise Aufschlüsselung)?

 

6.   Wie hoch ist das maximale Strafausmaß? Wie oft wurde es verhängt?


 

7.   Warum werden nicht wiederholte Verstöße durch die Bekanntgabe der

      Produzenten geahndet?

 

8.   Warum wird nicht auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung von offen

      verkauften Waren gemäß der Ettikettierungsrichtlinie der EU in Österreich

      eingeführt?

 

9.  Auf welche Weise gedenken Sie, eine Reduktion, Vereinfachung und

     Vereinheitlichung der Gütezeichen zu erwirken?

 

10. Könnte nicht die Hinterlegung der Anforderungen zu einer besseren Transparenz

      bei der Vergabe der Zeichen führen?

 

11. Werden Sie für ein einheitliches Gütezeichen und eine externe Kontrolle für

      artgerechte Tierhaltung eintreten?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

14. Wann werden Herkunftsangaben auch im Hinblick auf die Rohstoffe verbindlich?

 

15. Werden Sie Genusstauglichkeitslisten publizieren lassen, mit deren Hilfe aufgrund

      der Nummern, Herstellungsort und Hersteller eruiert werden können?

 

16. Welche Reform streben Sie bei der Kennzeichnung „A“ ( 50% Wertschöpfung in

       Österreich, beliebige Rohstoffe)?