880/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lebensmittelkennzeichnung
Einerseits besteht eine Vielzahl von Lebensmittel - Gütezeichen, was zu erheblicher
Unübersichtlichkeit führt, andererseits mangelt es an klaren Kennzeichnungen. So
kommt es zu Fehlinformationen und Irreführungen.
Nach wie vor fehlt in Österreich die Kennzeichnung von offen verkauften Waren.
Außerdem kommt es häufig zu Kennzeichnungsfehlern bei Lebensmitteln. Schlecht
lesbare Angaben, fehlende Haltbarkeitsangaben, fehlende Zusatzstoffangaben
unzureichende Angaben über Hersteller - oder Vertriebsfirmen sowie unübersichtliche
Anordnung der Angaben führen zu mangelhafter Information der VerbraucherInnen.
Dieser mangelnden Kennzeichnungsmoral der Produzenten stehen ein erhöhte
Anforderungen der VerbraucherInnen gegen über.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Initiative werden Sie setzen, um eine konsumentInnenfreundlichere
Kennzeichnung zu erwirken?
2. Denken Sie an Mindestanforderungen durch die Festlegung von
Mindestschriftgrößen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie werden Verstöße gegen die Kennzeichnungsverordnung geahndet?
5. Wieviele Verstöße gab es seit 1995 (bundesländerweise Aufschlüsselung)?
6. Wie hoch ist das maximale Strafausmaß? Wie oft wurde es verhängt?
7. Warum werden nicht wiederholte Verstöße durch die Bekanntgabe der
Produzenten geahndet?
8. Warum wird nicht auch die Verpflichtung zur Kennzeichnung von offen
verkauften Waren gemäß der Ettikettierungsrichtlinie der EU in Österreich
eingeführt?
9. Auf welche Weise gedenken Sie, eine Reduktion, Vereinfachung und
Vereinheitlichung der Gütezeichen zu erwirken?
10. Könnte nicht die Hinterlegung der Anforderungen zu einer besseren Transparenz
bei der Vergabe der Zeichen führen?
11. Werden Sie für ein einheitliches Gütezeichen und eine externe Kontrolle für
artgerechte Tierhaltung eintreten?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
14. Wann werden Herkunftsangaben auch im Hinblick auf die Rohstoffe verbindlich?
15. Werden Sie Genusstauglichkeitslisten publizieren lassen, mit deren Hilfe aufgrund
der Nummern, Herstellungsort und Hersteller eruiert werden können?
16. Welche Reform streben Sie bei der Kennzeichnung „A“ ( 50% Wertschöpfung in
Österreich, beliebige Rohstoffe)?